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   OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97   

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OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97 (https://dejure.org/2001,14416)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97 (https://dejure.org/2001,14416)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 (https://dejure.org/2001,14416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 146 Abs 5 Satz 3; ThürKAG § 12 Abs 7
    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Kosten; Gebühr; Vorauszahlung; Festsetzung; Forderung; Leistungsgebot; Zahlung; Rechtsschutzinteresse; Ablösung; Erledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse an der Fortführung eines Widerspruchsverfahrens, Eilverfahrens oder Klageverfahrens gegen einen Vorauszahlungsbescheid; Ablösung eines Vorauszahlungsbescheids durch einen endgültigen Bescheid; Gegenstandslosigkeit eines Vorauszahlungsbescheids; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    Im Gebührenrecht entfällt wie im Beitragsrecht das Rechtsschutzinteresse an der Fortführung eines Widerspruchs-, Eil- oder Klageverfahrens gegen einen Vorauszahlungsbescheid, wenn dieser durch einen endgültigen Bescheid vollständig abgelöst und dadurch gegenstandslos wird (vgl. zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei einer Anfechtungsklage gegen einen vorläufigen Gebührenbescheid: BVerwG, Beschluss vom 19.12.1997 - 8 B 244/97 - NVwZ-RR 1998, 577 = DVBl. 1998, 711 = KStZ 999, 51).

    Soweit es die Gebührenfestsetzung als Rechtsgrund betrifft, löst der endgültige Gebührenbescheid den Vorauszahlungsbescheid im Falle der erfolgten wie der nicht erbrachten Zahlung ab, weil nunmehr der endgültige Gebührenbescheid den Rechtsgrund für das endgültige Behaltendürfen der erbrachten bzw. für die Forderung der noch ausstehenden Gebühr darstellt (vgl. auch insoweit BVerwG, Beschluss vom 19.12.1997 - 8 B 244/97 - a. a. O.).

    Aufgrund der erfolgten Ablösung entfällt mangels einer fortwirkenden belastenden Regelung im Hauptsacheverfahren das Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des überholten vorläufigen Bescheides bzw. Vorauszahlungsbescheides (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1997 - 8 B 244/97 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 01.08.2000 - 4 VO 711/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    In diesem Fall wird das Leistungsgebot des Vorauszahlungsbescheides durch die Zahlungsaufforderung im endgültigen Gebührenbescheid abgelöst, so dass nunmehr der gegenstandslos gewordenen Zahlungsaufforderung im vorläufigen Bescheid keine belastende Wirkung für den Gebührenschuldner mehr zukommt (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Verhältnis zwischen Vorauszahlungsbescheid und endgültigem Beitragsbescheid: Hinweisbeschluss des Senats vom 01.08.2000 - 4 VO 711/99 - Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band 2, Rn. 147 zu § 8 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 74/98

    Zulassung der Beschwerde; Antrag nach Fristablauf; Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    Eine nach Fristablauf eingehende (weitere) Begründung ist nur beachtlich, wenn sie eine zuvor fristgerecht erfolgte Begründung erläutert, ergänzt oder verdeutlicht (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.1998 - 1 BB 74/98 - NordÖR 1999, 22 unter Hinweis auf Seibert, DVBl. 1997, 932 ff. (940); OVG NW, Beschluss vom 24.04.1998 - 24 B 236/98 - zitiert nach Juris; Guckelberger, DÖV 1999, 937 ff. [940]).
  • OVG Berlin, 15.09.1997 - 2 SN 11.97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung der Hauptsache;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    Das auch für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde erforderliche Rechtsschutzinteresse entfällt, wenn sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt hat (vgl. hierzu auch ThürOVG, Beschluss vom 25.04.1997 - 2 ZEO 356/97 - DÖV 1997, 964; OVG Berlin, Beschluss vom 15.09.1997 - 2 SN 11/97 - NVwZ 1998, 85).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    Wird in einem endgültigen Gebührenbescheid die gesamte Gebühr festgesetzt und gefordert, so dass der Vorauszahlungsbescheid damit in vollem Umfang als Rechtsgrund abgelöst worden und erledigt ist, kann der Vorauszahlungsbescheid selbst dann keine Rechtswirkungen mehr entfalten, wenn der endgültige Gebührenbescheid später aufgehoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1999 - 8 C 27.97 - BVerwGE 108, 364 ff. [368]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1998 - 24 B 236/98

