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   OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01   

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OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01 (https://dejure.org/2002,14857)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01 (https://dejure.org/2002,14857)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. November 2002 - 4 ZKO 834/01 (https://dejure.org/2002,14857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; AO-1977 § 125 Abs 1; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 3 Buchst b
    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abgabenbescheid; Zweckverband; Nichtigkeit; Existenz; Offenkundigkeit; Fehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen ernstlicher Zweifel; Nichtigkeit eines Gebührenbescheids wegen besonders schweren Fehlers mangels rechtlicher Existenz der ausstellende Behörde; Offenkundigkeit einer fehlerhaften Verbandsgründung aufgrund ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96

    Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Eine Offenkundigkeit der fehlerhaften Verbandsgründung des Beklagten und damit der Fehlerhaftigkeit seiner Verwaltungsakte könne aber erst ab dem Zeitpunkt angenommen werden, als das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 10.10.1996 mit Beschluss vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - zurückgewiesen und das von der Öffentlichkeit beobachtete Verfahren damit zum Abschluss gebracht habe.

    1998, 184 = LKV 1999, 70 und vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - ThürVGRspr.

    2000, 59 = LKV 2000, 360).

    Eine entsprechende Rechtsauffassung hatte der Senat zwar auch schon in den vorausgegangenen Beschlüssen vom 15.07.1999 (- 4 ZEO 978/98 - ThürVGRspr. 1999, 177 = ThürVBl. 1999, 261 = LKV 2000, 75) und vom 16.11.1999 (- 4 EO 919/96 - a. a. O.) vertreten, dies jedoch unter den Vorbehalten einer auch im Beschwerdeverfahren nur möglichen summarischen rechtlichen Bewertung.

  • OVG Sachsen, 30.04.2002 - 5 B 107/01

    Stelle ist jede durch das Organisationsrecht gebildete Einheit; Der Erlass von

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Die fehlende rechtliche Existenz einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, deren Behörde in dem angegriffenen Abgabenbescheid als ausstellende Behörde i. S. d. § 118 Satz 1 AO 1977 (vgl. zur entsprechenden Anwendung: § 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ThürKAG) bezeichnet wird, erfüllt keinen der Nichtigkeitstatbestände des § 125 Abs. 2 AO 1977, ist aber als besonders schwerwiegender Fehler des Verwaltungsaktes nach § 125 Abs. 1 AO 1977 anzusehen (so auch SächsOVG, Urteil vom 30.04.2002 - 5 B 107/01 - vgl. entsprechend zur Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1 AO 1977 bzw. § 44 Abs. 1 VwVfG bei fehlender Verbandskompetenz: Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, Bd. I, 16. Auflage, Stand Aug. 2002, Rn. 21 zu § 125; Oldiges, Verbandskompetenz, DÖV 1989, 873 ff. [884]; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Auflage 2001, Rn. 159 zu § 44).

    Hinzu kommt, dass die Beurteilung der rechtlichen Existenz eines Zweckverbandes eine eingehende rechtliche Prüfung der Entstehungsvoraussetzungen erfordert, die ohne detaillierte Sach- und Rechtskenntnisse keine Aussage über die rechtlich wirksame Entstehung des Zweckverbandes erlaubt und schon von daher für einen nicht notwendig sach- und rechtskundigen Dritten regelmäßig nicht offenkundig sein wird (vgl. so auch SächsOVG, Urteil vom 30.04.2002, a. a. O.).

    Von einer Nichtigkeit der Abgabenbescheide eines nicht existenten Zweckverbandes gemäß § 125 Abs. 1 AO 1977 wird nur ausgegangen werden können, wenn die fehlende rechtliche Existenz für einen gedachten verständigen Dritten schon zum Zeitpunkt des Erlasses des Abgabenbescheides bei Würdigung der Gesamtumstände ohne weitere Ermittlungen offenkundig war (vgl. so auch SächsOVG, Urteil vom 30.04.2002, a. a. O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.04.1976 - III OVG A 80/75 - DVBl. 1977, 48; Pencereci/Bluhm, LKV 1998, 172 ff. [175]; Degenhart, SächsVBl.

