Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45592
VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612 (https://dejure.org/2016,45592)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612 (https://dejure.org/2016,45592)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2016 - 4 ZB 16.1612 (https://dejure.org/2016,45592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenersatzpflicht des Verursachers einer Gefahr bei Einsatz der Feuerwehr zur Ölbeseitigung

  • rewis.io

    Kostentragung für einen Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschmutzung; Fahrbahn; Ölspur; Haftpflichtversicherung; Gefahr; Verursachen; Unbilligkeit; Feuerwehreinsatz; Kostenersatzpflicht; Halter; Kausalzusammenhang; Kostenerstattung

  • rechtsportal.de

    Kostenersatzpflicht des Verursachers einer Gefahr bei Einsatz der Feuerwehr zur Ölbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. U. v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 30) stehen die nach Art. 28 Abs. 3 Satz 1 BayFwG zum Kostenersatz Verpflichteten grundsätzlich ohne Rangverhältnis nebeneinander.

    Die im Zulassungsantrag formulierte Frage, ob eine Gemeinde ein uneingeschränktes Auswahlermessen auch dann in Anspruch nehmen und den Fahrer zum Kostenersatz heranziehen kann, wenn eine Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters und eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, ist nach der bereits erwähnten Grundsatzentscheidung des Senats vom 3. September 2009 (Az. 4 BV 08.696, juris Rn. 30) zweifelsfrei zu bejahen.

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612
    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf öffentlich-rechtliche Leistungsansprüche bedeutet, dass die Ausübung des Auswahlermessens nur durch das Willkürverbot und offensichtliche Unbilligkeit begrenzt ist (vgl. BVerwG, U. v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667/1669 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339

    "Durch den Betrieb" eines Kraftfahrzeugs veranlasst (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG)

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612
    Davon ist - wie generell im Feuerwehrrecht (vgl. BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - BayVBl 2014, 54 Rn. 13 ff.) - stets dann auszugehen, wenn zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612
    Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr;

    Geht man demnach davon aus, dass zwischen den in § 29 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 NBrandSchG genannten Gebührenpflichtigen kein Stufenverhältnis besteht (so auch für das jeweils maßgebliche Landesrecht: Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.8.2001 - 1 S 523/01 -, juris, Rn. 21; VG Wiesbaden, Teilurt. v. 8.11.2016 - 1 K 185/15.WI -, juris, Rn. 30), ist in dem Fall, dass mehrere Gebührenschuldner in Betracht kommen, grundsätzlich durch die Behörde eine Auswahlentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.1.2012 - 10 S 1476/11 -, juris, Rn. 21 ff.; Pewestorf, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 13, Rn. 43 f.).
  • VG Magdeburg, 15.06.2017 - 7 A 213/16

    Erhebung von Gebühren und Auslagen für den Einsatz der Feuerwehr

    Es bedarf deshalb in einem solchen Fall keiner weiteren Ermessenserwägungen der anordnenden Behörde (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1612 -, juris; SächsOVG, Urt. v. 17.03.2016 - 5 A 544/14 -, juris m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht