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   OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07   

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OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 (https://dejure.org/2008,3840)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 (https://dejure.org/2008,3840)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 (https://dejure.org/2008,3840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AO § 38; AO § 47; AO § 119 Abs 3; AO § 125 Abs 2 Nr 1; AO § 130; ThürKAG § 7 Abs 1 S 1; ThürKAG § 7 Abs 7 S 1; ThürKAG § 7 Abs 11; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 3 b; ThürKAG § 76 Abs 1 S 2
    Beiträge; Zur Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen; Adressat; Auslegung; ausstellende Behörde; Behörde; Beitrag; Beitragsbescheid; Beitragsschuldverhältnis; Berichtigungsbescheid; Bestandskraft; Dienststelle; Doppelbelastung; Doppelveranlagung; Eigenbetrieb; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zur Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen bis zur Höhe der Beitragsschuld; Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung im Beitragsrecht; Nichtigkeit eines Beitragsbescheids bei mutmaßlichem Erlass durch einen Eigenbetrieb einer Stadt; Entstehung der Beitragspflicht ...

  • Judicialis

    AO § 38; ; AO § ... 47; ; AO § 119 Abs. 3; ; AO § 125 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 130; ; ThürKAG § 7 Abs. 1 S. 1; ; ThürKAG § 7 Abs. 7 S. 1; ; ThürKAG § 7 Abs. 11; ; ThürKAG § 15 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ThürKAG § 76 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiträge - Zur Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen: Adressat; Auslegung; ausstellende Behörde; Behörde; Beitrag; Beitragsbescheid; Beitragsschuldverhältnis; Berichtigungsbescheid; Bestandskraft; Dienststelle; Doppelbelastung; Doppelveranlagung; Eigenbetrieb; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Grundsätzlich ist auch nach der Thüringer Rechtslage davon auszugehen, dass der Beitrag für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung leitungsgebundener öffentlicher Einrichtungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG ebenso vom Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung geprägt ist wie der bundesrechtliche Erschließungsbeitrag (ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 -ThürVGRspr. 2001, 77, 87).

    Daraus folgt, dass Nacherhebungstatbestände in einer Beitragssatzung, die eine zusätzliche Beitragspflicht für dasselbe Grundstück daran knüpfen, dass sich nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse auf dem Grundstück verändert haben (z. B. durch nachträgliche Erhöhung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung) nach Thüringer Landesrecht grundsätzlich unzulässig sind (ThürOVG, Urteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr. 2001, 77, 87; zu den unterschiedlichen Fällen der Nacherhebung Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn 1477 ff.; einen Sonderfall bilden die Privilegierungstatbestände nach § 7 Abs. 7 ThürKAG 2005).

    Dies folge daraus, dass in der Satzung eine Tiefenbegrenzungsregelung enthalten ist, die sich nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr. 2001, 77, 88 ff.) als offensichtlich unwirksam erweise und auch die Gesamtnichtigkeit der beitragsrechtlichen Regelungen der BGS-EWS 1997 zur Folge habe.

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Der Senat hat aber bereits mit Beschluss vom 27. April 2006 - 4 EO 948/04 - entschieden, dass die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) 1997 der Klägerin sich bei Anlegung des im summarischen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Prüfungsmaßstab als offensichtlich unwirksam erweise (S. 32 des amtlichen Umdrucks).

    In dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 27. April 2006 - 4 EO 948/04 - hat der Senat bereits festgestellt, dass dem Zweck der Regelung über die Erkennbarkeit der Urheberbehörde (§§ 119, 125 Abs. 2 Nr. 1 AO i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ThürKAG) Genüge getan ist, wenn statt der Behörde ("Stadtverwaltung Sömmerda") die diese tragende kommunale Gebietskörperschaft ("Stadt Sömmerda") bezeichnet wird.

  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 4 ZEO 144/98
    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Der Senat hat dies für das Gebührenrecht verneint (Beschluss vom 30. September 2003 - 4 ZEO 144/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.1998 - 12 L 5348/97

    Rechtsbehelfsbelehrung; Mindestanforderung

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    In der Rechtsprechung ist die Auffassung vertreten worden, für die Ordnungsmäßigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung sei es unschädlich, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung statt der Behörde eine Dienststelle der Behörde, also ein organisationsrechtlich nicht eigenständiger Teil der Verwaltungsbehörde, als die Stelle genannt wird, bei der Einspruch eingelegt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 12 L 5348/97 - ).
  • OVG Thüringen, 22.01.2003 - 1 ZKO 506/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Die Klägerin kann sich deshalb nicht auf die erst nach dem Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung erlassene und bekanntgegebene berichtigte Fassung des Beitragsbescheids vom 28. November 2002 stützen, um die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung darzulegen (OVG Weimar, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 1 ZKO 504/01 - ThürVBl 2003, 161 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Spezifisch individuelle Einschätzungen oder gar unvernünftige Überlegungen bleiben außer Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 VR 4/99 -, NVwZ 2000, S. 553 [554]; Beschluss vom 09.06.1999 - 11 B 47/98 -, NVwZ 1999, S. 1231 [1231 f.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2006 - 4 L 191/06

    zur Nacherhebung von Anschlussbeiträgen

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Wenn der Einrichtungsträger in einem ersten Beitragsbescheid den Beitrag fehlerhaft in einer Höhe festgesetzt hat, die die tatsächlich entstandene sachliche Beitragspflicht nicht ausschöpft, hat er das Recht und darüber hinaus nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts auch eine Pflicht zur Nachforderung (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16. November 2006 - 4 L 191/06 - LKV 2008, 139; Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn 26 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Spezifisch individuelle Einschätzungen oder gar unvernünftige Überlegungen bleiben außer Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 VR 4/99 -, NVwZ 2000, S. 553 [554]; Beschluss vom 09.06.1999 - 11 B 47/98 -, NVwZ 1999, S. 1231 [1231 f.]).
  • OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95

    Gebühren; Gebühren; Vergleich; Widerruf; Widerrufsfrist; Prozeßbeendigung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Der "Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda" ist aber keine Behörde, wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -ThürVGRspr. 1998, 121; Beschluss vom 20. November 1998 - 4 EO 881/97 -) zutreffend festgestellt hat.
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Beitrag eine Gegenleistung, die demjenigen auferlegt wird, der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung besondere Vorteile hat (BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1959 - 1 BvL 1/58 und 7/58 - BVerfGE 9, 291).
  • BVerwG, 10.09.1998 - 8 B 102.98

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bei der Erhebung von

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2009, 4 ZKO 553/08, NJW 2009, S. 2553 f.; Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).

    Der Senat hat diese Vorschrift auch dann angewandt, wenn der Verwaltungsakt den Eindruck erweckte, der Eigenbetrieb, dem die Behördeneigenschaft fehlt, sei die zuständige Behörde der Stadt und habe in dieser Eigenschaft den Bescheid erlassen (vgl. u. a. Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06

    Nacherhebung eines Anschlussbeitrags

    Daraus folgt, dass - vorbehaltlich der Regelung des § 9 Abs. 7 KAG M-V - jedenfalls Nacherhebungstatbestände in einer Beitragssatzung, die eine zusätzliche Beitragspflicht für dasselbe Grundstück daran knüpfen, dass sich nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht - was eine rechtswirksame Satzung voraussetzt - die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse auf dem Grundstück verändert haben, grundsätzlich unzulässig sind (vgl. ebenso zur Rechtslage in Thüringen OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009, 35 - zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass erst der Beitragsbescheid das Beitragsschuldverhältnis für den Beitragsschuldner konkretisiert (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V) und mit der Festsetzung des Beitrags die Grundlage für die Zahlungsaufforderung in bestimmter Höhe schafft, vermag nicht zu begründen, dass die Einmaligkeit und Endgültigkeit, die für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gilt, auch für den Beitragsbescheid gelten solle (vgl. zum Ganzen ebenso OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, a.a.O.).

    Denn das Beitragsschuldverhältnis entsteht entsprechend § 38 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V mit der Verwirklichung des Beitragstatbestandes und erlischt nicht mit einer bestandskräftigen Beitragsfestsetzung, sondern entsprechend § 47 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V insbesondere durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung (vgl. zum Ganzen OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, a.a.O.).

    Lediglich klarstellende Bedeutung hätte dann eine Mitteilung der mit beiden Bescheiden insgesamt festgesetzten Beitragshöhe (vgl. zum Ganzen OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist es für die Behördeneigenschaft nicht erforderlich, dass der handelnden Stelle Hoheitsbefugnisse übertragen worden sind (so aber wohl ThürOVG, Beschluss vom 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, juris, Rn. 38 f.), denn § 1 Abs. 2 LVwVfG verlangt in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 4 VwVfG lediglich die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, nicht jedoch die Befugnis zu hoheitlichem Handeln.

    Gemessen daran handelt es sich bei der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Mannheim um eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 2 LVwVfG (i.E. ebenso für die Betriebs-/Werkleitungen kommunaler Eigenbetriebe: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 -, juris, Rn. 8 f. m.w.N.; OVG Meckl.Vorp., Beschluss vom 23.04.2012 - 1 M 211/11 -, juris, Rn. 2 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 06.07.2007 - OVG 12 S 60.07 -, juris, Rn. 2; SächsOVG, Urteil vom 30.06.2004 - 5 B 369/03 -, juris, Rn. 19 f.; VG Köln, Urteil vom 18.06.2013 - 14 K 282/13 -, juris, Rn. 20 f.; VG Neustadt, Beschluss vom 28.02.2013 -4 L 44/13.NW -, juris, Rn. 37 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19.02.2007 - 5 L 418/06 -, juris, Rn. 4 ff.; a.A. ThürOVG, Beschluss vom 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, juris, Rn. 38 f.).

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