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   OVG Thüringen, 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05   

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OVG Thüringen, 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05 (https://dejure.org/2007,90274)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05 (https://dejure.org/2007,90274)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 4 ZKO 1215/05 (https://dejure.org/2007,90274)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks; Beitrag;

    Im Beschluss vom 15.01.2007 (Az. 4 ZKO 1215/05, Abdruck S. 5 - 7, m. w. Nw.), der den Beteiligten bekannt ist, hat er ausgeführt, durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Ortsstraße hätten diejenigen Grundstücke besondere Vorteile (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 ThürKAG), bei denen im Verhältnis zu anderen Grundstücken davon ausgegangen werden kann, dass sie wegen ihrer räumlich engen Beziehung zur ausgebauten Anlage diese in stärkerem Umfang in Anspruch nehmen, um das Grundstück zu erreichen - also in erster Linie die unmittelbar anliegenden Grundstücke.

    Soweit vertreten wird, die Erreichbarkeit über das Anliegergrundstück könne in eng begrenzten Ausnahmefällen entfallen, wenn es wegen einer Überbauung des Anliegergrundstücks ausgeschlossen ist, sich vom Hinterliegergrundstück aus einen Zugang zu verschaffen (vgl. dazu Beschluss vom 15.01.2007, a. a. O., S. 6, m. Nw.), ist ein solcher Ausnahmefall bei dem Hinterliegergrundstück des Antragstellers nach den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 15.01.2007 (a. a. O.) ausgeführt hat, teilt er nicht die Auffassung, dass die Inanspruchnahmemöglichkeit über das Vorderliegergrundstück trotz Eigentümeridentität im Falle einer bereits anderweitigen vollen Erschließung des Hinterliegergrundstücks nur dann beitragsrelevant sein soll, wenn tatsächlich eine Zweiterschließung durch die Herstellung einer Zufahrt über das Vorderliegergrundstück erfolgt.

  • VG Gera, 18.10.2016 - 4 K 1443/14

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (4 ZKO 1215/05 vom 15. Januar 2007) könnten auch nicht direkt an der ausgebauten Straße liegende Hinterliegergrundstücke eine vorteilsrelevante, die Beitragserhebung rechtfertigende Inanspruchnahmemöglichkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG haben, wenn von ihnen eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße bestehe.

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung zu den Anlieger - und Hinterliegergrundstücken die Auffassung, dass bereits die Eigentümeridentität bei einer einheitlichen Nutzung ausreicht, um die Beitragsfähigkeit zu begründen (vgl. insb. ThürOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 4 ZKO 1215/05; so auch OVG Lüneburg; Beschluss vom 26. April 2007 - 9 LA 92/06 zitiert nach Juris).

  • VG Meiningen, 05.12.2007 - 1 E 428/05

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitragspflicht des (Mit-) Eigentümers eines

    Diese Möglichkeit ist auch - wie die Antragsgegnerin zutreffend ausgeführt hat - in den Fällen der Eigentümeridentität am Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Grundsatz immer gegeben, weil der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück - anders als bei Eigentümerverschiedenheit - regelmäßig gewährleistet ist (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 35 Rdnr. 19 ff.; ThürOVG, B. v. 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05; OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, zitiert nach Juris; BayVGH, U. v. 11.12.2003 - 6 B 99.1271 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.10.2003 - 2 L 31/02 -, zitiert nach Juris; HessVGH, B. v. 09.11.2004 - 5 TG 2864/04 -, KStZ 2005, 53).

    Ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße bei Eigentümeridentität darüber hinaus eine tatsächlich vorhandene Zufahrt über das Anliegergrundstück zum Hinterliegergrundstück, die eine einheitliche Nutzung dokumentieren soll, erfordert oder nicht (keine Zufahrt für erforderlich halten: ThürOVG, B. v. 15.01.2007, a. a. O.; so auch OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, zitiert nach Juris; HessVGH, B. v. 09.11.2004 - 5 TG 2864/04 - a. a. O.), kann vorliegend dahinstehen.

  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung;

    Da die tatsächliche Inanspruchnahmemöglichkeit schon nicht die bauordnungsrechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt, kann es im vorliegenden Fall offen bleiben, ob andernfalls schon die Eigentümeridentiät für die Berücksichtigungsfähigkeit eines sog. "nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks" im Ausbaubeitragsrecht reicht (so Senatsbeschluss vom 15. Januar 2007 - 4 ZKO 1215/05 -) oder ob weitere tatsächliche Anhaltspunkte hinzukommen müssen (vgl. dazu nur zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.14 - juris und darüber hinaus auch zum Ausbaubeitragsrecht: Driehaus, KStZ 2007, 162 - 167 sowie KStZ 2015, 61 - 69).
  • VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09

    Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes;

    weil der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück - anders als bei Eigentümerverschiedenheit - regelmäßig gewährleistet ist (ThürOVG, B. v. 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05 - OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, Juris; BayVGH, U. v. 11.12.2003 - 6 B 99.1271 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.10.2003 - 2 L 31/02 -, Juris; HessVGH, B. v. 09.11.2004 - 5 TG 2864/04 -, KStZ 2005, 53; vgl. auch Driehaus, a. a. O., § 35 Rdnr. 19 ff.).
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