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   VerfGH Bayern, 30.06.1977 - 4-VII-76   

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VerfGH Bayern, 30.06.1977 - 4-VII-76 (https://dejure.org/1977,10301)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.1977 - 4-VII-76 (https://dejure.org/1977,10301)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 1977 - 4-VII-76 (https://dejure.org/1977,10301)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 N 09.2974

    Schutzanordnungen in Wasserschutzgebietsverordnung

    Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass der Normgeber beim Erlass von Wasserschutzgebietsverordnungen einen "Gestaltungsspielraum" besitzt bzw. ihm ein "Planungsermessen" zusteht (E.v. 30.6.1977 - Vf. 4-VII-76 - VerfGH 30, 99/105).

    1.1 § 19 Abs. 1 und 2 WHG a.F. erfordert eine umfassende wertende Gegenüberstellung der berührten Interessen des Gewässerschutzes auf der einen und sonstiger Nutzungswünsche auf der anderen Seite, d.h. eine Güterabwägung, die die widerstreitenden Belange in Betracht zu ziehen hat (OVG NW, U.v. 1.10.2001 - 20 A 1945/99 - juris Rn. 58; Gößl in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand September 2006, § 19 Rn. 5 m.w.N.; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, § 19 Rn. 9; vgl. zur gebotenen Abwägung der Bedürfnisse des öffentlichen Wohls mit den Interessen der einzelnen Betroffenen auch BayVerfGH, E.v. 30.6.1977 - Vf. 4-VII-76 - VerfGH 30, 99/105).

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