Rechtsprechung
   BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48767
BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 (https://dejure.org/2017,48767)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 (https://dejure.org/2017,48767)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 (https://dejure.org/2017,48767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,48767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 31 GG, Art 72 Abs 3 S 1 Nr 6 GG
    Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar - § ...

  • Wolters Kluwer
  • doev.de PDF

    Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin

  • rewis.io

    Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar - § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar - § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Numerus Clausus Humanmedizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Numerus clausus

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Numerus Clausus und Medizinstudium - Studienplatzvergabe teilweise verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Numerus clausus für angehende Ärzte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Numerus Clausus in der Humanmedizin: Fair wird es noch lange nicht

  • archive.is (Pressemeldung, 19.12.2017)

    Medizin-Zulassung muss überarbeitet werden

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen im Studiengang Humanmedizin verfassungswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 19.12.2017)

    Studienplatzvergabe in Medizin zum Teil verfassungswidrig

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Auswahlverfahren für Medizinstudium muss geändert werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Numerus Clausus für Medizinstudium teilweise verfassungswidrig

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 94 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Zulassung zum Medizinstudium teilweise verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Numerus clausus teilweise verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Numerus Clausus: Vergabeverfahren zur Zulassung zum Studium der Humanmedizin teilweise verfassungswidrig - Grundrechtlicher Anspruch von Studienplatzbewerbern auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Sachen Numerus clausus zum Studium der Humanmedizin am Mittwoch, 4. Oktober 2017, 10.00 Uhr

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.12.2017)

    Medizin - wie es auch ohne NC geht

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.08.2017)

    7,5 Jahre Warten auf den Studienplatz - ist das legal?

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Studienplatzklage nach Studienplatzabsage

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.08.2017)

    Studienplatzvergabe: Numerus clausus kommt unter die Lupe

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.08.2017)

    Medizinstudium: NC kommt auf Prüfstand

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.10.2017)

    Numerus clausus: Hohe Hürden auf dem Weg zum Medizinstudium

Besprechungen u.ä. (10)

  • archive.is (Pressekommentar, 19.12.2017)

    Zu vage, um viel zu verändern

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3, 12, 100 GG
    Studienplatzvergabe für Humanmedizin teilweise verfassungswidrig

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin teilweise verfassungswidrig

  • spiegel.de (Pressekommentar, 19.12.2017)

    Das Abitur ist nicht genug

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Studienplatzvergabe/Numerus clausus bei Medizinstudium

  • ordnungderwissenschaft.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zwischen Realität und Utopie: Die "Numerus clausus III"-Entscheidung des BVerfG

  • ordnungderwissenschaft.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Numerus-Clausus-Urteil vom 19.12.2017 aus anwaltlicher Sicht

  • ordnungderwissenschaft.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das NC-Urteil des BVerfG vom 19.12.2017 aus grundrechtsdogmatischer Sicht

  • ordnungderwissenschaft.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das NC-Urteil des BVerfG vom 19.12.2017 aus Sicht der universitären Ausbildung

Sonstiges (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 147, 253
  • NJW 2018, 361
  • NVwZ 2018, 233
  • DÖV 2018, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (232)Neu Zitiert selbst (89)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
    1. Die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Hochschulzulassung geht wesentlich auf die Numerus clausus-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den 1970er-Jahren zurück (BVerfGE 33, 303; 43, 291).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandete schließlich die Regelung unter dem Gesichtspunkt des Gesetzesvorbehalts in der ersten Numerus clausus-Entscheidung (vgl. BVerfGE 33, 303 ; vgl. weiter zur Entwicklung Lindner, in: Hartmer/Detmer, Hochschulrecht, 2. Aufl. 2011, Kapitel XI Rn. 98 f.).

    Von den Hochschulzulassungsbeschränkungen und damit den Vorschriften über das Vergabe- und Auswahlverfahren ist das Studium der Humanmedizin seit langem besonders betroffen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ).

