Rechtsprechung
AG Bielefeld, 20.05.2021 - 406 C 131/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Privatliquidation: Krankenhäuser würden gerne alle Ärzte wie Chefärzte abrechnen lassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung eines Arztes zur Abrechnung von Wahlleistungen bei der Behandlung eines Patienten im Krankenhaus i.R.d. Wahlleistungsvereinbarung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.2019 - III ZR 325/17
Wahlleistungsvereinbarung mit Honorararzt: Abschließende Festlegung des Kreises …
Auszug aus AG Bielefeld, 20.05.2021 - 406 C 131/20
Denn bei einem Krankenhausaufnahmevertrag besteht ein einheitlicher Leistungsort gemäß § 269 I BGB am Ort des Krankenhauses (BGH NJW 2019, 1519).Wenn die Beklagtenseite darauf abstellt, dass der Patient mit dem Krankenhausträger wahlärztliche Leistungen im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes vereinbaren will, die (auch) darin zum Ausdruck kommen, dass der Arzt in dem Krankenhaus eine leitende Position innehat (vgl. BGH NJW 2019, 1519), so wird dem gerade dadurch genügt, dass eben nur mit Ärzten eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden darf, die vom Krankenhaus eine Liquidationsberechtigung erhalten haben - und dass diese üblicherweise nur an entsprechend qualifizierte und erfahrene Ärzte erteilt wird.
- OLG Karlsruhe, 18.01.2021 - 13 U 389/19
Privatliquidation der Leistungen von Krankenhausärzten durch das Krankenhaus: …
Auszug aus AG Bielefeld, 20.05.2021 - 406 C 131/20
Allein maßgeblich und für den Patienten von Belang ist die fachliche Expertise auf dem jeweiligen Fachgebiet (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2021, 307).