Weitere Entscheidung unten: RG, 08.12.1909

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.2009 - 1 BvQ 39/09, 1 BvQ 40/09, 1 BvQ 41/09, 1 BvQ 42/09   

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BVerfG, 11.09.2009 - 1 BvQ 39/09, 1 BvQ 40/09, 1 BvQ 41/09, 1 BvQ 42/09 (https://dejure.org/2009,13148)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2009 - 1 BvQ 39/09, 1 BvQ 40/09, 1 BvQ 41/09, 1 BvQ 42/09 (https://dejure.org/2009,13148)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2009 - 1 BvQ 39/09, 1 BvQ 40/09, 1 BvQ 41/09, 1 BvQ 42/09 (https://dejure.org/2009,13148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Es ist nicht mit einem schweren Nachteil verbunden, wenn einer Rundfunkanstalt aufgrund ihrer Beiladung zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Identität von Unternehmen bekannt wird, die an einem Klageverfahren gegen einen Bescheid nach dem ...

  • Wolters Kluwer

    Nachteil einer Preisgabe der Identität als Rechtfertigung eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; VIG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Beiladung einer Rundfunkanstalt in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Erteilung von Auskünften über lebensmittelrechtliche Verstöße nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1556
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2009 - 1 BvQ 39/09 u. a. -, NVwZ 2009, 1556 = juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 14 PS 4/09 -, NVwZ 2010, 199 = juris Rn. 3.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2009 - 1 BvQ 39/09 u. a. -, NVwZ 2009, 1556 = juris Rn. 3.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2009 - 1 BvQ 39/09 u. a. -, NVwZ 2009, 1556 = juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 14 PS 4/09 -, NVwZ 2010, 199 = juris Rn. 3.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2009 - 1 BvQ 39/09 u. a. -, NVwZ 2009, 1556 = juris Rn. 3.

  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Das Verwaltungsgericht ist nicht von in den Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2012 (- 1 BvR 1633/09 -) und vom 7. Juni 2011 (- 1 BvR 194/11 -) sowie in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2009 (- 1 BvQ 39/09 u.a. -) aufgestellten und in der Beschwerdebegründung zitierten Rechtssätzen abgewichen.
  • VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466

    Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für

    Sollten seitens der Klägerin bezüglich des rechtmäßigen Umgangs des Beigeladenen mit den durch das VIG erlangten Informationen Bedenken bestehen, stehe es der Klägerin offen, rechtzeitig die Möglichkeiten des zivilrechtlichen Rechtsschutzes zu nutzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.9.2013 - 1 BvQ 42/09, juris Rn. 4).

    Sofern die Klägerin einen "Mißbrauch" der übermittelten Daten durch die Beigeladene befürchtet, muss sie ggf. den Zivilrechtsweg beschreiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.9.2013 - 1 BvQ 42/09, juris Rn. 4).

  • VG Leipzig, 11.02.2014 - 5 L 555/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.9.2009 (- 1 BvQ 39/09 u. a. -, ), der keine Gesetzeskraft hat ( § 31 Abs. 2 BVerfGG ), steht der Ablehnung einer Beiladung im vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • LG Schwerin, 13.03.2018 - 137 AR 38/12
    Durch Beschluss vom 09. November 2009 - 1 WsRH 42/09 - verwarf das OLG Rostock die sofortige Beschwerde des Antragstellers, wobei es an seiner ständigen Rechtsprechung festhielt, wonach die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Rehabilitierung gemäß § 1 StrRehaG nicht gegeben seien.
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Rechtsprechung
   RG, 08.12.1909 - Rep. V. 40/09   

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https://dejure.org/1909,4
RG, 08.12.1909 - Rep. V. 40/09 (https://dejure.org/1909,4)
RG, Entscheidung vom 08.12.1909 - Rep. V. 40/09 (https://dejure.org/1909,4)
RG, Entscheidung vom 08. Dezember 1909 - Rep. V. 40/09 (https://dejure.org/1909,4)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Rechtsverhältnisse bei gesonderter Zwangsversteigerung zweier demselben Eigentümer gehörigen, mit einem Gebäude überbauten Grundstücke. 2. Entsteht eine Überbaugerechtigkeit durch destination du père de famille (Artt. 690. 692 flg. Code civil), wenn der Bau vor dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche Bebauung mehrerer Grundstücke. Zwangsversteigerung..

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 269
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    c) Gemessen an dem Grundsatz objektiver Auslegung hat das Berufungsgericht zu Recht dem Inhalt des Wertgutachtens, der Terminsbestimmung und dem tatsächlichen Besitzstand (vgl. dazu RGZ 72, 269, 271 f.; Nußbaum, Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, S. 137 f.) bei der Auslegung keine Bedeutung beigemessen, sondern entscheidend auf die Bezeichnung des Grundstücks nach dem Liegenschaftskataster abgestellt.

