Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.04.1998 - 4 ZS 98.1164   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,42370
VGH Bayern, 21.04.1998 - 4 ZS 98.1164 (https://dejure.org/1998,42370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.1998 - 4 ZS 98.1164 (https://dejure.org/1998,42370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 1998 - 4 ZS 98.1164 (https://dejure.org/1998,42370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,42370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • VG Würzburg, 09.01.2019 - W 5 S 18.1670

    Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme eines Nichtstörers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 C 17.1340

    Erfolglose PKH-Beschwerde - Klage gegen obdachlosenrechtliche Umsetzungsverfügung

    a) Bei dem angegriffenen Bescheid vom 2. September 2016 handelt es sich um einen sogenannten Umsetzungsbescheid (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164 - juris Rn. 13).

    Die Umsetzung muss sich von sachlichen Gründen leiten lassen (vgl. HessVGH, U.v. 7.3.2011 - 8 B 217/11 - ESVGH 61, 193 = NVwZ-RR 2011, 474 m.w.N.); sie darf insbesondere nicht willkürlich oder schikanös sein (BayVGH, B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164 - juris Rn. 13).

  • VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1435

    Erfolglose Klage gegen Räumungsanordnung bzgl. Obdachlosenunterkunft

    Die vorübergehende Einweisung in eine Notunterkunft zur Vermeidung unfreiwilliger Obdachlosigkeit begründet nämlich keinen Besitzstand und keinen Rechtsanspruch des Eingewiesenen, in der Unterkunft belassen zu werden (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 4.10.1994 - 4 CS 94.3112; VG Würzburg, B.v. 21.7.2011 - W 5 S 11.502; alle juris).
  • VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826

    Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.8.1983, BayVBl 1984, 116; Urteil vom 14.8.1990, BayVBl 1990, 114; Beschluss vom 12.2.1997, Az.: 4 CE 97.18; Beschluss vom 21.4.1998, Az.: 4 ZS 98.1164; Beschluss vom 14.9.1998, Az.: 4 CS 98.2581) kommt die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in eine früher von ihm bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten in Betracht.
  • VG Würzburg, 29.04.2020 - W 5 E 20.592

    Wohnungseinweisung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris).
  • VG Regensburg, 14.11.2017 - RO 4 K 16.1823

    Umsetzung eines Obdachlosen in eine andere Wohnung

    Sie ist grundsätzlich nur dann rechtswidrig, wenn sie sich als willkürlich oder schikanös darstellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.4.1988, Az.: 4 ZS 98.1164).
  • VG Augsburg, 22.03.2010 - Au 5 E 10.392

    Kein Anspruch auf Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung; behindertengerechte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.8.1983 BayVBI 1984, 116; Urteil vom 14.8,1990 BayVBI 1990, 114; Beschluss vom 12.2.1997 Az. 4 CE 97, 18; Beschluss vom 21.4.1998 Az. 4 ZS 98.1164; Beschluss vom 14.9.1998 Az. 4 CS 98.2581) kommt die Wiedereinweisung eines von der Obdachlosigkeit Bedrohten in eine früher von ihm bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum in Betracht.
  • VG Würzburg, 09.01.2019 - W 5 E 18.1671

    Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme eines Nichtstörers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris).
  • VG Ansbach, 03.04.2020 - AN 15 E 20.00401

    Antrag auf vorläufige Verpflichtung zur Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335 - juris; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164 - juris; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - juris).
  • VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 5 S 09.1821

    Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft

    Die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in seine bisherige Wohnung kommt wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer im Sinne des Art. 9 Abs. 3 LStVG nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH vom 10.8.1983 BayVBl 1984, 116; BayVGH vom 14.8.1990 BayVBl 1990, 114; BayVGH vom 12.2.1997 Az. 4 CE 97.18; BayVGH vom 21.4.1998 Az. 4 ZS 98.1164; BayVGH vom 14.9.1998 Az. 4 CS 98.2581).
  • VG München, 01.09.2008 - M 22 E 08.4274

    Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft;

  • VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.141

    Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung;

  • VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.121

    Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht