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   VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799   

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VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799 (https://dejure.org/2007,18685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2007 - 4 ZB 06.799 (https://dejure.org/2007,18685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.799 (https://dejure.org/2007,18685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung; Gerichtliche Überprüfung einer Förderung und ihrer Rücknahme; Schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand einer Zuwendung

  • Judicialis

    BayVwVfG Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwVfG Art. 48
    Kommunaler Finanzausgleich: Gemeindliche Wasserversorgungsanlage; Wasserwirtschaftliche Vorhaben; Staatliche Förderung; Zuwendung; Verwaltungsvorschrift (RZWas 1991; Nr. 2.1 ANBest-K); (Nicht-)Förderfähigkeit; 16-Jahres-Zeitraum; Rücknahme; Rückforderung; Jahresfrist; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Die sich von dieser Entscheidung abgrenzende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (U.v. 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87, NVwZ 1990, 697) ist für die Rücknahme staatlicher Subventionen gemäß Art. 48 BayVwVfG ohne Bedeutung.

    Die angeführte Fundstelle "NVwZ 1990, 697" betrifft keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, sondern das oben bereits zitierte Urteil des Bundessozialgerichts zur Auslegung des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (U.v. 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Die Kammer hat zutreffend auf die Auslegung dieser Vorschrift durch das Bundesverwaltungsgericht abgestellt, derzufolge die Jahresfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, U.v. 24.1.2001 - 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 mit Hinweis auf B.v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356).

    Dieses Gericht wird in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht genannt und zudem ist die dort angesprochene Fragestellung für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Rücknahme von Verwaltungsakten gemäß § 48 Abs. 4 VwVfG bzw. Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, B.v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift auslegungsbedürftig erscheint (BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95, DVBl. 1996, 814 m.w.N.; BayVGH, U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936, BayVBl. 2003, 154; ständ. Rspr.).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Die Kammer hat zutreffend auf die Auslegung dieser Vorschrift durch das Bundesverwaltungsgericht abgestellt, derzufolge die Jahresfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, U.v. 24.1.2001 - 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 mit Hinweis auf B.v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung zum intendierten Rücknahmeermessen (BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22.96, DVBl. 1998, 145) keinen atypischen Ausnahmefall gesehen.
  • VGH Bayern, 29.12.1999 - 4 B 99.526
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).
  • VGH Bayern, 21.08.2002 - 4 B 00.1936
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift auslegungsbedürftig erscheint (BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95, DVBl. 1996, 814 m.w.N.; BayVGH, U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936, BayVBl. 2003, 154; ständ. Rspr.).
  • VG München, 13.05.2004 - M 4 K 03.2680
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
    Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).
  • BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88

    Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung

  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2326

    Nr. 3.1 ANBest-K-Pilotprojekt; schwerer Vergabeverstoß; ergänzende

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Struktur des in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben festgelegten Förderverfahrens, in dem der Zuwendungsbescheid Zuwendungen als Maximalförderung lediglich in Aussicht stellt, diese nach Baufortschritt sukzessive abgerufen werden und die staatliche Förderung erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise endgültig im Schlussbescheid festgesetzt wird, dem Antragsteller das Risiko vollständiger und richtiger, d.h. dem Förderungsprogramm entsprechender Angaben zuweist (BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.799 - juris und B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung;

    Die Struktur des in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben festgelegten Förderverfahrens, in dem der Zuwendungsbescheid Zuwendungen als Maximalförderung lediglich in Aussicht stellt, weist dem jeweiligen Antragsteller das Risiko vollständiger und richtiger, d. h. dem Förderprogramm entsprechender Angaben zu (vgl. BayVGH vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.799 â?¹jurisâ?º RdNr. 18 m.w.N.).
  • VG München, 28.06.2012 - M 15 K 11.5777

    Rückforderung von Zuwendungen nach dem GVFG

    Die Struktur des in den RZStra festgelegten Förderverfahrens, bei dem der Beklagte Zuwendungen als Festbetragsförderung nur in Aussicht stellt (Nr. 13.1 und 13.2 RZStra), weist dem Antragsteller das Risiko vollständiger und richtiger, d. h. dem Förderprogramm entsprechender Angaben zu (vgl. BayVGH v. 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.799).

    Für die Regierung von Oberbayern waren erst mit Kenntnis des Prüfberichts des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Augsburg vom 12. Mai 2010 und nach der Anhörung der Klägerin alle tatsächlichen Umstände für die zu treffende Rücknahmeentscheidung bekannt (vgl. BVerwGE 70, 356; 112, 360; BayVGH v. 27.2.2007 a.a.O.), so dass der am 26. Januar 2011 erlassene Bescheid innerhalb der Jahresfrist ergangen ist.

  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325

    Nr. 3.1 ANBest-K-Pilotprojekt; schwerer Vergabeverstoß; ergänzende

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Struktur des in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben festgelegten Förderverfahrens, in dem der Zuwendungsbescheid Zuwendungen als Maximalförderung lediglich in Aussicht stellt, diese nach Baufortschritt sukzessive abgerufen werden und die staatliche Förderung erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise endgültig im Schlussbescheid festgesetzt wird, dem Antragsteller das Risiko vollständiger und richtiger, d.h. dem Förderungsprogramm entsprechender Angaben zuweist (BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.799 - juris und B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris).
  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 CE 07.0266
    ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden ist (BayVGH, B.v. 27.2.2007 ­ 4 ZB 06.799, juris; U.v. 28.7.2005 ­ 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731.).
  • VG München, 01.03.2012 - M 12 K 12.49

    Aufenthaltstitel; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft; Ausweisung

    Zu den für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen gehören auch die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände (BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79/88 - juris; BayVGH vom 27.2.2007 - 4 ZB 06.799 - juris).
  • VG München, 17.11.2011 - M 12 K 11.2937

    Aufenthaltstitel; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft

    Zu den für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen gehören auch die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände (BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79/88 ; BayVGH vom 27.2.2007 - 4 ZB 06.799 ).
  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 4 ZB 07.3484

    Einheimischenmodell; Rücknahme der Grundstückszuteilung

    Zum einen kann die Frage der Rechtmäßigkeit der Grundstücksvergabe nicht allein anhand der Bestimmungen der Vergaberichtlinie entschieden werden, denn diese sind - wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat - nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG vom 23.4.2003 BayVBl 2004, 23 f. - juris RdNr. 14 m.w.N.; BayVGH vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.799 - juris RdNr. 14) keine Rechtsnormen.
  • VG München, 04.10.2012 - M 12 K 12.2652

    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Ablehnung der Erteilung einer

    Zu den für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen gehören auch die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände (BVerwG v. 20.5.1988 Az.: 7 B 79/88 ; BayVGH v. 27.2.2007 Az.: 4 ZB 06.799 ).
  • VG München, 20.10.2011 - M 12 K 11.1586

    Rücknahme; Niederlassungserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Ausweisungsgrund

    Zu den für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen gehören auch die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände (BVerwG v. 20.5.1988 - 7 B 79/88 ; BayVGH v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.799 ).
  • VG München, 22.03.2018 - M 12 K 17.2783

    Fehlerhafte Berechnung der für die Startgutschrift maßgeblichen Zeiten

  • VG Augsburg, 16.10.2012 - Au 3 K 11.468

    Rückforderung von Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Verjährung;

  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 4 ZB 06.1593

    Gemeindliches U-Bahnprojekt; staatliche Förderung, Verwaltungsvorschrift

  • VG München, 10.03.2011 - M 12 K 10.5292

    Agrarinvestitionsförderprogramm; Rücknahme; Leistungsfähigkeit

  • VGH Bayern, 24.10.2008 - 4 ZB 08.1395

    Teilrücknahme eines Zuwendungsbescheides; Ermessenserwägungen; Jahresfrist;

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