    1. Aus der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich für diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot und damit ein derivativer Anspruch auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium ihrer Wahl(vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 296 ; 85, 36 ; 134, 1 ).

    Bei der Ausgestaltung der Zulassungsregeln für das Hochschulstudium ist auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung zu tragen (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 296 ; 85, 36 ; 134, 1 ).

    Dieses steht in engem Zusammenhang mit dem Recht der freien Berufswahl, da die Ausbildung in der Regel die Vorstufe einer Berufsaufnahme ist, beide also integrierende Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorgangs darstellen (BVerfGE 33, 303 ; 134, 1 ).

    Wenn die Aufnahme eines Berufs - wie bei Ärzten (vgl. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BÄO) - eine bestimmte Ausbildung voraussetzt, schließt die Nichtzulassung zu dieser Ausbildung aus, diesen Beruf später zu ergreifen (vgl. BVerfGE 33, 303 ).

    Der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz zielt dabei nicht nur auf die Abwehr von Eingriffen der öffentlichen Gewalt, sondern im Zusammenwirken mit Art. 3 Abs. 1 GG auch auf gleichheitsgerechte Teilhabe an staatlichen Leistungen und - hier - staatlichen Studienangeboten (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 134, 1 ).

    Die Frage der Bemessung der Anzahl verfügbarer Ausbildungsplätze obliegt der Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, der bei seiner Haushaltswirtschaft neben den Grundrechten der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auch andere Gemeinwohlbelange berücksichtigt (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 ; 87, 1 ; 90, 107 ; 97, 332 ; 103, 242 ; 105, 73 ; 112, 50 ).

    Diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben danach ein Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Hochschulstudium ihrer Wahl (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 85, 36 ; 134, 1 ).

    Dazu gehört eine hinreichende Verfahrenstransparenz (vgl. hierzu bereits BVerfGE 33, 303 ).

    Bei der Vergabe von Studienplätzen handelt es sich um eine für die Verwirklichung des grundrechtlich geschützten Teilhaberechts aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG wesentliche Regelungsmaterie, die den Kern des Zulassungswesens ausmacht und damit dem Parlamentsvorbehalt unterliegt (vgl. BVerfGE 33, 303 ; siehe auch BVerwGE 139, 210 ).

    (1) In Anbetracht der vorentscheidenden Bedeutung der Auswahlgrundlagen für die Verwirklichung der Studienwahlentscheidung und deren Auswirkungen auf die Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit der Studienplatzbewerber müssen die Auswahlkriterien ihrer Art nach durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber selbst bestimmt werden (vgl. bereits BVerfGE 33, 303 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Nachteile des sofortigen Außerkrafttretens gegenüber den Nachteilen, die mit der vorläufigen Weitergeltung verbunden wären, überwiegen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 61, 319 ; 83, 130 ; 85, 386 ; 87, 153 ; 100, 313 ; 128, 282 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
    1. Die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Hochschulzulassung geht wesentlich auf die Numerus clausus-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den 1970er-Jahren zurück (BVerfGE 33, 303; 43, 291).

    Von den Hochschulzulassungsbeschränkungen und damit den Vorschriften über das Vergabe- und Auswahlverfahren ist das Studium der Humanmedizin seit langem besonders betroffen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ).

    Der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz zielt dabei nicht nur auf die Abwehr von Eingriffen der öffentlichen Gewalt, sondern im Zusammenwirken mit Art. 3 Abs. 1 GG auch auf gleichheitsgerechte Teilhabe an staatlichen Leistungen und - hier - staatlichen Studienangeboten (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 134, 1 ).

    Diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben danach ein Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Hochschulstudium ihrer Wahl (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 85, 36 ; 134, 1 ).