    Zulassung der Beschwerde; Berücksichtigung von Vorbringen; Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    Eine nach Fristablauf eingehende (weitere) Begründung ist nur beachtlich, wenn sie eine zuvor fristgerecht erfolgte Begründung erläutert, ergänzt oder verdeutlicht (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.1998 - 1 BB 74/98 - NordÖR 1999, 22 unter Hinweis auf Seibert, DVBl. 1997, 932 ff. (940); OVG NW, Beschluss vom 24.04.1998 - 24 B 236/98 - zitiert nach Juris; Guckelberger, DÖV 1999, 937 ff. [940]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1999 - 1 S 2726/98

    Überschneidungsmöglichkeiten zwischen VwGO § 124 Abs 2 Nr 1 und Nr 5 bei durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    Es fehlt damit an der Möglichkeit, dass der geltend gemachte Gehörsverstoß die Entscheidung beeinflusst hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.03.1999 - 1 S 2726/98 - NVwZ 1999, 1357 = VBlBW 1999, 260; HessVGH, Beschluss vom 17.07.1998 - 8 ZU 2071/98 - zitiert nach Juris; Meyer-Ladewig in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. 2, Rn. 62 zu § 124).
  • VG Gera, 02.07.1997 - 5 E 1026/96

    Gebühren; Gebühren

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 02.07.1997 - 5 E 1026/96 GE - ist insoweit mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
  • OVG Thüringen, 17.07.1997 - 2 ZEO 356/97

    Sozialhilferecht; Zulassungsantrag; Form; Verwaltungsgericht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97
    Das auch für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde erforderliche Rechtsschutzinteresse entfällt, wenn sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt hat (vgl. hierzu auch ThürOVG, Beschluss vom 25.04.1997 - 2 ZEO 356/97 - DÖV 1997, 964; OVG Berlin, Beschluss vom 15.09.1997 - 2 SN 11/97 - NVwZ 1998, 85).
  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist

    Ein Vorausleistungsbescheid erledigt sich im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 b KAG in Verbindung mit § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise", wenn er durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid vollständig abgelöst und dadurch gegenstandslos wird, wobei es auf den Regelungsgehalt des endgültigen Beitragsbescheides im Verhältnis zum Vorausleistungsbescheid ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.1997 - 8 B 244/97 - NVwZ-RR 1998, 577; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 - juris).

    Die Beantwortung der Frage der Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid und damit der Erledigung des Vorausleistungsbescheides muss dementsprechend beide Regelungsgegenstände in den Blick nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 19. Dezember 1997, a.a.O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001, a.a.O.).".

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat vorliegend der den - um den im Vorausleistungsbescheid festgesetzten Betrag verringerten - Beitrag festsetzende endgültige Heranziehungsbescheid vom 8. Mai 2012 den hier streitgegenständlichen Vorausleistungsbescheid nicht abgelöst, weil der Vorausleistungsbescheid nach wie vor die Festsetzung von 70 % der Gesamtforderung enthält und auch den Rechtsgrund für die Forderung und (nach etwaiger Zahlung) das Behaltendürfen der 70 % des noch ausstehenden Beitrags darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 a.a.O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 21.11.2019 - 6 K 1025/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    Aufgrund der erfolgten Ablösung entfällt mangels einer fortwirkenden belastenden Regelung jedenfalls das Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des überholten Vorauszahlungsbescheides (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 8).

    In diesem Fall wird das Leistungsgebot des Vorauszahlungsbescheides durch die Zahlungsaufforderung im endgültigen Gebührenbescheid abgelöst, so dass nunmehr der gegenstandslos gewordenen Zahlungsaufforderung im vorläufigen Bescheid keine belastende Wirkung für den Gebührenschuldner mehr zukommt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - a.a.O.; Urteile der Kammer vom 27. Oktober 2016 und vom 26. September 2017, jeweils a.a.O.).

    Wird in einem endgültigen Gebührenbescheid die gesamte Gebühr festgesetzt und - soweit noch ausstehend - gefordert, sodass der Vorauszahlungsbescheid damit in vollem Umfang als Rechtsgrund abgelöst worden und erledigt ist, kann der Vorauszahlungsbescheid selbst dann keine Rechtswirkungen mehr entfalten, wenn der endgültige Gebührenbescheid später aufgehoben werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - 8 C 27.97, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 a.a.O.; Urteile der Kammer vom 26. September 2017 und vom 27. Oktober 2016, jeweils a.a.O.; Beschluss vom 5. September 2019, a.a.O.).

  • VG Gera, 14.11.2019 - 2 K 2248/18

    Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu grundstücksbezogenen

    Der festsetzende Teil des Vorauszahlungsbescheides wird durch den endgültigen Gebührenbescheid abgelöst und hat sich mit dessen Erlass erledigt, § 15 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) ThürKAG i. V. m. § 124 Abs. 2 AO (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 09.11.2020 - 6 K 13/18
    Aufgrund der erfolgten Ablösung entfällt mangels einer fortwirkenden belastenden Regelung jedenfalls das Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des überholten Vorauszahlungsbescheides (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 8).

    In diesem Fall wird das Leistungsgebot des Vorauszahlungsbescheides durch die Zahlungsaufforderung im endgültigen Gebührenbescheid abgelöst, so dass nunmehr der gegenstandslos gewordenen Zahlungsaufforderung im vorläufigen Bescheid keine belastende Wirkung für den Gebührenschuldner mehr zukommt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - a.a.O.; Urteile der Kammer vom 27. Oktober 2016 und vom 26. September 2017, jeweils a.a.O.).

    (vgl. BVerwG, Urt. vom 24. März 1999 - 8 C 27.97 -, BVerwGE 108, 364, 368; BFH, Beschl. vom 3. Juli 1995 - GrS 3/93 -, juris; OVG NRW, Beschl. vom 30.6.2009 - 15 B 524/09 -, juris, Rn. 1; Thüringer OVG, Beschl. vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris, Rn. 9; Bayerischer VGH, Urt. vom 3. Februar 2000 - 6 B 95.2367 -, juris; Urt. vom 12.10.2010 - 2 S 2555/09 -, juris, Rn. 19; Urt. vom 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 -, BayVBl. 2011 S. 273ff.; OVG Saarland, Urt. vom 18. Mai 2011 - 1 A 7/11 -, juris, Rn. 28; OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 6 A 10941/08 -, juris; Urt. vom 18. Oktober 2017 - 6 A 11862/16 -, juris; Urt. vom 17. April 2018 - 6 A 11905/17 -, KStZ 2018 S. 154, 156; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 802a m.w.N., insbes.

  • VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 521/14

    Wasseranschlussbeitrag

    Aufgrund der erfolgten Ablösung entfällt mangels einer fortwirkenden belastenden Regelung das Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des überholten Vorauszahlungsbescheides (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 8).

    In diesem Fall wird das Leistungsgebot des Vorauszahlungsbescheides durch die Zahlungsaufforderung im endgültigen Gebührenbescheid abgelöst, so dass nunmehr der gegenstandslos gewordenen Zahlungsaufforderung im vorläufigen Bescheid keine belastende Wirkung für den Gebührenschuldner mehr zukommt (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 9).

    Wird in einem endgültigen Gebührenbescheid die gesamte Gebühr festgesetzt und - soweit noch ausstehend - gefordert, so dass der Vorauszahlungsbescheid damit in vollem Umfang als Rechtsgrund abgelöst worden und erledigt ist, kann der Vorauszahlungsbescheid selbst dann keine Rechtswirkungen mehr entfalten, wenn der endgültige Gebührenbescheid später aufgehoben werden sollte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.03.1999 - 8 C 27.97 - juris Rn. 21; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 15 B 524/09

    Maßgeblichkeit des Erlasses eines endgültigen Beitragsbescheides für das

    OVG, Beschluss vom 29.6.2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris, Rn. 8, für das Gebührenrecht; Bay. VGH, Urteil vom 23.12.1999 - 6 B 96.2048 -, juris, Rn. 21, für das Erschließungsbeitragsrecht; Hess. VGH, Urteil vom 7.12.1978 - V OE 95/77 -, VwRspr.
  • VG Cottbus, 05.09.2019 - 6 L 680/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    Aufgrund der erfolgten Ablösung entfällt mangels einer fortwirkenden belastenden Regelung das Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des überholten Vorauszahlungsbescheides (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 8).

    In diesem Fall wird das Leistungsgebot des Vorauszahlungsbescheides durch die Zahlungsaufforderung im endgültigen Gebührenbescheid abgelöst, so dass nunmehr der gegenstandslos gewordenen Zahlungsaufforderung im vorläufigen Bescheid keine belastende Wirkung für den Gebührenschuldner mehr zukommt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - a.a.O.; Urteile der Kammer vom 27. Oktober 2016 und vom 26. September 2017, jeweils a.a.O.).

