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LG Gießen, 17.08.2004 - 402 Js 3071/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Gießen, 17.08.2004 - 402 Js 3071/04
- BGH, 21.11.2006 - 2 StR 341/06
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.11.2006 - 2 StR 341/06
Klarstellung des Tenors (Gesamtstrafenbildung; Regelbeispiele)
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 16. März 2006 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Tenor im Schuld- und Strafausspruch dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in 40 Fällen, davon in 10 Fällen in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Gießen vom 17. August 2004 - Az.: 402 Js 3071/04 2 KLs - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 17 Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Hehlerei sowie wegen Abgabe von Betäubungsmitteln in 40 Fällen zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt ist.