    Daraus ergibt sich, dass mit der dem Grundbuch entnommenen Bezeichnung nach dem Liegenschaftskataster das Versteigerungsobjekt im Regelfall abschließend bestimmt ist (Senat, Urteil vom 15. März 1996 - V ZR 273/94, DtZ 1996, 212; RG, Gruchot 55 [1911], 1114, 1117; RGZ 72, 269, 271 f.; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 90 Rn. 2.4; Eickmann, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, 2. Aufl., S. 214; Steiner/Eickmann, ZVG, 9. Aufl., § 90 Rn. 7; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 90 Rn. 7; Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis, 7. Aufl., Bd. 1, S. 111 f.; Reiß, Grenzrecht und Grenzprozess, S. 56 f.; Fischer/Schaefer, Die Gesetzgebung betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Reiche und in Preußen, 2. Aufl., § 90 Rn. 2; Wolff, ZVG, 3. Aufl., § 90 Rn. 3 f; Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 82 Rn. 2, § 90 Rn. 2, 6 mwN zur älteren Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch RGZ 15, 249 ff.; 18, 275, 280; Motive zum ZVG, 1889, S. 242; Nußbaum, Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, S. 137 ff.).

  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61

    Überbau bei Grunddienstbarkeiten

    Das Reichsgericht hat das anfänglich strikt verneint, da es sich bei den §§ 912ff BGB um Ausnahmevorschriften handele - nämlich um eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Grundsatzes "superficies solo cedit" (§§ 94 Abs. 1, 946 BGB) - und eine Ausdehnung auf andere, scheinbar gleichgestaltete Sachverhältnisse nicht in Betracht komme (RGZ 47, 356, 360; 65, 361, 362f; 72, 269, 272).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54

    Rechtsmittel

    Die Grundstückseigentümer sind daher gemäß § 946 BGB auch Eigentümer der Bauten geworden, zumal der in RGZ 83, 142 [147/148] behandelte Sonderfall nicht vorliegt (Duldungspflicht des Überbaus vom Nachbargrundstück aus gemäß § 912 BGB, die zur entsprechenden Anwendung des § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB und mithin zum Eigentum des Grundstückseigentümers führt, welcher den Überbau ausführt; vgl. auch RGZ 72, 269 [272]).
  • BGH, 12.07.1971 - V ZR 46/69

    Grunddienstbarkeit nach Badischem Landrecht

    Der Senat folgt demgegenüber mit dem Berufungsgericht der auch im Schrifttum gebilligten Auffassung des Reichsgerichts, wonach der Rechtsgrund für die Entstehung der Dienstbarkeit in der Widmung nach LRS 692 zu sehen ist, der Erwerb der Dienstbarkeit aber mit Rücksicht auf den Grundsatz, daß ein Recht an eigener Sache ausgeschlossen ist, erst mit der Trennung der Grundstücke erfolgen konnte, und es sich somit bei der Trennung um eine den Rechtserwerb hinausschiebende Bedingung handelte, bei der es auf den Willen der Beteiligten nicht mehr ankam (RGZ 72, 269, 273; Meisner, JW 1925, 2187, 2188; Kodes NJW 1963, 1017 Nr. 13 Anm.; Meisner/Stern/Hodes a.a.O. 5. Aufl. S. 702).

    Die von dem Voreigentümer des Grundstücks des Beklagten vor dem Jahr 1898 erworbene dingliche Rechtsposition ist nach Art. 184 EGBGB bestehen geblieben und konnte deshalb auch noch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Eintritt der Bedingung in eine Grunddienstbarkeit übergehen (vgl. RGZ 72, 269, 273).

  • OLG Jena, 18.04.2013 - 9 W 590/12

    Eintragung einer Grundschuldabtretung, Grundschuldbrief

    Der als Grundstückseigentümer des im Betreff bezeichneten Grundstücks eingetragene Beteiligte zu 1) bewilligte zu notarieller Urkunde der Notariatsverwalterin Dr. K. mit Amtssitz in ... vom 17.07.2009 (UR.Nr. V 40/2009) die Eintragung einer Eigentümergrundschuld mit Brief über 100.000,00 EUR im Grundbuch.
  • OLG Bremen, 04.03.1993 - 2 U 72/92

    Zulässigkeit eines Aufhebungsantrags wegen Versäumung der Klagefrist; Verwertung

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  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 83/55

    Rechtsmittel

    Es erscheint zunächst zweifelhaft, ob die Beklagte, die der Willensrichtung des Erbauers besondere Bedeutung für die Frage der Bestandteilseigenschaft beimißt (im Anschluß an RGZ 61, 188 [192] und 72, 269 [272]), in der Revisionsinstanz noch mit der Behauptung gehört werden kann, daß nach E. Willen die Giebelwand ausschließlich zu dem Geschäftshaus habe gehören sollen.
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