  • VG Gera, 10.10.1996 - 2 E 130/96

    Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung eines kommunalen Zweckverbandes ;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Die Existenz des Beklagten als Zweckverband sei erstmals durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 10.10.1996 - 2 E 130/96 GE - verneint worden.

    Zunächst ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 10.10.1996 - 2 E 130/96 GE - schon von seinem Entscheidungsinhalt her nicht geeignet, einen gedachten verständigen Betrachter als Adressaten des Gebührenbescheides vom 15.02.1998 auf die offenkundig fehlende Existenz des Beklagten zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses schließen zu lassen.

    2001, 85 ff. [93]; a. A. offenbar VG Gera, Beschlüsse vom 10.10.1996 - 2 E 130/96 GE - und vom 30.08.1999 - 5 E 331/99 GE - LKV 2000, 363).

  • VG Gera, 30.08.1999 - 5 E 331/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Erst im Jahre 1999 habe sich die Rechtsprechung zur Fehlerhaftigkeit der Verbandsgründung des Beklagten mit einem weiteren Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 30.08.1999 - 5 E 331/99 GE - verdichtet.

    2001, 85 ff. [93]; a. A. offenbar VG Gera, Beschlüsse vom 10.10.1996 - 2 E 130/96 GE - und vom 30.08.1999 - 5 E 331/99 GE - LKV 2000, 363).

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Bestehen bereits im Eilverfahren gewichtige Anhaltspunkte für die fehlende rechtliche Existenz eines Hoheitsträgers, die so offensichtlich und eindeutig sind, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist, überwiegt das private Aussetzungsinteresse (vgl. zum Prüfungsmaßstab im Eilverfahren: Beschlüsse des Senats vom 23.08.2002 - 4 ZEO 380/00 -, vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - ThürVGRspr.

    1998, 184 = LKV 1999, 70 und vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - ThürVGRspr.

  • VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99

    Unwirksamkeit einer Gründung eines Zweckverbandes; Zinsanspruch bei der

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Auf den Zulassungsantrag des Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99 GE - zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht den Beklagten verpflichtet hat, dem Kläger 734, 50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Dezember 1999 bis zum 30. April 2000 und nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Mai 2000 zu erstatten.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99 GE - im Übrigen wird abgelehnt.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.04.1976 - III A 80/75
    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Von einer Nichtigkeit der Abgabenbescheide eines nicht existenten Zweckverbandes gemäß § 125 Abs. 1 AO 1977 wird nur ausgegangen werden können, wenn die fehlende rechtliche Existenz für einen gedachten verständigen Dritten schon zum Zeitpunkt des Erlasses des Abgabenbescheides bei Würdigung der Gesamtumstände ohne weitere Ermittlungen offenkundig war (vgl. so auch SächsOVG, Urteil vom 30.04.2002, a. a. O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.04.1976 - III OVG A 80/75 - DVBl. 1977, 48; Pencereci/Bluhm, LKV 1998, 172 ff. [175]; Degenhart, SächsVBl.
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Eine abschließende Klärung der Anforderungen an die Entstehung eines Zweckverbandes nach der Thüringer Rechtslage ist in einem Hauptsacheverfahren erst durch das Normenkontrollurteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - erfolgt, wonach allein die Bekanntmachung der Verbandssatzung eines Zweckverbandes und ihrer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 ThürKGG konstitutive Wirkung hat und den Zweckverband ungeachtet von Fehlern im Gründungsvorgang oder von Mängeln der Verbandssatzung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Entstehung bringt.
  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Bereits deshalb kann der Beschluss vom 10.10.1996 nicht als Umstand gewertet werden, der die fehlende Existenz des Beklagten zum Zeitpunkt des Erlasses des hier interessierenden Gebührenbescheides vom 15.02.1998 offenkundig machte, denn der beklagte Zweckverband hätte durch die Bekanntmachung seiner Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Jahre 1995 oder später für die Zukunft erstmals wirksam entstanden sein können (vgl. zur Entstehung eines Zweckverbandes auf Grund einer nachträglichen Bekanntmachung: Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - ThürVBl. 2002, 116 = LKV 2002, 138).
  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
    Vielmehr ist in einem solchen Fall der Abgabenbescheid nicht schon selbst nichtig, sondern regelmäßig nur rechtswidrig und damit der Bestandskraft fähig (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01 -).
  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung;

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Denn der von dem Beklagten ohne Hoheitsgewalt erlassene Gebührenbescheid war zwar mangels Verwaltungsaktbefugnis des Beklagten rechtswidrig, aber nicht nichtig (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01 - ThürVGRspr. 2003, 201 = ThürVBl. 2003, 38; ebenso: BVerwG, Beschluss vom 16.04.2003 - 9 B 82.02 - LKV 2004, 27).

