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   BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 35/85   

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https://dejure.org/1986,5934
BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 35/85 (https://dejure.org/1986,5934)
BSG, Entscheidung vom 20.02.1986 - 4a RJ 35/85 (https://dejure.org/1986,5934)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 4a RJ 35/85 (https://dejure.org/1986,5934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1102
  • FamRZ 1987, 695
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 35/85
    Der Senat hat der Klägerin auf ihren - von den Vorinstanzen übergangenen - Antrag im Hinblick auf den von ihr glaubhaft vorgetragenen Sachverhalt Wiedereinsetzung bezüglich der versäumten Widerspruchsfrist gewährt (BSGE 4, 156, 159; BGHZ 7, 280).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 35/85
    Diese Sanktion wiederum hält der Gesetzgeber für gerechtfertigt und geboten aus der Überlegung, daß die Witwe einerseits durch die vorsätzliche Herbeiführung des Todes des versicherten zweiten Ehemannes auf das Schwerste gegen die innerhalb der Versichertengemeinschaft - einschließlich der sie begünstigenden Hinterbliebenen - erforderliche Solidarität verstoßen hat, und zum anderen wegen der Schwere und Verwerflichkeit der Tötungshandlung, aus der die Täterin keinen materiellen Vorteil zu ziehen berechtigt sein soll (vgl. dazu BSG in SozR 2200 § 1277 Nr. 5 S. 8; zum Charakter der gesetzlichen Rentenversicherung als Solidar- und Risikogemeinschaft vgl. z.B. BVerfGE 58, 111, 113, 123; Entscheidung des BVerfG vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 - Bl 34).
  • BSG, 11.11.1966 - 10 RV 270/64

    Möglichkeit der Anrechnung eines Betrages aus einer monatlichen Leibrente

    Auszug aus BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 35/85
    Mit anderen Worten: Der fraglich wiederaufgelebte Anspruch auf Witwenrente nach dem ersten Ehemann hat allein die beschränkte Funktion, eine Versorgungslücke zu füllen, die nach dem Tod des zweiten Ehemannes offen bleibt (allgemeine Meinung, vgl. BSGE 19, 153 = SozR Nr. 7 zu § 1291 RVO; BSG in SozR Nr. 9 aaO; BSGE 25, 262, 264= SozR Nr. 9 zu - dem vergleichbaren - § 44 BVG a.F.; Zweng/Scheerer/ Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl., § 1291 RVO, Anm. III C 3; Verbandskommentar zum 4. und 5. Buch der RVO, Bd II, § 1291 RdNr. 2).
  • BSG, 29.05.1963 - 1 RA 221/61
    Auszug aus BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 35/85
    Mit anderen Worten: Der fraglich wiederaufgelebte Anspruch auf Witwenrente nach dem ersten Ehemann hat allein die beschränkte Funktion, eine Versorgungslücke zu füllen, die nach dem Tod des zweiten Ehemannes offen bleibt (allgemeine Meinung, vgl. BSGE 19, 153 = SozR Nr. 7 zu § 1291 RVO; BSG in SozR Nr. 9 aaO; BSGE 25, 262, 264= SozR Nr. 9 zu - dem vergleichbaren - § 44 BVG a.F.; Zweng/Scheerer/ Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl., § 1291 RVO, Anm. III C 3; Verbandskommentar zum 4. und 5. Buch der RVO, Bd II, § 1291 RdNr. 2).
  • BSG, 01.06.1982 - 1 RA 45/81

    Tod des Versicherten; Bedingt vorsätzliche Herbeiführung; Hinterbliebenenrente;

    Auszug aus BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 35/85
    Diese Sanktion wiederum hält der Gesetzgeber für gerechtfertigt und geboten aus der Überlegung, daß die Witwe einerseits durch die vorsätzliche Herbeiführung des Todes des versicherten zweiten Ehemannes auf das Schwerste gegen die innerhalb der Versichertengemeinschaft - einschließlich der sie begünstigenden Hinterbliebenen - erforderliche Solidarität verstoßen hat, und zum anderen wegen der Schwere und Verwerflichkeit der Tötungshandlung, aus der die Täterin keinen materiellen Vorteil zu ziehen berechtigt sein soll (vgl. dazu BSG in SozR 2200 § 1277 Nr. 5 S. 8; zum Charakter der gesetzlichen Rentenversicherung als Solidar- und Risikogemeinschaft vgl. z.B. BVerfGE 58, 111, 113, 123; Entscheidung des BVerfG vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 - Bl 34).
  • LSG Hessen, 24.09.2010 - L 5 R 184/10

    Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch

    Zum anderen solle wegen der Schwere und Verwerflichkeit der Tötungshandlung außerdem der Täter nicht berechtigt sein, aus der Tat einen materiellen Vorteil zu ziehen (BSG vom 20. Februar 1986 - 4 a RJ 35/85).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2010 - L 9 R 4391/09
    Denn der wiederaufgelebte Witwenrentenanspruch aus der Versicherung des ersten (vorletzten) Ehemannes ist gegenüber dem Rentenanspruch nach dem zweiten (letzten) Ehemann nachrangig (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG], vgl. Urteil vom 20.02.1986, Az: 4a RJ 35/85 - in juris - m. w. N.).
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