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AG Bonn, 19.03.2004 - 40 F 47/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Bonn, 11.12.1990 - 40 F 205/90
- AG Bonn, 19.03.2004 - 40 F 47/04
- OLG Köln, 05.04.2004 - 4 WF 50/04
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 05.04.2004 - 4 WF 50/04
Unzulässige sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse auf einstweilige Einstellung …
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 26.03.2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 19.03.2004 - 40 F 47/04 -, mit welchem die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des Amtsgerichts Bonn vom 11.12.1990 - 40 F 205/90 - bis zur Entscheidung des Rechtsstreites gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.022,94 EUR einstweilen eingestellt worden ist, wird als unzulässig verworfen.