    Wird in einem endgültigen Gebührenbescheid die gesamte Gebühr festgesetzt und - soweit noch ausstehend - gefordert, sodass der Vorauszahlungsbescheid damit in vollem Umfang als Rechtsgrund abgelöst worden und erledigt ist, kann der Vorauszahlungsbescheid selbst dann keine Rechtswirkungen mehr entfalten, wenn der endgültige Gebührenbescheid später aufgehoben werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - 8 C 27.97, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 a.a.O.; Urteile der Kammer vom 26. September 2017 und vom 27. Oktober 2016, jeweils a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Hierdurch entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine noch anhängige Klage gegen den Vorausleistungsbescheid aber nur dann, wenn der Vorausleistungsbescheid durch einen endgültigen Beitragsbescheid vollständig abgelöst wird (BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 ZB 20.2742 -, juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris Rn. 9; ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 7).
  • VG Cottbus, 30.03.2023 - 6 K 996/21
    Aufgrund der erfolgten Ablösung entfällt mangels einer fortwirkenden belastenden Regelung das Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des überholten Vorauszahlungsbescheides (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris Rn. 9; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 8).

    In diesem Fall wird das Leistungsgebot des Vorauszahlungsbescheides durch die Zahlungsaufforderung im endgültigen Gebührenbescheid abgelöst, so dass nunmehr der gegenstandslos gewordenen Zahlungsaufforderung im vorläufigen Bescheid keine belastende Wirkung für den Gebührenschuldner mehr zukommt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 - a.a.O.; Urteile der Kammer vom 27. Oktober 2016 und vom 26. September 2017, jeweils a.a.O.).

    Wird in einem endgültigen Gebührenbescheid die gesamte Gebühr festgesetzt und - soweit noch ausstehend - gefordert, sodass der Vorauszahlungsbescheid damit in vollem Umfang als Rechtsgrund abgelöst worden und erledigt ist, kann der Vorauszahlungsbescheid selbst dann keine Rechtswirkungen mehr entfalten, wenn der endgültige Gebührenbescheid später aufgehoben werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - 8 C 27.97, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juni 2001 a.a.O.; Urteile der Kammer vom 26. September 2017 und vom 27. Oktober 2016,  jeweils a.a.O.).

  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 1 A 7/11

    Abfallgebührenrecht; Zulässigkeit einer Mindestentleerungsgebühr

    Dass diese Wirkung bereits mit Erlass des endgültigen Bescheids eintritt, war im Gebührenrecht(BVerwG, Urteil vom 24.3.1999 - 8 C 27/97 -, BVerwGE 108, 364 ff; BayVGH, Urteile vom 3.2.2000 - 6 B 95.2367 -, juris, und vom 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 -, BayVBl. 2011, 273 ff.; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.6.2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2009 - 15 B 524/09 -, KStZ 2009, 154 f.; HessVGH, Urteil vom 7.12.1978 - V OE 95/77 -, juris (Ls)) ebenso wie im Steuerrecht(BFH, Beschluss vom 3.7.1995 - GrS 3/93 -, juris) bis in die jüngste Zeit allgemein anerkannt.
  • VG Schwerin, 03.05.2011 - 4 A 292/11

    Trinkwasserbeiträge; Erlass des endgültigen Abgabenbescheids;

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09

    Abwassergebühr - zur Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch den

  • VG Meiningen, 15.01.2004 - 8 K 11/02

    Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren; Zweckverbandsgründung;

  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 67/14

    Rückzahlung einer bestandskräftig gewordenen Vorausleistung, wenn sie gezahlt

  • VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742

    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Beitragsbescheid

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 173/17

    Kalkulation von Schmutzwassergebühren; Grundsatz der Periodengerechtigkeit;

  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2007 - 4 L 121/07

    Zur Zulassung der Berufung, wenn nach einem Bescheid über Abschlagszahlungen der

  • VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14

    Klage wegen Straßenbaubeitrag mit der Frage eines vorteilgerechten Beitragssatzes

  • VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99

    Unwirksamkeit einer Gründung eines Zweckverbandes; Zinsanspruch bei der

  • VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18

    Zur Frage der rechtlich hinreichend gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit bei

  • VG Köln, 15.05.2018 - 14 K 5451/16
  • VG Gießen, 11.09.2012 - 8 K 4610/11

    Ablösung eines Vorausleistungsbescheids

  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 6 K 922/16

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Ansbach, 25.07.2006 - AN 1 K 04.02965

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Gebührenerhebung für die Nutzung der

  • VG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 1 E 4068/04
  • VG Cottbus, 28.08.2018 - 3 K 2019/16

    Straßenausbaubeiträge

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