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   OLG Hamm, 13.10.2011 - I-4 W 84/11   

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https://dejure.org/2011,434
OLG Hamm, 13.10.2011 - I-4 W 84/11 (https://dejure.org/2011,434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2011 - I-4 W 84/11 (https://dejure.org/2011,434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - I-4 W 84/11 (https://dejure.org/2011,434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: In Werbeprospekten immer die Anschrift angeben!

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht für Verkaufsprospekte

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Möbelhaus muss im Werbeprospekt die volle Anschrift und Rechtsform angegeben - Angabe der Webseite reicht nicht aus

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Prospektwerbung ohne Angabe eigener Identität untersagt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassen von Unternehmensangaben in der Prospektwerbung

  • heise.de (Pressemeldung, 07.11.2011)

    Unvollständige Angaben sind irreführend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationspflicht bei Prospektwerbung

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Angaben in der Prospektwerbung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prospektwerbung muss Identität des werbenden Unternehmens erkennen lassen

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmer muss in Werbeflyer Geschäftsanschrift nennen - dies gilt auch für mitbeworbene Kreditunternehmen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbeprospekt muss klare Hinweise auf Möglichkeiten der Kontaktaufnahme enthalten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterlassen von Unternehmensangaben in der Prospektwerbung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Informationspflichten in der Werbung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbeprospekt muss klare Hinweise auf Möglichkeiten der Kontaktaufnahme enthalten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Prospektangaben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Prospektwerbung untersagt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Prospektwerbung ohne genaue Firmenangabe wettbewerbswidrig

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht für Verkaufsprospekte

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Zu den Informationspflichten bei Prospektwerbung

  • angster.net (Kurzinformation)

    Werbeprospekt muss klare Hinweise auf Möglichkeiten der Kontaktaufnahme enthalten

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Prospekt: Identität ist Pflichtangabe

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Ein Unternehmen muss im Rahmen seiner Werbung mit Preisangabe seine vollständige Identität angeben

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtangaben auf Flyern und Prospekten: Verweis auf Online-Impressum reicht nicht!

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Prospektwerbung muss Angaben zur vollständigen Firmierung und Geschäftsanschrift enthalten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Irreführende Prospektwerbung untersagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Prospektwerbung

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Werbeprospekte müssen Kontaktdaten des Anbieters enthalten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Firma und Geschäftsanschrift sind im Verkaufsprospekt Pflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Hamm untersagt irreführende Prospektwerbung eines Möbelhauses - Werbeprospekt ohne Angaben zur Identität des werbenden Unternehmens ist als unlautere irreführende Werbung anzusehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ratgeberrecht.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Prospektwerbung ohne genaue Firmenangabe

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterliegen Flyer, Prospekte oder Anzeigen in Zeitungen der Impressumspflicht?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12

    Unlauterer Wettbewerb: Pflicht eines Werbenden zur Angabe von Identität und

    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist vielmehr schon dann eröffnet, wenn die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile, mithin das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend konkret benannt werden und den Verbraucher in die Lage versetzen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen (im Ergebnis auch OLG München, Urt. v. 31.03.2011, 6 U 3517/10; OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2011, 4 W 84/11; OLG Hamburg, Beschl. v. 20.10.2011, 5 W 134/11, OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2012, 6 U 79/11).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 4 U 61/12

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

    Aus dem Zusammenspiel des § 5a Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 UWG ergibt sich klar, dass dem Verbraucher dann zwangsläufig wesentliche Informationen vorenthalten worden sind und sich daraus per se eine relevante Fehlvorstellung herleiten ließ (Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5a Rn. 57; Senat Beschl. v. 11.08.2011, Az.: 4 W 66/11, MD 2011, 809; Senat Beschl. v. 13.10.2011, Az.: 4 W 84/11; OLG München WRP 2011, 1213; OLG München WRP 2012, 230 - Identität).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 4 U 168/11

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

    Diesbezüglich verweist der Antragsteller auf entsprechende obergerichtliche Urteile sowie auch auf den Beschluss des Senats vom 13.10.2011, Az.: 4 W 84/11.

    Aus dem Zusammenspiel des § 5a Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 UWG ergibt sich klar, dass dem Verbraucher dann zwangsläufig wesentliche Informationen vorenthalten worden sind und sich daraus per se eine relevante Fehlvorstellung herleiten ließ (Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 5a Rn. 57; Senat Beschl. v. 11.08.2011, Az.: 4 W 66/11, MD 2011, 809; Senat Beschl. v. 13.10.2011, Az.: 4 W 84/11; OLG München WRP 2011, 1213; OLG München WRP 2012, 230 - Identität).

