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   AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi - 6 Js 7873/16   

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https://dejure.org/2017,7982
AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi - 6 Js 7873/16 (https://dejure.org/2017,7982)
AG Weilburg, Entscheidung vom 06.03.2017 - 40 OWi - 6 Js 7873/16 (https://dejure.org/2017,7982)
AG Weilburg, Entscheidung vom 06. März 2017 - 40 OWi - 6 Js 7873/16 (https://dejure.org/2017,7982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsmessung, Auswertung, Einschaltung Privater, Beweisverwertungsverbot

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung - Beweisverwertungsverbot bei regelwidriger Einschaltung eines privaten Dienstleisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 28.04.2016 - 2 Ss OWi 190/16

    Hinzuziehung privater Dienstleister bei Verkehrsüberwachung

    Auszug aus AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi 6 Js 7873/16
    Auch unter Einbeziehung der Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main vom 3.3.2016 (2 Ss-OWi 1059/15) und vom 28.4.2016 (2 Ss-OWi 190/16), die zu parallel gelagerten Fällen ergangen sind, kann vorliegend keine Verwertbarkeit der Messung mehr angenommen werden.

    Private Dienstleister dürfen daher auch nur insoweit in die Verkehrsüberwachung mit eingebunden werden, als die Behörde Herrin des Verfahrens bleibt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.3.2016, 2 Ss-OWi 1059/15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.4.2016, 2 Ss-OWi 190/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2003, 2 Ss-OWi 388/02).

    Um die Herrschaft der Behörde über das Verfahren zu gewährleisten ist erforderlich, dass insbesondere die Umwandlung der digitalen Messdaten (sogenannte Falldateien) in die lesbare Bildform (Messbild mit Messdaten), welche auch als Beweismittel vor Gericht dienen und die Bewertung dieser Bilddatei, mithin die Auswertung, zwingend durch die Behörde vorgenommen werden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.4.2016, 2 Ss-OWi 190/16).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 2 Ss OWi 1059/15

    Verkehrsüberwachung als Aufgabe der staatlichen Ordnungsbehörden

    Auszug aus AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi 6 Js 7873/16
    Auch unter Einbeziehung der Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main vom 3.3.2016 (2 Ss-OWi 1059/15) und vom 28.4.2016 (2 Ss-OWi 190/16), die zu parallel gelagerten Fällen ergangen sind, kann vorliegend keine Verwertbarkeit der Messung mehr angenommen werden.

    Private Dienstleister dürfen daher auch nur insoweit in die Verkehrsüberwachung mit eingebunden werden, als die Behörde Herrin des Verfahrens bleibt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.3.2016, 2 Ss-OWi 1059/15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.4.2016, 2 Ss-OWi 190/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2003, 2 Ss-OWi 388/02).

    Zudem ist festzuhalten, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob - das Beweisverwertungsverbot hinweggedacht - die Ordnungsmäßigkeit der Messung nachträglich durch eine Neuauswertung durch die Messbeamtin im Termin oder durch ein Sachverständigengutachten (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2016, 2 Ss-OWi 1059/15) gerichtsfest belegt werden könnte.

  • OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 2 Ws (B) 210/95

    Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und

    Auszug aus AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi 6 Js 7873/16
    Darüber hinaus ist ein Beweisverwertungsverbot auch dann anzunehmen, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt hat oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2003, 2 Ss-OWi 388/02, 342; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.5.1995, 2 Ws(B) 210/95, NJW 1995, 2570).

    Auch dies begründet das Beweisverwertungsverbot (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1995, 2570).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss OWi 388/02

    Feststellung von Ordnungswidrigkeiten als typische Hoheitsaufgabe aus dem

    Auszug aus AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi 6 Js 7873/16
    Darüber hinaus ist ein Beweisverwertungsverbot auch dann anzunehmen, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt hat oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewusster Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2003, 2 Ss-OWi 388/02, 342; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.5.1995, 2 Ws(B) 210/95, NJW 1995, 2570).

    Private Dienstleister dürfen daher auch nur insoweit in die Verkehrsüberwachung mit eingebunden werden, als die Behörde Herrin des Verfahrens bleibt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.3.2016, 2 Ss-OWi 1059/15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.4.2016, 2 Ss-OWi 190/16; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2003, 2 Ss-OWi 388/02).

  • AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15

    Beweisverwertungsverbot, Messung durch Private

    Auszug aus AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi 6 Js 7873/16
    Das AG Neunkirchen hat in seinem Urteil vom 27.04.2016 (19 OWi 68 Js 778/15) für eine Prüfung von Falldaten mit einem Viewer für das Gerät Traffistar eine Bearbeitungszeit von 2-3 Minuten pro Fall zu Gunsten der Bearbeiterin angenommen.
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