Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.04.1998 - 4 ZS 98.1164 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- VG Würzburg, 09.01.2019 - W 5 S 18.1670
Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme eines Nichtstörers
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris). - VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 C 17.1340
Erfolglose PKH-Beschwerde - Klage gegen obdachlosenrechtliche Umsetzungsverfügung
a) Bei dem angegriffenen Bescheid vom 2. September 2016 handelt es sich um einen sogenannten Umsetzungsbescheid (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164 - juris Rn. 13).Die Umsetzung muss sich von sachlichen Gründen leiten lassen (vgl. HessVGH, U.v. 7.3.2011 - 8 B 217/11 - ESVGH 61, 193 = NVwZ-RR 2011, 474 m.w.N.); sie darf insbesondere nicht willkürlich oder schikanös sein (BayVGH, B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164 - juris Rn. 13).
- VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1435
Erfolglose Klage gegen Räumungsanordnung bzgl. Obdachlosenunterkunft
Die vorübergehende Einweisung in eine Notunterkunft zur Vermeidung unfreiwilliger Obdachlosigkeit begründet nämlich keinen Besitzstand und keinen Rechtsanspruch des Eingewiesenen, in der Unterkunft belassen zu werden (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 4.10.1994 - 4 CS 94.3112; VG Würzburg, B.v. 21.7.2011 - W 5 S 11.502; alle juris).
- VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826
Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.8.1983, BayVBl 1984, 116; Urteil vom 14.8.1990, BayVBl 1990, 114; Beschluss vom 12.2.1997, Az.: 4 CE 97.18; Beschluss vom 21.4.1998, Az.: 4 ZS 98.1164; Beschluss vom 14.9.1998, Az.: 4 CS 98.2581) kommt die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in eine früher von ihm bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten in Betracht. - VG Würzburg, 29.04.2020 - W 5 E 20.592
Wohnungseinweisung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris). - VG Regensburg, 14.11.2017 - RO 4 K 16.1823
Umsetzung eines Obdachlosen in eine andere Wohnung
Sie ist grundsätzlich nur dann rechtswidrig, wenn sie sich als willkürlich oder schikanös darstellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.4.1988, Az.: 4 ZS 98.1164). - VG Augsburg, 22.03.2010 - Au 5 E 10.392
Kein Anspruch auf Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung; behindertengerechte …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.8.1983 BayVBI 1984, 116; Urteil vom 14.8,1990 BayVBI 1990, 114; Beschluss vom 12.2.1997 Az. 4 CE 97, 18; Beschluss vom 21.4.1998 Az. 4 ZS 98.1164; Beschluss vom 14.9.1998 Az. 4 CS 98.2581) kommt die Wiedereinweisung eines von der Obdachlosigkeit Bedrohten in eine früher von ihm bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum in Betracht. - VG Würzburg, 09.01.2019 - W 5 E 18.1671
Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme eines Nichtstörers
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris). - VG Ansbach, 03.04.2020 - AN 15 E 20.00401
Antrag auf vorläufige Verpflichtung zur Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335 - juris; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164 - juris; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - juris). - VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 5 S 09.1821
Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft
Die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in seine bisherige Wohnung kommt wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer im Sinne des Art. 9 Abs. 3 LStVG nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH vom 10.8.1983 BayVBl 1984, 116; BayVGH vom 14.8.1990 BayVBl 1990, 114; BayVGH vom 12.2.1997 Az. 4 CE 97.18; BayVGH vom 21.4.1998 Az. 4 ZS 98.1164; BayVGH vom 14.9.1998 Az. 4 CS 98.2581). - VG München, 01.09.2008 - M 22 E 08.4274
Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft; …
- VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.141
Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung; …
- VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.121
Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung; …