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   OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98   

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OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 (https://dejure.org/1999,2732)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 (https://dejure.org/1999,2732)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. September 1999 - 4 ZEO 844/98 (https://dejure.org/1999,2732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7 Abs 10; ThürKAG § 7 Abs 5 Satz 1; ThürKAG § 7 Abs 8 idFv aF
    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für zuvor bereits (technisch) abgeschlossene Maßnahmen nach § 7 Abs.10 ThürKAG; Beitragsrecht; Beitragspflicht; sachlich; Beitragsfähigkeit; Inkrafttreten; Satzung; Abschluß; Maßnahme; Rückwirkung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung im einstweiligen Rechtsschutz wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung; Verstoß gegen die Informationspflicht im Kommunalabgabenrecht; Erhebung von Ausbaubeiträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 512
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.1997 - 6 M 93/97

    Straßenbaubeitrag; Beitragssatzung; Rückwirkung; Anschlußbeitrag

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Nach der Thüringer Gesetzeslage bleibt damit auch kein Raum für die in anderen Bundesländern zum landesrechtlichen Beitragsrecht teilweise vertretene Auffassung, daß spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses der beitragsfähigen Maßnahme eine rechtsgültige - ggfs. rückwirkende - Beitragssatzung in Kraft gesetzt sein muß, damit eine Beitragspflicht für die Maßnahme entstehen kann (so etwa: OVG NW, Urteil vom 22.08.1995 - 15 A 3907/92 -, NVwZ-RR 1996, 469 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.06.1983 - 9 OVG A 101 u.a./82 -, KStZ 1983, 195; HessVGH, Urteil vom 31.05.1979 - V OE 18/78 -, HSGZ 80, 61; und OVG Greifswald, Beschluß vom 29.07.1997 - 6 M 93/97 -, DVBl. 1998, 56 ff.; vgl. hierzu auch: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage 1999, Rn 3 zu § 30).
  • OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Zulassung; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Es fehlt insofern bereits an der hinreichenden Darlegung i.S.d. § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO, aus welchem Grund die aufgeworfenen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein sollen und in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschließend zu klären sind (vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: ThürOVG, Beschluß vom 22.1.1998 - 1 ZEO 73/98 -, DÖV 1998, 476 und Beschluß vom 20.05.1998 - 4 ZEO 210/95 -).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Denn die Beitragspflicht entsteht erst in dem Zeitpunkt, in dem alle gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Entstehung erfüllt sind; zu diesen Voraussetzungen gehört auch die Geltung einer Beitragssatzung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 14.03.1975 - VI C 34/73 -, NJW 1975, 1426 f.).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Wann etwa ein belastendes Gesetz auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt, läßt sich nur im Einzelfall nach dem jeweiligen Tatbestand ermitteln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 17/69 -, BVerfGE 30, 392 ff. (401 f.).
  • OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Die Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (ThürOVG, a.a.O., und Beschluß vom 15.06.1996 - 2 ZEO 383/97 -, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 18/78
    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Nach der Thüringer Gesetzeslage bleibt damit auch kein Raum für die in anderen Bundesländern zum landesrechtlichen Beitragsrecht teilweise vertretene Auffassung, daß spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses der beitragsfähigen Maßnahme eine rechtsgültige - ggfs. rückwirkende - Beitragssatzung in Kraft gesetzt sein muß, damit eine Beitragspflicht für die Maßnahme entstehen kann (so etwa: OVG NW, Urteil vom 22.08.1995 - 15 A 3907/92 -, NVwZ-RR 1996, 469 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.06.1983 - 9 OVG A 101 u.a./82 -, KStZ 1983, 195; HessVGH, Urteil vom 31.05.1979 - V OE 18/78 -, HSGZ 80, 61; und OVG Greifswald, Beschluß vom 29.07.1997 - 6 M 93/97 -, DVBl. 1998, 56 ff.; vgl. hierzu auch: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage 1999, Rn 3 zu § 30).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Die Rückanknüpfung ist mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.05.1986 - 1 BvR 99, 461/85 -, BVerfGE 72, 155 ff.; Beschluß vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 ff.; Beschluß vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/92 -, BVerfGE 76, 256 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 15 A 3907/92

    Abnahme des Werkes; Mängel des Werkes; Erheben von Straßenbaubeiträgen; Zeitpunkt

