Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
Darlegungsanforderungen für Berufungszulassung - rewis.io
Darlegungsanforderungen für Berufungszulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.04.2019 - M 30 K 17.2105
- VGH Bayern, 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 B 06.1839
Pauschalsätze für Einsatzkosten einer Feuerwehr
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671
Auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juli 2008 (4 B 06.1839) werde zur Vermeidung einer bloß wörtlichen Wiedergabe verwiesen. - VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671
Um den auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 62 f.). - VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023
Asylverfahren; Verfolgungsgefahr für illegal ausgereiste Iraner bei einer …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nichtrevisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 14 ZB 13.30023 - juris Rn. 2 m.w.N.;… Happ in Eyermann, a.a.O., § 124 Rn. 36 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999
Staatsanwaltschaft hätte mit Presse-Info zuwarten müssen
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nichtrevisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120
Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nichtrevisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.02.2021 - 7 ZB 19.939
Besitz eines nichtzugelassenen Hilfsmittels in der Ersten Juristischen …
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 - juris Rn. 10 m.w.N.).
- VGH Bayern, 20.11.2023 - 7 ZB 23.153
Bewertung des zweiten juristischen Staatsexamens
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nichtrevisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 16.04.2020 - 7 ZB 18.1670
Zur Unzumutbarkeit eines Schulwechsels als Voraussetzung für die Übernahme von …
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nichtrevisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VG Minden, 27.09.2022 - 3 K 5097/21 vgl. für die Anforderungen an das "Darlegen" von Berufungszulassungsgründen im Verwaltungsprozess etwa: OVG NRW, Beschluss vom 09.01.2020 - 12 A 2647/17 -, juris, Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 -, juris, Rn. 2; HessVGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 7 A 1688/15.Z -, juris, Rn. 6.
- VGH Bayern, 01.04.2020 - 7 ZB 19.1313
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Schülerbeförderungskosten
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nichtrevisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2019 - 4 ZB 19.1671 - juris Rn. 10 m.w.N.).