    In Fächern wie der Humanmedizin, in denen die Anzahl an Bewerbungen das Angebot an Studienplätzen weit übersteigt, kann der Teilhabeanspruch die tatsächliche Studienzulassung von vornherein nicht garantieren (vgl. BVerfGE 43, 291 ).

    Wesentlich ist, dass die Vergabe der Studienplätze nach gleichheitsgerechten Kriterien erfolgt (vgl. BVerfGE 43, 291 ).

    Auch angesichts der Komplexität des Hochschulzulassungswesens ist ihm im Hinblick darauf ein angemessener Übergangszeitraum bis zu der erforderlichen Neuregelung einzuräumen (vgl. insoweit bereits BVerfGE 43, 291 ).

  • BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08

    "Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
    1. Aus der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich für diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot und damit ein derivativer Anspruch auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium ihrer Wahl(vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 296 ; 85, 36 ; 134, 1 ).

    Bei der Ausgestaltung der Zulassungsregeln für das Hochschulstudium ist auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung zu tragen (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 296 ; 85, 36 ; 134, 1 ).

    Dieses steht in engem Zusammenhang mit dem Recht der freien Berufswahl, da die Ausbildung in der Regel die Vorstufe einer Berufsaufnahme ist, beide also integrierende Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorgangs darstellen (BVerfGE 33, 303 ; 134, 1 ).

    Der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz zielt dabei nicht nur auf die Abwehr von Eingriffen der öffentlichen Gewalt, sondern im Zusammenwirken mit Art. 3 Abs. 1 GG auch auf gleichheitsgerechte Teilhabe an staatlichen Leistungen und - hier - staatlichen Studienangeboten (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 134, 1 ).

    Diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben danach ein Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Hochschulstudium ihrer Wahl (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 85, 36 ; 134, 1 ).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Recht der freien Berufswahl und das damit in engem Zusammenhang stehende Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 134, 1 ; 147, 253 ).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich des Bürgers wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (BVerfGE 56, 1 ;vgl. BVerfGE 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15

    Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind

    Mit der "allgemeinen Hochschulreife" bescheinigt das Abitur die Befähigung für jedes Hochschulstudium, aber auch für eine Vielzahl anderer höher qualifizierter Ausbildungsgänge und Berufe (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 147, 253 ).

    Dieser wird der Gesetzgeber in besonderem Maße gerecht, wenn alle Prüflinge dieselben schulisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter denselben Voraussetzungen nachweisen müssen und die unterschiedliche Qualität der gezeigten Leistungen durch eine differenzierte Notengebung genau erfasst und in allen Abschlusszeugnissen aussagekräftig und vergleichbar dokumentiert wird (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 79, 212 ; 84, 34 zum Gebot der Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG bei Berufszugangsprüfungen; vgl. auch BVerfGE 147, 253 zur Voraussetzung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit der Abiturnoten für eine gleichheitsgerechte, an der Eignung ausgerichtete Vergabe knapper Studienplätze; BVerwGE 152, 330 ).

    Das Abitur ist damit gut geeignet, Aufschluss über allgemeine kognitive Fähigkeiten und persönlichkeitsbezogene Kompetenzen wie Interesse, Motivation, Fleiß und Arbeitshaltung zu geben (vgl. BVerfGE 147, 253 ).

    Der Abiturnote wird auch deshalb eine hohe Aussagekraft für die Beurteilung der Eignung von Bewerbern zugeschrieben, weil sie auf mehrere Beurteilungen gestützt ist, die über einen längeren Zeitraum hinweg in unterschiedlichen Fächern durch verschiedene Beurteiler erfolgt sind (vgl. BVerfGE 147, 253 ).

    Die Abiturdurchschnittsnote stellt aber nur dann ein geeignetes Kriterium für die nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG gebotene chancengleiche Vergabe knapper Studienplätze nach Maßgabe der besten Eignung dar, wenn ein Mindestmaß an Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Abiturnoten gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 147, 253 ).