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Nach der Thüringer Gesetzeslage bleibt damit auch kein Raum für die in anderen Bundesländern zum landesrechtlichen Beitragsrecht teilweise vertretene Auffassung, daß spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses der beitragsfähigen Maßnahme eine rechtsgültige - ggfs. rückwirkende - Beitragssatzung in Kraft gesetzt sein muß, damit eine Beitragspflicht für die Maßnahme entstehen kann (so etwa: OVG NW, Urteil vom 22.08.1995 - 15 A 3907/92 -, NVwZ-RR 1996, 469 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.06.1983 - 9 OVG A 101 u.a./82 -, KStZ 1983, 195; HessVGH, Urteil vom 31.05.1979 - V OE 18/78 -, HSGZ 80, 61; und OVG Greifswald, Beschluß vom 29.07.1997 - 6 M 93/97 -, DVBl. 1998, 56 ff.; vgl. hierzu auch: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage 1999, Rn 3 zu § 30).
  • OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen nur dann, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels - hier der Beschwerde - wahrscheinlicher ist als der Mißerfolg (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 28.08.1997 - 2 ZEO 905/97 - und Beschluß vom 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97 -, ThürVBl.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
    Die Rückanknüpfung ist mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13.05.1986 - 1 BvR 99, 461/85 -, BVerfGE 72, 155 ff.; Beschluß vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 ff.; Beschluß vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/92 -, BVerfGE 76, 256 ff.).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

  • VGH Bayern, 09.07.1986 - 6 N 86.01521
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auch ein zunächst rechtswidriger Vorauszahlungsbescheid kann durch eine nach seinem Erlass in Kraft getretene, erstmals wirksame Beitragssatzung geheilt werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181).

    Die Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheides durch eine erst nach seinem Erlass in Kraft getretene wirksame Beitragssatzung ist entsprechend § 7 Abs. 8 ThürKAG a. F. (nunmehr § 7 Abs. 10 ThürKAG n. F.) auch nach der Fertigstellung des Stumpfenburgweges zulässig und verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16 = LKV 2000, 258).

  • OVG Thüringen, 28.08.2008 - 4 EO 405/08

    Beiträge; Beginn der Verjährungsfrist für Beiträge; Beitrag; Verjährung;

    Dies hat der Senat nicht nur zum Straßenausbaubeitragsrecht entschieden (§ 7 Abs. 6 ThürKAG; vgl. Beschluss vom 29.09.1999, 4 ZEO 844/98, DÖV 2000, S. 512 f.; ebenso Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548 f.), sondern auch zum Anschlussbeitragsrecht (§ 7 Abs. 7 Satz 1 ThürKAG; vgl. Beschluss vom 01.08.2000, 4 ZEO 154/99, Juris; Beschluss vom 18.03.2002, 4 ZEO 669/01, NVwZ-RR 2003, S. 91 f.).
  • OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98

    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit

    Die Beitragsfähigkeit von Ausbaumaßnahmen, die bereits vor Erlaß einer Beitragssatzung (tatsächlich) abgeschlossen waren, entspricht der Thüringer Rechtslage und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, denen im summarischen Eilverfahren nachzugehen wäre (vgl. den Beschluß des Senats vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, VwRR MO 2000, 63).

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine zulässige unechte Rückwirkung (vgl. im einzelnen den Beschluß des Senats vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, a.a.O.).

    Soweit es das abgabenrechtliche Eilverfahren betrifft, sind die vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfragen zum Prüfungsmaßstab und zur zulässigen Rückerstreckung einer Beitragssatzung auf tatsächlich bereits abgeschlossene Ausbaumaßnahmen in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. die Beschlüsse vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, a.a.O., und vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Für die Beitragserhebung kommt es auf die tatsächlichen und rechtlichen Umstände im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht an (so die Rechtsprechung des Senats: Beschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181 = ThürVBl. 2000, 16 = LKV 2000, 258 = VwRR MO 2000, 63 = DÖV 2000, 512 = ZKF 2000, 12).
  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98

    Ausbaubeiträge; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im

    Diese Regelung ist auch nicht verfassungswidrig, denn die durch diese Vorschrift ermöglichte tatbestandliche Rückanknüpfung von Beitragssatzungen verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.09.1999, 4 ZEO 844/98, LKV 2000, 258 f.).

    Dabei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a.a.O.), denn jedenfalls in den Fällen, in denen mit der Ausbaumaßnahme bzw. wie hier der tatsächlichen Bauausführung nach Erlass des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 begonnen worden war, gebietet der Vertrauensschutz keine Beitragsbefreiung.

