Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
AO § 38; AO § 47; AO § 119 Abs 3; AO § 125 Abs 2 Nr 1; AO § 130; ThürKAG § 7 Abs 1 S 1; ThürKAG § 7 Abs 7 S 1; ThürKAG § 7 Abs 11; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 3 b; ThürKAG § 76 Abs 1 S 2
Beiträge; Zur Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen; Adressat; Auslegung; ausstellende Behörde; Behörde; Beitrag; Beitragsbescheid; Beitragsschuldverhältnis; Berichtigungsbescheid; Bestandskraft; Dienststelle; Doppelbelastung; Doppelveranlagung; Eigenbetrieb; Einmaligkeit der Beitragserhebung; endgültig; Ergänzung; Erhebungspflicht; Erstbescheid; Nachforderung; Nacherhebung; objektiver Erklärungswert; Rücknahme; sachliche Beitragspflicht; Stadt; Stadtverwaltung; Vergleich; Vertrauensschutz; Verwaltungsträger; Beitragsrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiträge - Zur Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen: Adressat; Auslegung; ausstellende Behörde; Behörde; Beitrag; Beitragsbescheid; Beitragsschuldverhältnis; Berichtigungsbescheid; Bestandskraft; Dienststelle; Doppelbelastung; Doppelveranlagung; Eigenbetrieb; Einmaligkeit der Beitragserhebung; endgültig; Ergänzung; Erhebungspflicht; Erstbescheid; Nachforderung; Nacherhebung; objektiver Erklärungswert; Rücknahme; sachliche Beitragspflicht; Stadt; Stadtverwaltung; Vergleich; Vertrauensschutz; Verwaltungsträger; Beitragsrecht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zur Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass
Verfahrensgang
- VG Weimar, 20.06.2007 - 7 K 993/05
- OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJ 2008, 428
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06
Verpflichtung der die Abgaben erhebenden Berhörde zur Vornahme einer Nacherhebung …
Daraus folgt, dass - vorbehaltlich der Regelung des § 9 Abs. 7 KAG M-V - jedenfalls Nacherhebungstatbestände in einer Beitragssatzung, die eine zusätzliche Beitragspflicht für dasselbe Grundstück daran knüpfen, dass sich nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht - was eine rechtswirksame Satzung voraussetzt - die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse auf dem Grundstück verändert haben, grundsätzlich unzulässig sind (vgl. ebenso zur Rechtslage in Thüringen OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009, 35 - zitiert nach juris).Der Umstand, dass erst der Beitragsbescheid das Beitragsschuldverhältnis für den Beitragsschuldner konkretisiert (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V) und mit der Festsetzung des Beitrags die Grundlage für die Zahlungsaufforderung in bestimmter Höhe schafft, vermag nicht zu begründen, dass die Einmaligkeit und Endgültigkeit, die für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gilt, auch für den Beitragsbescheid gelten solle (vgl. zum Ganzen ebenso OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, a.a.O.).
Denn das Beitragsschuldverhältnis entsteht entsprechend § 38 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V mit der Verwirklichung des Beitragstatbestandes und erlischt nicht mit einer bestandskräftigen Beitragsfestsetzung, sondern entsprechend § 47 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 KAG M-V insbesondere durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung (vgl. zum Ganzen OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, a.a.O.).
Lediglich klarstellende Bedeutung hätte dann eine Mitteilung der mit beiden Bescheiden insgesamt festgesetzten Beitragshöhe (vgl. zum Ganzen OVG Weimar, Beschl. v. 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, a.a.O.).
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren durch Private?
Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (…vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2009, 4 ZKO 553/08, NJW 2009, S. 2553 f.; Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).Der Senat hat diese Vorschrift auch dann angewandt, wenn der Verwaltungsakt den Eindruck erweckte, der Eigenbetrieb, dem die Behördeneigenschaft fehlt, sei die zuständige Behörde der Stadt und habe in dieser Eigenschaft den Bescheid erlassen (vgl. u. a. Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).
- OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09
Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private …
Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (…vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2009, 4 ZKO 553/08, NJW 2009, S. 2553 f.; Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).