    Eine fehlerhafte Verbandsentstehung kann letztlich nicht zu dem von der Rechtsordnung so nicht vorgesehenen und für den Rechtsverkehr unerträglichen Zustand führen, dass die von dem Verband erlassenen rechtswidrigen, aber nicht nichtigen Hoheitsakte (vgl. den Senatsbeschluss vom 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01 - a. a. O.) zwar aufgehoben werden können, dass aber eine Rückabwicklung nur einseitig zugunsten des Leistungsempfängers möglich ist und für die von dem fehlerhaften Verband auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses erbrachten Leistungen keine Gegenleistung verlangt werden kann.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14

    Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige

    Die schwere Fehlerhaftigkeit muss sich aus Form oder Inhalt des Bescheides oder auf Grund besonderer Umstände bei seinem Erlass geradezu aufdrängen (OVG Weimar, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 ZKO 834/01 -, juris Rn. 8).
  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04

    Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Der Beitragsbescheid vom 09.02.1999 ist somit mangels Hoheitsgewalt des ihn erlassenden "Zweckverbandes" rechtswidrig, wenn auch nicht nichtig; denn die Nichtexistenz des "Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden" vor dem 28.03.2002 war zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses nicht offenkundig (vgl. zur fehlenden Nichtigkeit des von einem nicht existenten Zweckverband erlassenen Bescheides den Senatsbeschluss vom 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01 -, ThürVGRspr. 2003, 201 = ThürVBl. 2003, 38).
  • OVG Thüringen, 22.08.2005 - 4 ZKO 654/05

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Verpflichtung eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Unabhängig davon, dass der Senat nicht erst im genannten Grundurteil vom 25.02.2004, sondern schon in dem den Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannten Beschluss vom 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01 - entschieden hat, dass Abgabenbescheide eines Zweckverbandes, dessen fehlende rechtliche Existenz erst nach dem Erlass der Abgabenbescheide festgestellt wird, der aber im Rechtsverkehr über Jahre ohne Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde oder ein Gericht aufgetreten ist, regelmäßig nicht nichtig sind, sondern nur rechtswidrig, ist auch nicht ersichtlich, aus welchem Grund der Kläger vor Ablauf der Klagefrist an der Geltendmachung von Gründungsmängeln des Beklagten und der Rechtswidrigkeit der Gebührenbescheide gehindert gewesen sein sollte.
  • OVG Thüringen, 12.03.2015 - 4 KO 758/14

    Auseinandersetzung des Vermögens eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Es steht fest, dass diese Bescheide rechtswidrig, aber nicht nichtig sind (vgl. dazu grundlegend: Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - 4 ZKO 834/01 - ThürVBl. 2003, 38 und Senatsurteil vom 31. Mai 2005 - 4 KO 1109/04 - juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 21.12

    Lehrerin; antragslose unfreiwillige (bestandskräftige) Teilzeitanordnung bei der

    Die schwere Fehlerhaftigkeit muss sich aus Form oder Inhalt des Bescheides oder auf Grund besonderer Umstände bei seinem Erlass geradezu aufdrängen (OVG Weimar, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 ZKO 834/01 -, juris Rn. 8).
  • LG Gießen, 14.08.2012 - 2 O 300/12

    Aktivlegitimation des nicht rechtsfähigen Vereins; Aufrechnung zivilrechtlicher

    Dem entspricht es, dass auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Az.: 4 ZKO 834/01, Beschluss vom 05.11.2002, zitiert in Juris) entschieden hat, dass die Abgabenbescheide eines Zweckverbandes, dessen fehlende rechtliche Existenz erst nach dem Erlass der Abgabenbescheide festgestellt wird, der aber im Rechtsverkehr über Jahre ohne Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde oder ein Gericht aufgetreten ist, regelmäßig nicht nichtig, sondern nur rechtswidrig ist.
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