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   RG, 05.06.1901 - I 40/01   

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RG, 05.06.1901 - I 40/01 (https://dejure.org/1901,383)
RG, Entscheidung vom 05.06.1901 - I 40/01 (https://dejure.org/1901,383)
RG, Entscheidung vom 05. Juni 1901 - I 40/01 (https://dejure.org/1901,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß die Bezeichnung eines Wechsels als "Wechsel" in der Wechselerklärung enthalten sein, oder genügt das Wort "Wechsel" als Überschrift der Urkunde zur Herstellung eines gültigen Wechsels? Unter welchen Voraussetzungen kann eine wegen Formmangels als Wechsel ungültige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 48, 223
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.09.2017 - IX ZR 108/16

    Insolvenzanfechtung: Zwangsvollstreckung aus einem auf einem Vergleich beruhenden

    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in der Vollstreckungshandlung eine Rechtshandlung des Schuldners liegt, wenn er dem Gläubiger vorzeitig oder beschleunigt einen Vollstreckungstitel gewährt (RGZ 48, 223, 225; RG, WarnRspr 1919, 125, 126; BGH, Urteil vom 25. November 1964 - VIII ZR 289/62, WM 1965, 14, 15), etwa wenn der Schuldner dem Gläubiger eine vollstreckbare Urkunde und somit die Möglichkeit verschafft, ohne vorherige Anrufung der Gerichte sich im Wege der Zwangsvollstreckung zu befriedigen (RG, JW 1906, 179; RG, WarnRspr 1916, 489, 490), wenn der Schuldner gegen sich einen Vollstreckungsbescheid ergehen lässt (BGH, Urteil vom 25. November 1964, aaO bei bestrittener titulierter Forderung und weiteren Hinweisen auf ein Zusammenwirken zwischen Schuldner und Anfechtungsgegner), sofern die dort titulierte Forderung nicht besteht (vgl. RGZ 69, 163, 165) oder noch nicht fällig ist (RG, WarnRspr 1917, 95, 97), wenn der Schuldner es unterlässt, einen Rechtsbehelf gegen eine Zwangsvollstreckung einzulegen, sofern ein solches Rechtsmittel hätte Erfolg haben können (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - IX ZR 58/99, BGHZ 143, 332, 334; vom 10. Februar 2005 - IX ZR 211/02, BGHZ 162, 143, 154), wenn der Schuldner prozessuale Angriffs- und Verteidigungsmittel unterlässt (BGH, Urteil vom 10. Februar 2005, aaO), wenn der Schuldner auf die Leistungsaufforderung eines mit einem Vollstreckungsauftrag, aber ohne richterliche Durchsuchungsanordnung erschienenen Vollziehungsbeamten Zahlungen erbringt (LG Aachen, ZIP 2007, 593).
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   FG Schleswig-Holstein, 21.01.2002 - V 40/01   

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FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - V 40/01 (https://dejure.org/2002,59955)
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