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   AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88   

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https://dejure.org/1988,3029
AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88 (https://dejure.org/1988,3029)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 21.11.1988 - 40 C 269/88 (https://dejure.org/1988,3029)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 21. November 1988 - 40 C 269/88 (https://dejure.org/1988,3029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 Abs. 1 S. 1 BGB
    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen vorläufigen Festnahme ; Verletzung der geschützten potentiellen Bewegungsfreiheit ; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nötigung bei Ausspruch eines konkreten Diebstahlverdachts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen vorläufigen Festnahme ; Verletzung der geschützten potentiellen Bewegungsfreiheit ; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nötigung bei Ausspruch eines konkreten Diebstahlverdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld wegen unberechtigten Diebstahlverdachts - Anspruch auf billige Entschädigung wegen Freiheitsentziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr

    Auszug aus AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88
    Soweit bereits beim Festnehmenden ein vorhandener dringender Tatverdacht ausreichend sein soll (BGH(Z) NJW 1981, 745) ist dies mit dem Gesetzeswortlaut unvereinbar und hätte zur Folge, daß Irrtümer des Festnehmenden zu Lasten des Festgenommenen gingen (OLG Hamm, a.a.O. m.w.N.).
  • RG, 21.02.1916 - VI 412/15

    Notwehr und vermeintliche Notwehr

    Auszug aus AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88
    Der insoweit beweisbelastete Beklagte hat nicht beweisen können, sein Irrtum über das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes beruhe nicht auf einem Verschulden (vgl. RGZ 88, 118 ).
  • OLG Hamm, 01.08.1972 - 3 Ss 224/72
    Auszug aus AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88
    Tat i.S.d. § 127 I StPO ist nur jede tatsächlich begangene oder versuchte Straftat (OLG Hamm NJW 1972, 1826 [OLG Hamm 01.08.1972 - 3 Ss 224/72] ; Leipziger Kommentar/Hirsch, StGB, 10. Aufl., vor § 32 Rz. 156 m.w.N.).
  • AG Stralsund, 14.03.2016 - 25 C 31/16

    Verfahren nach billigem Ermessen: Abweisung einer unschlüssigen Klage unmittelbar

    Soweit der Kläger sich auf AG Osnabrück, NJW-RR 1989, 476, bezieht, liegt der Fall insoweit anders, als der dortige Kläger physisch am Verlassen des Kaufhauses gehindert worden ist, worin eine Freiheitsberaubung gelegen hat.
  • OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06

    Höhe des Schmerzensgeldes für die formell rechtswidrige Freiheitsentziehung eines

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).
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