Rechtsprechung
LG Hannover, 20.12.2012 - 40 Qs 135/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Waffengleichheit, nachträgliche Überholung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 140 Abs. 2 StPO; § 472 Abs. 2 StPO
Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Bestreiten der Tatbeteiligung von mehreren Angeklagten durch das Gebot des Grundsatzes der "Waffengleichheit" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Bestreiten der Tatbeteiligung von mehreren Angeklagten durch das Gebot des Grundsatzes der "Waffengleichheit"
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Waffengleichheit: Auslagenentscheidung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12
Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung …
Auszug aus LG Hannover, 20.12.2012 - 40 Qs 135/12
Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung ist prozessual überholt, nachdem das Amtsgericht in der Sache am 19.12.2012 durch Urteil entschieden hat; eine rückwirkende Verteidigerbeiordnung nach Abschluss des Verfahrens kommt nicht in Betracht, weil ihr Zweck, eine ordnungsgemäße Verteidigung im Verfahren sicherzustellen, nicht mehr erreicht werden kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2012 2 Ws 196/12 , zitiert nach-[...]).