Rechtsprechung
   LAG Hessen, 11.10.2005 - 4/18 TaBV 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,54640
LAG Hessen, 11.10.2005 - 4/18 TaBV 60/05 (https://dejure.org/2005,54640)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.10.2005 - 4/18 TaBV 60/05 (https://dejure.org/2005,54640)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 (https://dejure.org/2005,54640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,54640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Hinweise des Senats: Das Verfahren wurde vom Senat verbunden mit dem Verfahren - 1 ABR 12/06 - (Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main 22. Februar 2005 - 12 BV 878/04 - Hessisches Landesarbeitsgericht 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 -).

    Der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 - ist gegenstandslos.

    Der im Rahmen ihrer ebenfalls zulässigen Rechtsbeschwerde gestellte Hilfsantrag der Arbeitgeberin ist dem Senat damit nicht zur Entscheidung angefallen; der über diesen Antrag ergangene Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 - ist unbeachtlich.

  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05

    Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte

    Ein Antrag auf deren Ersetzung ist Gegenstand des bei der Kammer anhängigen Parallelverfahrens - 4/18 TaBV 60/05 -.

    Der zweite Zustimmungsersetzungsantrag führt daher zu einer doppelten Rechtshängigkeit desselben betriebsverfassungsrechtlichen Anspruchs und ist aus diesem Grund nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig (vgl. Hess. LAG 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 -).

    Da im Verfahren - 4/18 TaBV 60/05 - daher dieselben personellen Maßnahmen Streitgegenstand sind, ist das vorliegende Verfahren nicht zum Teil durch eine neue personelle Maßnahme erledigt.

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06

    Versetzung; Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Hinweise des Senats: Das Verfahren wurde vom Senat verbunden mit dem Verfahren - 1 ABR 12/06 - (Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main 22. Februar 2005 - 12 BV 878/04 - Hessisches Landesarbeitsgericht 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 -).

    Der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 - ist gegenstandslos.

    Der im Rahmen ihrer ebenfalls zulässigen Rechtsbeschwerde gestellte Hilfsantrag der Arbeitgeberin ist dem Senat damit nicht zur Entscheidung angefallen; der über diesen Antrag ergangene Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 - ist unbeachtlich.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht