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LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentrechtsstreit hinsichtlich einer pharmazeutischen Darreichungsform; Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch auf europäischer Ebene; Verfahren zur Herstellung von Körnern zur gesteuerten Freisetzung von pharmazeutischen Zubereitungen; Pharmazeutische Zubereitung mit ...
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Tamsulosin III
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2007, 429
- GRUR-RR 2007, 221 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Düsseldorf, 17.02.2006 - 4a O 61/06
Untersagung der Verbreitung eines Arzneimittels in der Bundesrepublik Deutschland …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Nachdem die Antragstellerin wegen vor Ablauf des Verfügungspatents aufgenommener Vertriebshandlungen am 15. und 17. Februar 2006 einstweilige Verfügungen gegen vier Generika-Anbieter mit Sitz in Deutschland (X AG, Az. 4a O 61/06; X GmbH, Az. 4a O 71/06; X GmbH, Az. 4a O 72/06; X GmbH und X Arzneimittel AG, Az. 4a O 73/06) erwirkt hatte, beantragte sie am 21. Februar 2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die unstreitig jedenfalls die Generika-Anbieter X AG, X GmbH bzw. X Arzneimittel AG und X GmbH mit Tamsulosin-Präparaten mit Retardeffekt (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform) beliefert. - LG Düsseldorf, 17.02.2006 - 4a O 71/06
Einstweilige Unterlassung des Vertriebs und der Herstellung eines Arzneimittels …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Nachdem die Antragstellerin wegen vor Ablauf des Verfügungspatents aufgenommener Vertriebshandlungen am 15. und 17. Februar 2006 einstweilige Verfügungen gegen vier Generika-Anbieter mit Sitz in Deutschland (X AG, Az. 4a O 61/06; X GmbH, Az. 4a O 71/06; X GmbH, Az. 4a O 72/06; X GmbH und X Arzneimittel AG, Az. 4a O 73/06) erwirkt hatte, beantragte sie am 21. Februar 2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die unstreitig jedenfalls die Generika-Anbieter X AG, X GmbH bzw. X Arzneimittel AG und X GmbH mit Tamsulosin-Präparaten mit Retardeffekt (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform) beliefert. - LG Düsseldorf, 17.02.2006 - 4a O 73/06
Einstweilige Untersagung des Vertriebs und Verkaufs eines Medikaments als …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Nachdem die Antragstellerin wegen vor Ablauf des Verfügungspatents aufgenommener Vertriebshandlungen am 15. und 17. Februar 2006 einstweilige Verfügungen gegen vier Generika-Anbieter mit Sitz in Deutschland (X AG, Az. 4a O 61/06; X GmbH, Az. 4a O 71/06; X GmbH, Az. 4a O 72/06; X GmbH und X Arzneimittel AG, Az. 4a O 73/06) erwirkt hatte, beantragte sie am 21. Februar 2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die unstreitig jedenfalls die Generika-Anbieter X AG, X GmbH bzw. X Arzneimittel AG und X GmbH mit Tamsulosin-Präparaten mit Retardeffekt (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform) beliefert. - LG Düsseldorf, 17.02.2006 - 4a O 72/06
Einstweilige Unterlassung des Vertriebs und der Herstellung eines Arzneimittels …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Nachdem die Antragstellerin wegen vor Ablauf des Verfügungspatents aufgenommener Vertriebshandlungen am 15. und 17. Februar 2006 einstweilige Verfügungen gegen vier Generika-Anbieter mit Sitz in Deutschland (X AG, Az. 4a O 61/06; X GmbH, Az. 4a O 71/06; X GmbH, Az. 4a O 72/06; X GmbH und X Arzneimittel AG, Az. 4a O 73/06) erwirkt hatte, beantragte sie am 21. Februar 2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die unstreitig jedenfalls die Generika-Anbieter X AG, X GmbH bzw. X Arzneimittel AG und X GmbH mit Tamsulosin-Präparaten mit Retardeffekt (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform) beliefert. - BPatG, 24.06.1997 - 4 W (pat) 42/96
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Inwieweit hiervon für die Patentansprüche Ausnahmen zuzulassen sind, soweit diese in deutscher Sprache als einer der Vertragssprachen (Art. 14 Abs. 1 EPÜ) bereits mit der europäischen Patentschrift veröffentlicht wurden (vgl. BPatG, Beschluss vom 24. Juni 1997, Az. 4 W (pat) 42/96; vorgelegt als Anlage AG 18), bedarf hier keiner Entscheidung.
- BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09
Nabenschaltung II
Die Auffassung des Berufungsgerichts, die unvollständige Übersetzung ziehe die Rechtsfolgen des Absatzes 2 nach sich, vertritt ebenso das Landgericht Düsseldorf (InstGE 7, 136 = GRUR Int. 2007, 429; InstGE 11, 1 = Mitt. 2009, 234 mit abl. Anm. Sendowski; mit Einschränkungen Mitt. - LG Düsseldorf, 15.06.2009 - 4a O 255/08
Glasplatten-Transport
Für die Feststellung einer "unvollständigen Übersetzung" in die deutsche Sprache, die nach der Rechtsprechung der Düsseldorfer Patentstreitkammern (für das Fehlen einer Seite der Beschreibung: 4a. Zivilkammer, Urteil vom 23.01.2007, 4a O 82/06 - Tamsulosin, InstGE 7, 136 = GRURInt. 2007, 429; für das Fehlen mehrerer Überschriften: 4b. Zivilkammer, Urteil vom 15.01.2009, 4b O 146/07, vorgelegt als Anlage AG 1) die Fiktion des Art. 11 § 3 Abs. 2 IntPatÜG auslösen kann bzw. auslöst, kommt es auf die (fristgerechte) Einreichung einer deutschen Übersetzung des europäischen Patents in der Fassung, die der Patenterteilung zugrunde lag, an.