    Mit Blick auf die hohe Bedeutung für eine gerechte Verteilung von Lebenschancen, die der besten Eignung für die Zulassung zu knappen Studiengängen zukommt (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 147, 253 ), liegt eine Berücksichtigung in den Fällen nahe, in denen sich die Nichtbewertung auf Leistungen bezieht, die für die Erfolgsaussichten im Studium und in einem anschließenden Beruf von hinreichender Relevanz sind.

    Einer solchen Verbesserung der Aussagekraft von Abiturzeugnissen für das Auswahlverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kommt mit Blick auf die hohe Bedeutung einer gleichheitsgerechten Zulassung zum Studium an staatlichen Hochschulen für die Verteilung von Lebenschancen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 147, 253 ) beträchtliches Gewicht zu.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Hamburg-Altona, 23.02.2016 - C 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75085
AG Hamburg-Altona, 23.02.2016 - C 4/14 (https://dejure.org/2016,75085)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 23.02.2016 - C 4/14 (https://dejure.org/2016,75085)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - C 4/14 (https://dejure.org/2016,75085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,75085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.06.2014 - U 4/14 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18147
OLG Dresden, 23.06.2014 - U 4/14 Kart (https://dejure.org/2014,18147)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.06.2014 - U 4/14 Kart (https://dejure.org/2014,18147)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - U 4/14 Kart (https://dejure.org/2014,18147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Leipzig, 31.01.2014 - 1 HKO 3576/13
    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2014 - U 4/14
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.01.2014 (1 HK O 3576/13) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2014 - U 4/14
    Eine auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtete einstweilige Verfügung ist hingegen - abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen der §§ 885, 899 BGB - nicht möglich, weil durch sie die Hauptsache vorweggenommen würde (s. Musielak, aaO.; Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 936 Rn. 9; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.10.2013, 5 U 135/13, ZIP 2013, 2022).
  • OLG Dresden, 23.06.2014 - U 5/14
    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2014 - U 4/14
    Denn die Verfügungsklägerin verfolgt das Begehren auf Gewährung von Netzzugang durch die Verfügungsbeklagte bereits im ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit dem Aktenzeichen U 5/14 Kart (1 HK O 2742/13 LG Leipzig).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2008 - 4 W 66/08

    Kein Schubkarchstand für Leistadter Weingalerie. Nach dem Landgericht Frankenthal