    Ein Vertrauen darauf, dass für einen Straßenausbau wegen Fehlens einer Beitragssatzung keine Ausbaubeiträge erhoben werden, konnte jedenfalls seit Inkrafttreten des § 7 Abs. 8 Thür- KAG a.F. am 10.08.1991 für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden, nicht entstehen (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 18.02.2008 - 1 K 394/07

    Ausbaubeiträge; Auslegung von Satzungsinhalten; undifferenzierte

    Diese Regelung ist auch nicht verfassungswidrig, denn die durch diese Vorschrift ermöglichte tatbestandliche Rückanknüpfung von Beitragssatzungen verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, LKV 2000, 258 f.).

    Dabei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a. a. O.), denn jedenfalls in den Fällen, in denen mit der Ausbaumaßnahme nach Erlass des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 begonnen worden war, gebietet der Vertrauensschutz keine Beitragsbefreiung.

    Ein Vertrauen darauf, dass für einen Straßenausbau wegen Fehlens einer Beitragssatzung keine Ausbaubeiträge erhoben werden, konnte jedenfalls seit In-Kraft-Treten des § 7 Abs. 8 ThürKAG a. F. am 10.08.1991 für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden, nicht entstehen (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 27.09.2006 - 4 EO 1283/04

    Ausbaubeiträge; Geltendmachung einer Beitragsforderung im Insolvenzverfahren,

    Die Beitragspflicht entsteht nach der Rechtsprechung des Senats allerdings erst in dem Zeitpunkt, in dem alle gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Entstehung erfüllt sind; zu diesen Voraussetzungen gehört auch die Geltung einer Beitragssatzung (vgl. nur Beschluss des Senats vom 29.09.1999, 4 ZEO 844/98, DÖV 2000, S. 512).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Satzungsänderungen nach abgeschlossenen und selbst während laufender Bauarbeiten werden in Rechtsprechung und Literatur als tatbestandlich rückanknüpfend qualifiziert (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 29. September 1999 - 4 ZEO 844/98 -, juris, Rn. 13; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 A 11610/18 -, juris, Rn. 16; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 9 KN 160/18 -, juris, Rn. 237; Holtbrügge, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rn. 34 ; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 11 Rn. 83).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im

    Soweit die Obergerichte in einigen Bundesländern demgegenüber annehmen, die Satzung sei eine Beitragsentstehungsvoraussetzung, beruht dies teilweise auf einer abweichenden Gesetzeslage (vgl. z. B. zum thüringischen Recht Blomenkamp, in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1473 sowie Thüringer OVG, Beschluss vom 29.9. 1999 - 4 ZEO 844/98 - LKV 2000, 258= ZKF 2000, 12).
  • VG Meiningen, 21.01.2006 - 2 K 549/98

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" i.S.v. §

    Diese Regelung ist auch nicht verfassungswidrig, denn die durch diese Vorschrift ermöglichte tatbestandliche Rückanknüpfung von Beitragssatzungen verstößt nicht gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.09.1999, 4 ZEO 844/98, LKV 2000, 258 f.).

    Dabei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a.a.O.), denn jedenfalls in den Fällen, in denen mit der Ausbaumaßnahme bzw. wie hier der tatsächlichen Bauausführung nach Erlass des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 begonnen worden war, gebietet der Vertrauensschutz keine Beitragsbefreiung.

    Ein Vertrauen darauf, dass für einen Straßenausbau wegen Fehlens einer Beitragssatzung keine Ausbaubeiträge erhoben werden, konnte jedenfalls seit Inkrafttreten des § 7 Abs. 8 ThürKAG a.F. am 10.08.1991 für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt begonnen wurden, nicht entstehen (ThürOVG, B. v. 29.09.1999, a.a.O.).

  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

  • VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07

    Änderung der Merkmalsregelung in einer Erschließungsbeitragssatzung

  • VG Meiningen, 28.07.2004 - 1 K 640/01
  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

  • VG Meiningen, 14.08.2006 - 1 K 200/01

    Ausbaubeiträge; Zur (im konkreten Fall rechtswidrigen) Anordnung der

  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

  • OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09

    Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von

  • VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16

    Fehlende absolute Verjährungsgrenze für die Erhebung von Anschlussbeiträgen im

  • OVG Thüringen, 17.08.2009 - 4 EO 451/04

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Satzungsbeschluss; Anzeige;

  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

  • OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09

    Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für Anliegerstraßen von nur 50

  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

  • OVG Thüringen, 29.07.2002 - 4 EO 906/96
  • VG Meiningen, 24.07.2007 - 1 E 142/06

    Ausbaubeiträge; Voraussetzungen einer wirksamen Satzung und Beitragsfähigkeit von

  • VG Gera, 27.11.2002 - 4 E 1864/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag; Beiträge; Beitragsrecht; Vorausleistungsbescheid;

  • VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
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