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   OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97   

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OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97 (https://dejure.org/2002,13005)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97 (https://dejure.org/2002,13005)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 4 ZKO 1252/97 (https://dejure.org/2002,13005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AO-1977 § 122 Abs 2; VwVfG § 41 Abs 2
    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsprozessrecht; Verwaltungsakt; Bescheid; Bekanntgabe; Aufgabe zur Post; Zugang; Vermutung; Bestreiten; Substantiierung; Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsakt; Bescheid; Bekanntgabe; Aufgabe zur Post; Zugang; Vermutung; Bestreiten; Substantiierung; Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 3
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Grundsätze des Anscheinsbeweises, die nur bei feststehenden typischen Geschehensabläufen Geltung beanspruchen können, auf die gesetzliche Zugangsvermutung nicht anzuwenden, weil es sich bei dem Zugang eines Schriftstücks nicht um einen derart feststehenden typischen Geschehensablauf handelt, dass er ohne weiteren Nachweis die volle Überzeugung des Gerichts begründen könnte (vgl. BFH, Urteil vom 14.03.1989 - VII R 75/85 -, NVwZ 1990, S. 303 [304], unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).

    Eine Glaubhaftmachung i. S. d. § 294 ZPO, die eine mindere Form der Beweisführung ist, obliegt ihm hingegen nicht (vgl. BFH, Urteil vom 14.03.1989, aaO.).

  • BVerwG, 24.04.1987 - 5 B 132.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestreiten des Zugangs einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97
    Es muss vielmehr ein berechtigter Zweifel sein, der nicht schon dadurch entsteht, dass der Empfänger über den angeblichen Zugang nur eine vage, auf ein schlichtes Bestreiten des zu vermutenden Zugangs hinauslaufende Behauptung aufstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.04.1987 - 5 B 132/86, nur in Juris, zur entsprechenden Regelung des § 37 Abs. 2 letzter Halbsatz SGB X).
  • BFH, 20.08.1992 - VI B 99/91

    Anforderungen an die Substantiierung der Behauptung ein Schriftstück nicht

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97
    Das Verwaltungsgericht hat den Sachverhalt unter Berücksichtigung des Vorbringens des Bescheidadressaten über den Zugang des Bescheids aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gegeneinander abzuwägen (vgl. BFH, Beschluss vom 20.01.1999 - IV B 28/98 -, NVwZ 2000, S. 359; Urteil vom 08.02.1996 - III R 127/93 -, zitiert nach Juris; Beschluss vom 20.08.1992 - VI B 99/91 -, zitiert nach Juris).
  • BFH, 08.02.1996 - III R 127/93

    Widerlegung der Zugangsvermutung (Drei-Tage-Frist)

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97
    Das Verwaltungsgericht hat den Sachverhalt unter Berücksichtigung des Vorbringens des Bescheidadressaten über den Zugang des Bescheids aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gegeneinander abzuwägen (vgl. BFH, Beschluss vom 20.01.1999 - IV B 28/98 -, NVwZ 2000, S. 359; Urteil vom 08.02.1996 - III R 127/93 -, zitiert nach Juris; Beschluss vom 20.08.1992 - VI B 99/91 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 07.12.1999 - 4 ZEO 931/97

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Ablösevereinbarung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97
    Diese Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - 4 ZEO 931/97 -, NVwZ-RR 2001, S. 623 f., m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.1995 - 15 A 3217/94

    Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Postzustellung; Vermutung; Rechtzeitiger

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97
    Dies ist aus der arglos erscheinenden Sichtweise der Prokuristin der Klägerin, im Hinblick auf den - unbestritten - rechtswidrigen Bescheid und darauf, dass sich der Beklagte auch im gerichtlichen Verfahren stets nur auf die Bestandskraft des Bescheids berufen hat, ohne weiteres nachvollziehbar (vgl. insoweit ähnlich OVG NW, Urteil vom 28.03.1995 - 15 A 3217/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 550).
  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97
    An die Substantiierung sind andererseits keine zu hohen Anforderungen zu stellen, denn das Erfordernis eines substantiierten Tatsachenvortrags darf nicht dazu führen, dass die Regelung über die objektive Beweislast, die den Abgabengläubiger trifft, zu Lasten des Abgabepflichtigen umgekehrt wird (vgl. BFH, Urteil vom 03.05.2001 - III R 56/98 -, zitiert nach Juris).
  • BFH, 20.01.1999 - IV B 28/98

    Zugang eines VA

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97
    Das Verwaltungsgericht hat den Sachverhalt unter Berücksichtigung des Vorbringens des Bescheidadressaten über den Zugang des Bescheids aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gegeneinander abzuwägen (vgl. BFH, Beschluss vom 20.01.1999 - IV B 28/98 -, NVwZ 2000, S. 359; Urteil vom 08.02.1996 - III R 127/93 -, zitiert nach Juris; Beschluss vom 20.08.1992 - VI B 99/91 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Fehlt es an einem solchen Vorbringen, ist das Gericht an die gesetzlich angeordnete Fiktionswirkung gebunden (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R; Thüringer OVG, Beschluss vom 07.02.2002, 4 ZKO 1252/97).
  • OVG Thüringen, 28.07.2021 - 2 EO 48/21

    Auswahlentscheidung nach bekanntgegebener, aber noch nicht eröffneter Beurteilung

    Zwar spricht für den Zugang eine hohe Wahrscheinlichkeit, doch handelt es sich nicht um einen derart feststehenden typischen Geschehensablauf, dass nach den Erfahrungen des Lebens auf einen bestimmten Kausalverlauf geschlossen werden könnte (vgl. nur insoweit BFH, Urteil vom 14. März 1989 - VII R 75/85 - Juris, Rn. 12; ThürOVG, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 4 ZKO 1252/97 - Juris, Rn. 4; jeweils zu § 122 Abs. 2 AO und zur Zugangsvermutung binnen dreier Tage; SächsOVG, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 5 B 298/17 - Juris, Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. Oktober 2017 - 2 S 114/17 - Juris, Rn. 27).
  • VG Berlin, 18.05.2018 - 19 K 372.15
    Um in diesem Sinne Zweifel zu begründen, wird überwiegend die Geltendmachung eines atypischen Geschehensverlauf verlangt (vgl. nur Ramsauer, a.a.O., Rn. 40b; a.A. OVG Thüringen, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 4 ZKO 1252/97 -, NVwZ-RR 2003, 3 ; Pautsch in: ders./Hoffmann, VwVfG, 1. Aufl. 2016, § 41 Rn. 11 m.w.N.).

    Darum kann nur verlangt werden, das auf den späteren Erhalt gerichtete Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 7. Februar 2002, a.a.O., Seite 4).

  • OVG Thüringen, 20.08.2002 - 4 ZKO 817/98

    Kommunale Steuern; Erlass der Grundsteuer aus persönlichen und sachlichen

    Vielmehr muss ein berechtigter Zweifel gegeben sein, der nicht schon dadurch entsteht, dass der Empfänger über den angeblichen Zugang nur eine vage, auf ein schlichtes Bestreiten des zu vermutenden Zugangs hinauslaufende Behauptung aufstellt (Beschluss vom 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97 -).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2014 - 13 K 1781/14

    Zustellung mittels Einschreiben; Übergabe an den Hausmeister einer

    Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 4 ZKO 1252/97 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Engelhardt/App, VwVG, VwZG, 8. Aufl. 2008, § 4 VwZG, Rn. 9 m.w.N.
  • VG Weimar, 11.07.2016 - 3 E 195/16
    Der Adressat des Bescheids wird nämlich in der Regel nicht in der Lage sein, substantiiert darzulegen, warum ihn die betreffende Briefsendung nicht erreicht hat (vgl. BFH, Urteile vom 23.09.1966 - III 226/63 - Juris Rdnr. 15 und vom 14.03.1989 - VII R 75/85 - Juris Rdnr. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.1994 - 22 A 1063/91 - Juris Rdnr. 10; ThürOVG, Beschluss vom 07.02.2002 - 4 ZKO 1252/97 - Juris Rdnr. 4; BayVGH, Beschluss vom 24.10.2007 - 7 CE 07.2317 - Juris Rdnr. 9 ff.; VG München, Beschluss vom 09.11.1999, a.a.O., Rdnr. 27; VG Halle, Urteil vom 28.09.2007 - 5 A 193/05 HAL - Juris Rdnr. 28; VG Weimar, Urteil vom 03.04.2014 - 3 K 100/13 We - n.v.; Klein, AO, Komm., 8. Aufl., § 122 Rdnr. 55).
  • VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 4181/02

    Amtsangemessene Alimentation; Anscheinsbeweis; behördeninterne Bekanntgabe;

    Dabei entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 41 Abs. 2 VwVfG oder vergleichbarer Regelungen, dass sich die Behörde nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises stützen kann (vgl. BFH, NVwZ 1990, S. 303 f, zu § 122 Abs. 2 AO 1977, 0VG Weimar, NVwZ-RR 2003, S. 3), so dass auch der in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Einwand des Vertreters des Beklagten nicht durchschlagen kann, regelmäßig würden die intern versandten Bescheide die Adressaten auch erreichen.
  • VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02

    Voraussetzungen für den Nachzahlungsanspruch von Beamten mit mehr als zwei

    Dabei entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 41 Abs. 2 VwVfG oder vergleichbarer Regelungen, dass sich die Behörde nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises stützen kann (vgl. BFH, NVwZ 1990, S. 303, zu § 122 Abs. 2 AO 1977, 0VG Weimar, NVwZ-RR 2003, S. 3), so dass auch der erneut in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Einwand des Vertreters des Beklagten nicht durchzuschlagen vermag, regelmäßig würden die intern versandten Bescheide die Adressaten auch erreichen.
  • VG Magdeburg, 02.01.2012 - 9 A 58/10

    Anspruch auf Erstattung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b. KAG LSA i. V. m § 37

    In einem solchen Fall kann das Gericht im Wege der freien Beweiswürdigung schlussfolgern, dass die Bekanntgabe doch wirksam erfolgt ist (vgl. BFH, Beschluss v. 15.04.2011, III B 200/10; OVG NRW, Urteil v. 07.03.1994, 22 A 1063/91; Thüringer OVG, Beschluss v. 07.02.2002, 4 ZKO 1252/97; VG Potsdam, Urteil v. 22.10.2010, 8 K 1380/09; GV v. 16.09.2010, 8 K 1117/07; alle juris).
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