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   LG Hamburg, 14.08.2009 - 406 O 235/08   

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https://dejure.org/2009,25239
LG Hamburg, 14.08.2009 - 406 O 235/08 (https://dejure.org/2009,25239)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2009 - 406 O 235/08 (https://dejure.org/2009,25239)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2009 - 406 O 235/08 (https://dejure.org/2009,25239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 8 Abs. 4, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG

  • webshoprecht.de

    Zur Information über eine GmbH & Co KG im Impressum eines Onlineshops

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Widerrufsbelehrung bei Festsetzung des Fristbeginns mit Erhalt der Lieferung; Rechtsmissbrauch bei überhöhter Abmahnung und nachträglicher Senkung des Streitwertes der Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 4, 12 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG
    Im Impressum der GmbH & Co. KG muss nicht die GmbH als Komplementärin genannt sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Im Impressum einer GmbH & Co. KG muss die Komplementär-GmbH nicht zwingend genannt werden

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Telemedien, Informationspflicht, Impressum bei der GmbH & Co.KG, Geschäftsführer, Diensteanbieter, wettbewerbskonform, unlauterer Wettbewerb

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Fehlender Hinweis auf Komplementär-GmbH im Impressum kein Wettbewerbsverstoß

Papierfundstellen

  • K&R 2009, 816
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09

    Erbauseinandersetzung: Zustimmungerfordernis für den Anspruch auf

    Auszug aus LG Hamburg, 14.08.2009 - 406 O 235/08
    Im Übrigen reicht es für den Tatbestand des Rechtsmissbrauches nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg (vgl. Beschluss vom 17. April 2009 3 W 18/09) nicht aus, wenn die Klägerin zunächst mit einer überzogenen Streitwertangabe losgezogen sein sollte, um der Beklagten möglichst hohe Kosten zu verursachen.
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