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   AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11   

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https://dejure.org/2011,25000
AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11 (https://dejure.org/2011,25000)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2011 - 40 C 1745/11 (https://dejure.org/2011,25000)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 40 C 1745/11 (https://dejure.org/2011,25000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fluggast hat bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in den Urlaub um 6 Stunden einen Anspruch auf angemessene Ausgleichszahlung; Ausgleichszahlung für einen Fluggast bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in den Urlaub um 6 ...

  • reise-recht-wiki.de

    Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fluggast hat bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in den Urlaub um 6 Stunden einen Anspruch auf angemessene Ausgleichszahlung; Ausgleichszahlung für einen Fluggast bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in den Urlaub um 6 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11
    Denn im Fall einer Beförderung von Personen im Luftverkehr sind sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abfluges als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs gleichermaßen als die Orte anzusehen, an denen die Leistungen, die Gegenstand des Beförderungsvertrags im Luftverkehr sind, hauptsächlich erbracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2011, Az.: X ZR 71/10).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11
    Dies begründet einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, obwohl keine Annullierung vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07).
  • OLG Hamm, 09.01.2017 - 32 Sa 76/16

    Zuständigkeitsbestimmung; Gerichtsstand des Erfüllungsortes;

    Zudem zitiert der Schriftsatz mehrere Entscheidungen, die die Zuständigkeit am Gericht des Abflug- oder Ankunftsort gem. § 29 ZPO auch in Fällen annehmen, deren einziger internationaler Bezug - wie im vorliegenden Fall - darin liegt, dass Fluggastrechte aus einem grenzüberschreitenden Flug geltend gemacht werden (z.B. AG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2011 - 40 C 1745/11; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 134.12.2012 - 29 C 655/12 (11) - jeweils zitiert nach juris) .
  • LG Darmstadt, 19.02.2014 - 7 S 99/13

    Ausgleichsanspruch Fluggastrechteverordnung - Luftbeförderung als Teil einer

    Vor diesem Hintergrund bleibt die Verordnung im Falle kostenlos reisender Fluggäste grundsätzlich nicht anwendbar (a.A. AG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az: 40 C 1745/11, abrufbar bei BeckRS 2011, 22260 und juris, allerdings ohne jegliche Begründung).
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