- OVG Thüringen, 21.07.2010 - 4 KO 173/08
Ausbaubeiträge; Verbot der reformatio in peius; reformatio in peius; Verböserung; …
Weder der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung noch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes schließen im Regelfall die nachträgliche Erhebung eines mit einem früheren Bescheid nicht ausgeschöpften Beitrags aus (siehe dazu den Senatsbeschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, ThürVGRspr. 2010, 65 = LKV 2009, 35; für das Erschließungsbeitragsrecht gilt Entsprechendes, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1988, 8 C 92.87, BVerwGE 79, 163, 166 ff.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auf., § 10 Rn 19 ff., 20 m. w. N.). - OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05
Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer …
Im Gegensatz zum Ausgangsbescheid vom 25.10.1998, der nicht von der Beklagten, sondern von deren Eigenbetrieb "Stadtwerke" erlassen wurde und vom Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -) als nichtig angesehen wurde, hat die Beklagte diesen Mangel mit dem Erlass des "neuen" Bescheides vom 25.10.1998 behoben, der dem Kläger am 19.11.2002 zugestellt wurde. - VG Potsdam, 01.09.2008 - 9 K 1480/04
Eigenbetrieb fehlt die Behördeneigenschaft; keine VA-Befugnis; Eigenbetrieb fehlt …
so Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 37 Rn 29 und 30; OVG Weimar, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, Juris-Rechtsprechung, Leitsatz 3 und Unterabschnitt (UA) 30 ff.; Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -, LKV 1999, 148 - 150; VG Meiningen, Urteil vom 17. Juli 2003 - 8 K 723/99.Me -, Juris-Rechtsprechung, UA 28 ff.so auch: OVG Weimar, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, Juris-Rechtsprechung, Leitsatz 3 und Unterabschnitt (UA) 30 ff.; Beschluss vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -, LKV 1999, 148 - 150; VG Meiningen, Urteil vom 17. Juli 2003 - 8 K 723/99.Me -, Juris-Rechtsprechung, UA 28 ff.
- VG Frankfurt/Oder, 16.06.2011 - 5 K 739/07
Heranziehung zu Abwasseranschlusskosten und Verbot der Doppelveranlagung
Wenn der Einrichtungsträger in einem ersten Beitragsbescheid den Beitrag fehlerhaft in einer Höhe festgesetzt hat, die die tatsächlich entstandene sachliche Beitragspflicht nicht ausschöpft, hat er das Recht und darüber hinaus nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts auch eine Pflicht zur Nachforderung (so zum jeweiligen Landesrecht: Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2006 - 4 L 191/06, LKV 2008, 139; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009, 35; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 1 L 323/06 -, Juris;… Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 26 ff. m. w. N.).Sollte der Erstbescheid dagegen die - einmalig und endgültig entstandene - sachliche Beitragspflicht in der Höhe noch nicht ausgeschöpft haben, führt dieser Erstbescheid regelmäßig auch nicht zur Beendigung des Beitragsschuldverhältnisses (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2006 - 4 L 191/06, LKV 2008, 139; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009, 35; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 1 L 323/06 -, Juris) .
- OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08
Berufsrecht - Nacherhebung von Handwerkskammer-Mitgliedsbeiträgen
Etwas anderes gilt nur dann (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.4.2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009, 35 ff., m. w. N.), wenn die Nacherhebung nach dem maßgeblichen materiellen Recht generell ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt ist, der Nacherhebung im Einzelfall ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen des Abgabenschuldners entgegensteht oder dem Ausgangsbescheid ausnahmsweise ausdrücklich oder sinngemäß eine solche Einschränkung des Nacherhebungsrechts zu entnehmen ist. - OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08
Ausbaubeiträge; Angabe und Ermittlung des richtigen Beklagten; Klageschrift; …
Andererseits ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, Abdruck S. 15 ff., veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts www.thovg.thueringen.de). - VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10
Erhebung von Abwassergebühren
Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 4 ZKO 553/08 -, NJW 2009 S. 2553 f.; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009 S. 35 ff.; Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -, zit. nach juris). - OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
Zuständigkeit für Heilung von Satzungsrecht; Bestimmung des Bekanntmachungsorgans …
- VG Cottbus, 07.04.2009 - 6 L 365/08
Nacherhebung von Abwassergebühren
- VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07
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