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2014 - U 4/14
    Die Wertung des Gesetzgebers, dass die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung grundsätzlich nur im Hauptsacheverfahren und nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich sein soll, lässt sich bereits aus § 894 ZPO ableiten, wonach einer Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung die Erklärung erst dann als abgegeben gilt, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt hat (s. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.08.2008, 4 W 66/08, MDR 2009, 221).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KAG Münster, 05.06.2014 - 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,69846
KAG Münster, 05.06.2014 - 4/14 (https://dejure.org/2014,69846)
KAG Münster, Entscheidung vom 05.06.2014 - 4/14 (https://dejure.org/2014,69846)
KAG Münster, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 4/14 (https://dejure.org/2014,69846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,69846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus KAG Münster, 05.06.2014 - 4/14
    Diese Mitbeurteilung ist im Klageverfahren zu überprüfen, so dass die Zustimmung zur beantragten Eingruppierung nur dann ersetzt werden kann, wenn diese Eingruppierung sich im Wege der Überprüfung der Rechtsanwendung als zutreffend erweist (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Beschluss vom 31.05.1983 - 1 ABR 57/80, AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG; Beschluss vom 30.10.2001 -1 ABR 8/01, ZTR 2002, 349).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Auszug aus KAG Münster, 05.06.2014 - 4/14
    Diese Mitbeurteilung ist im Klageverfahren zu überprüfen, so dass die Zustimmung zur beantragten Eingruppierung nur dann ersetzt werden kann, wenn diese Eingruppierung sich im Wege der Überprüfung der Rechtsanwendung als zutreffend erweist (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Beschluss vom 31.05.1983 - 1 ABR 57/80, AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG; Beschluss vom 30.10.2001 -1 ABR 8/01, ZTR 2002, 349).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 06.07.1914 - Rep. I. 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1914,36
RG, 06.07.1914 - Rep. I. 4/14 (https://dejure.org/1914,36)
RG, Entscheidung vom 06.07.1914 - Rep. I. 4/14 (https://dejure.org/1914,36)
RG, Entscheidung vom 06. Juli 1914 - Rep. I. 4/14 (https://dejure.org/1914,36)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1914,36) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bedeutung der Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren für die Auslegung des Patentes im Verletzungsverfahren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentauslegung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 230
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KAG Münster, 08.05.2014 - 4/14-KAG-MS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,80240
KAG Münster, 08.05.2014 - 4/14-KAG-MS (https://dejure.org/2014,80240)
KAG Münster, Entscheidung vom 08.05.2014 - 4/14-KAG-MS (https://dejure.org/2014,80240)
KAG Münster, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 4/14-KAG-MS (https://dejure.org/2014,80240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,80240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Eingruppierung - hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Auszug aus KAG Münster, 08.05.2014 - 4/14
    Diese Mitbeurteilung ist im Klageverfahren zu überprüfen, so dass die Zustimmung zur beantragten Eingruppierung nur dann ersetzt werden kann, wenn diese Eingruppierung sich im Wege der Überprüfung der Rechtsanwendung als zutreffend erweist (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Beschluss vom 31.05.1983 - 1 ABR 57/80, APNr 27 zu § 118 BetrVG; Beschluss vom 30.10.2001 -1 ABR 8/01, ZTR 2002, 349).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus KAG Münster, 08.05.2014 - 4/14
    Diese Mitbeurteilung ist im Klageverfahren zu überprüfen, so dass die Zustimmung zur beantragten Eingruppierung nur dann ersetzt werden kann, wenn diese Eingruppierung sich im Wege der Überprüfung der Rechtsanwendung als zutreffend erweist (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Beschluss vom 31.05.1983 - 1 ABR 57/80, APNr 27 zu § 118 BetrVG; Beschluss vom 30.10.2001 -1 ABR 8/01, ZTR 2002, 349).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AnwG Hamburg, 02.02.2014 - I 4/14 EV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,80758
AnwG Hamburg, 02.02.2014 - I 4/14 EV (https://dejure.org/2014,80758)
AnwG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2014 - I 4/14 EV (https://dejure.org/2014,80758)
AnwG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2014 - I 4/14 EV (https://dejure.org/2014,80758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,80758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KAGH, 26.09.2014 - M 4/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,58444
KAGH, 26.09.2014 - M 4/14 (https://dejure.org/2014,58444)
KAGH, Entscheidung vom 26.09.2014 - M 4/14 (https://dejure.org/2014,58444)
KAGH, Entscheidung vom 26. September 2014 - M 4/14 (https://dejure.org/2014,58444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,58444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KAG Augsburg, 24.09.2013 - 1 MV 10/13

    Betriebsübergang; Überleitung in eine neue Vergütung

    Auszug aus KAGH, 26.09.2014 - M 4/14
    das am 24.9.2013 verkündete Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtes für die Bayerischen (Erz-)Diözesen, Aktenzeichen 1 MV 10/13 wird abgeändert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AnwG Hamburg, 02.12.2014 - I 4-14 EV 19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/
AnwG Hamburg, 02.12.2014 - I 4-14 EV 19/14 (https://dejure.org/)
AnwG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.2014 - I 4-14 EV 19/14 (https://dejure.org/)
AnwG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - I 4-14 EV 19/14 (https://dejure.org/)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

    Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor. Sie können sich automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn der Volltext erscheint. Nutzen Sie hierfür die kostenlose Merkfunktion (
    ) von dejure.org.

Sonstiges

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht