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   BSG, 21.04.1988 - 4/11a RA 12/87   

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https://dejure.org/1988,24681
BSG, 21.04.1988 - 4/11a RA 12/87 (https://dejure.org/1988,24681)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1988 - 4/11a RA 12/87 (https://dejure.org/1988,24681)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1988 - 4/11a RA 12/87 (https://dejure.org/1988,24681)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 11a RA 12/87
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG in erhöhtem Maße im Bereich der Leistungsverwaltung (BVerfGE 11, 50, 60; 2ü5, 253).

    Die Tatsache, daß unverheiratete Frauen ohne "Doppelberuf", die demgegenüber in der Minderzahl sind, ebenfalls die Vorteile dieser Gesetzesbestimmung genießen, ist dabei als "Nebenfolge" (so BVerfGE 11, 50, 60) hinzunehmen.

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 11a RA 12/87
    Für den Bereich der Sozialversicherung sind typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom BVerfG grundsätzlich als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt werden (BVerfGE 17, 1, 23 mwN).

    Diese Grenzen sind jedoch gewahrt, wenn auf den Normalfall abgestellt wird, dh auf Fallgestaltungen, die nach Sinn und Zweck des Gesetzes in der Regel erfaßt werden sollen (BVerfGE 17, 1, 2D).

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81

    Verfassungsmäßigkeit des gegenüber Männern vorgezogenen Rentenalters bei Frauen

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 11a RA 12/87
    Daß die Beschränkung des in 5 25 Abs. 3 AVG geregelten vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte nicht gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG verstößt, hat erstmals der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 (: BSGE 53, 107 : SozR 2200 % 12ü8 Nr. 3") entschieden; dem hat sich der 11. Senat im Urteil vom 9. September 1982 11 RA 72/81 (SOZR aaO Nr. 37).
  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81

    Beschränkung des vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 11a RA 12/87
    Daß die Beschränkung des in 5 25 Abs. 3 AVG geregelten vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte nicht gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG verstößt, hat erstmals der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 (: BSGE 53, 107 : SozR 2200 % 12ü8 Nr. 3") entschieden; dem hat sich der 11. Senat im Urteil vom 9. September 1982 11 RA 72/81 (SOZR aaO Nr. 37).
  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der

    Die Regelung zielte im Ergebnis darauf ab, den begünstigten Frauen zu gestatten, sich einige Jahre früher als ein vergleichbarer männlicher Versicherter aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen und in der Form der Altersrente die Früchte ihrer Lebensarbeit in Anspruch zu nehmen (vgl. BSGE 53, 107, 109).Dabei wollte der Gesetzgeber insbesondere auch dem Umstand Rechnung tragen, dass nach seiner Beobachtung in der betroffenen Altersgruppe vielfach die typischen Unterbrechungen der Erwerbsbiographie infolge von Schwangerschaften und Kindererziehungszeiten die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren und damit eine Inanspruchnahme des flexiblen Altersruhegeldes verhinderten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 21. April 1988 - 4/11a RA 12/87, juris Rn. 13).Der Gesetzgeber bezweckte nach allem einen sozialen Ausgleich.
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