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AG Bautzen, 14.11.2017 - 40 Ds 560 Js 24562/15 |
Zitiervorschläge
AG Bautzen, Entscheidung vom 14. November 2017 - 40 Ds 560 Js 24562/15 (https://dejure.org/2017,43666)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Besorgnis der Befangenheit, Unverhältnismäßigkeit der Haft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Befangen, wenn die Haft unverhältnismäßig lange dauert
Papierfundstellen
- StV 2018, 168 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13
Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem …
Auszug aus AG Bautzen, 14.11.2017 - 40 Ds 560 Js 24562/15
Nach der - für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch maßgeblichen - Beurteilung eines vernünftigen Angeklagten besteht Besorgnis der Befangenheit, wenn er bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (std. Rspr. des BGH, vgl. etwa Beschluss vom 08.05.2014 --1 StR 726/13, Rn. 11 m.w.N, zitiert nach Juris). - OLG Karlsruhe, 28.07.2005 - 2 Ss 83/05
Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit des erkennenden Richters bei objektiv …
Auszug aus AG Bautzen, 14.11.2017 - 40 Ds 560 Js 24562/15
Mit Rücksicht darauf sind besondere Umstände, die ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richter rechtfertigen, gegeben, wenn in einer Haftsache der Angeklagte den Eindruck gewinnen kann, die Bestimmung eines zeitnahen Termins zur Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden unterbleibe ohne nachvollziehbaren Grund (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2005 - 2 Ss 83/05, zitiert nach Juris). - BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06
Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der …
Auszug aus AG Bautzen, 14.11.2017 - 40 Ds 560 Js 24562/15
Denn ein Eingriff in die persönliche Freiheit kann nur hingenommen werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.2006 - 2 BvR 473/06, Rn. 16, zitiert nach Juris).