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 86/12

    Kaufappell ohne Rechtsformzusatz

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm im Anschluss an die Kommentierung von Peifer (in: Fezer, UWG, 2. Aufl., § 5a Rn. 50) mit Beschlüssen vom 11.08.2011 - 4 W 66/11 - (Anlage 9, Bl. 124 ff. d.A.) sowie vom 13.10.2011 - 4 W 84/11 - (Anlage 10, Bl. 127 ff. d.A.) und ihm folgend das Oberlandesgericht München mit (Protokoll-)Urteil vom 20.10.2011 - 29 U 2357/11 - (Anlage 8, Bl. 119 ff. d.A.) sowie das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 20.10.2011 - 5 W 134/11 - (MD 2012, 55 f. = Anlage 11, Bl. 132 f. d.A.) ausgesprochen haben, dass bei einer Aufforderung zum Kauf durch ein Handelsunternehmen in jedem Fall immer dessen vollständige Firma und die Rechtsform angegeben werden müssten, lagen dem Fallgestaltungen zu Grunde, in denen auch die Angabe der Adresse unzureichend war, so dass insgesamt keine zweifelsfreie Identifizierung des betreffenden Unternehmens möglich war, sondern Verwechslungen drohten oder die Zustellung von für den Anbieter bestimmten Schreiben weitere Ermittlungen erfordert hätte (weitergehend nunmehr: OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 41/12 - auf S. 11 f. der Urteilsabschrift).
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 4 U 144/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen ohne

    Da die Werbeanzeige keine Informationen auch nur zu einem einzigen Unternehmer enthält, bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung, wer in der vorliegenden Fallkonstellation als "Unternehmer" bzw. als "Unternehmer, für den gehandelt wird", im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG anzusehen ist, die Beklagte oder (auch) ihre Tankstellenpartner (in einer insoweit vergleichbaren Fallkonstellation im Ergebnis ebenfalls offengelassen vom Senat in seinem Beschluss vom 13.10.2011 - I-4 W 84/11 - ).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12

    Unlauterer Wettbewerb: Angabe von Filialanschriften bzw. fehlende Angabe des

    Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die geforderten Angaben bereits in dem Werbeträger selbst anzugeben sind und dem angesprochenen Verbraucher nicht angesonnen werden kann, die Anschrift anderweitig, etwa aus dem Internet zu recherchieren (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, 4 W 84/11, GRURPrax 2011, 563; OLG Hamm, Beschluss vom 11.8.2011, 4 W 66/11, Magazindienst 2011, 809, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 2 W 63/13

    Streitwertbemessung im gewerblichen Rechtsschutz: Geltendmachung von

    Dies veranschaulichen auch Beschlüsse zur hier streitbetroffenen Norm des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG (20.000,00 EUR im Verfügungsverfahren: OLG Hamm B. v. 11.08.2011 - I-4 W 66/11; 13.10.2011 - I-4 W 84/11; HansOLG Hamburg B. v. 20.10.2011 - 5 W 134/11; OLG Düsseldorf B. v. 05.09.2011 - I-20 W 110/11; 15.000,00 EUR: Brandenburgisches OLG B. v. 19.03.2012 - 6 U 79/11; 10.000,00 EUR: Senat B. v. 20.12.2012 - 2 W 32/12; 20.000,00 EUR in Hauptsacheverfahren: OLG Düsseldorf U. v. 02.10.2012 - I-20 U 223/11).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 6 U 226/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren in Zeitungsanzeigen ohne

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem eingangs erwähnten Urteil vom 18.04.2013 - I ZR 180/12 - ausgeführt, warum er die bisher vom Senat vertretene Auslegung der Pflicht zur Information über die Identität des Unternehmers im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG nicht teilt, sondern den Stimmen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum folgt, die in Fällen der vorliegenden Art stets auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens für erforderlich halten (OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011 - I 4 W 84/11; Beschluss vom 11.08.2011 - I 4 W 66/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 20.10.2011 - 5 W 134/11; OLG München, WRP 2012, 230; Fezer / Peifer, UWG, 2. Aufl., § 5a Rn. 50; Seichter in jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 5a Rn. 80 f.; Nordemann in Götting / Nordemann, UWG, 2. Aufl., § 5a Rn. 140).
  • LG Essen, 19.10.2016 - 41 O 40/16
    Insbesondere die Information über Identität und Anschrift soll es dem Verbraucher ermöglichen, ohne Schwierigkeiten Kontakt mit dem anbietenden Unternehmen aufzunehmen, so dass dem erwünschten Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan würde, wenn er zur Erlangung der Information erst Internetseiten aufrufen müsste (Vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - I-4 W 84/11, 4 W 84/11, Rn. 19 - juris).
  • LG Berlin, 01.11.2012 - 91 O 118/12

    Anforderungen an die Lesbarkeit und den Umfang der unternehmensbezogenen

    Es ist kein bindendes Angebot erforderlich, jedenfalls genügt eine invitatio ad offerendem (OLG Hamm vom 13.Oktober 2011 zu - I - 4 W 84/11 mit weiteren Nachweisen).
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