Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1988 - 407/85   

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https://dejure.org/1988,1668
EuGH, 14.07.1988 - 407/85 (https://dejure.org/1988,1668)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 407/85 (https://dejure.org/1988,1668)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 407/85 (https://dejure.org/1988,1668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    3 Glocken u.a. / USL Centro-Sud u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
    1 . Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verbot des Inverkehrbringens von eingeführten Teigwaren, die aus Weichweizen oder aus einer Mischung aus Weichweizen und Hartweizen hergestellt sind - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - ...

  • EU-Kommission

    3 Glocken u.a. / USL Centro-Sud u.a.

  • Wolters Kluwer

    Die Ausdehnung eines Verbots des Verkaufs von Teigwaren ist mit den Artikeln 30 und 36 EWG-Vertrag unvereinbar; Qualifizierung von Teigwaren im Vergleich zum italienischen Recht; Hartweizen- und Weichweizengrieß in der Teigwarenproduktion

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verbot des Inverkehrbringens von eingeführten Teigwaren, die aus Weichweizen oder aus einer Mischung aus Weichweizen und Hartweizen hergestellt sind - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bz.it (Kurzinformation)

    Der Europäische Gerichtshof und Südtirol

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EWG -Vertrag Art. 9 f ., Art. 30, Art. 36
    Öffentliches Recht; Europarecht; Die Freiheit des Warenverkehrs; Verbot mengenmäßiger Beschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung; Die "Cassis"-Rechtsprechung des EuGH; Beschränkungen des freien Warenverkehrs aus Gründen des Verbraucherschutzes

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Teigwaren - Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung von Hartweizen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 407/85
    März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg .
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 407/85
    9 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe vor allem das Urteil vom 11 . Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Procureur du Roi/Dassonville, Slg .
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 407/85
    10 Ausserdem müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe vor allem das Urteil vom 20 . Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg .
  • EuGH, 23.02.1988 - 216/84

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 407/85
    Februar 1988 in der Rechtssache 216/84 ( Kommission/Französische Republik, Slg . 1988, 793 ) ergibt, die Mitgliedstaaten, sobald die Gemeinschaft eine gemeinsame Marktorganisation für einen bestimmten Sektor errichtet hat, verpflichtet sind, sich aller einseitigen Maßnahmen zu enthalten, selbst wenn diese geeignet sind, der Unterstützung der gemeinsamen Politik der Gemeinschaft zu dienen .
  • EuGH, 02.02.1989 - 274/87

    Kommission / Deutschland

    Juli 1988 in der Rechtssache 407/85, Drei Glocken, Slg .

    Juli 1988 in der Rechtssache 407/85 ausgeführt hat, sind die Mitgliedstaaten, sobald die Gemeinschaft eine gemeinsame Marktorganisation für einen bestimmen Sektor errichtet hat, verpflichtet, sich aller einseitigen Maßnahmen zu enthalten, selbst wenn diese geeignet sind, der Unterstützung der gemeinsamen Politik der Gemeinschaft zu dienen .

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2011 - C-509/09

    eDate Advertising - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -

    49 - Vgl. u. a. Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral ("Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649), vom 10. November 1982, Rau Lebensmittelwerke (261/81, Slg. 1982, 3961), sowie vom 14. Juli 1988, 3 Glocken u. a. (407/85, Slg. 1988, 4233) und Zoni (90/86, Slg. 1988, 4285).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1988 - 274/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    1 - Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 12. März 1987, Slg. 1987, 1227.2 - Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Urteil vom 23. Februar 1988, Slg. 1988, 793.3 - Rechtssache 407/85, 3 Glocken, Urteil vom 14. Juli 1988, Slg. 1988, 4233.

    In Ihrem Urteil in der Rechtssache 407/85 vom 14. Juli 1988 12, das zu der Frage erging, ob das italienische Gesetz, das die Einfuhr von Weichweizen enthaltenden Teigwaren verhindert, mit Artikel 30 vereinbar ist, haben Sie folgendes ausgeführt: 11 - Zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Milgliedstaaten über die EliKettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (ABI. L 33 vom 8.2. 1979, S. 1).

    Diese Position ist in allerjüngster Zeit durch das bereits erwähnte Urteil in der Rechtssache 407/85 21.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988 - 407/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,16460
Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988 - 407/85 (https://dejure.org/1988,16460)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.04.1988 - 407/85 (https://dejure.org/1988,16460)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. April 1988 - 407/85 (https://dejure.org/1988,16460)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    3 Glocken GmbH und Gertraud Kritzinger gegen USL Centro-Sud und Provincia autonoma di Bolzano.

    Freier Warenverkehr - Teigwaren - Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung von Hartweizen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.02.1987 - 26/86

    Deutz und Geldermann / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988 - 407/85
    Etwa einen Monat nach Erlaß der Verordnung wurde die Vorschrift, die ich gerade zitiert habe, von einem deutschen Sekthersteller als "diskriminierend" beanstandet (Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, entschieden mit Urteil vom 24. Februar 1987, Slg. 1987, 941); die Kommission, die dem Verfahren als Streithelfer auf Seiten des Rates beigetreten war, versuchte die Vorschrift mit folgendem Vorbringen zu verteidigen: "Mit den geschilderten Bemühungen wäre es schwerlich zu vereinbaren gewesen, [den Ausdruck] ,méthode champenoise' einer Vielzahl von Schaumweinherstellern in der Gemeinschaft zu überlassen.

    Leider haben der Rat und die Kommission in der Rechtssache 26/86 den Inhalt dieser "Verpflichtungen" nicht genau angegeben, und es ist mir auch nicht gelungen, in den geltenden Rechtsvorschriften eine Spur davon zu finden.

    "Méthode champenoise", so hat die Kommission in der Rechtssache 26/86 vorgetragen, sei eine Bezeichnung nach der geographischen Herkunft, während dies für "Spaghetti" nicht zutreffe.

  • EuGH, 14.07.1988 - 90/86

    Strafverfahren gegen Zoni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988 - 407/85
    In den Verfahren vor dem Gerichtshof (Rechtssachen 407/85 und 90/86) haben schriftliche Erklärungen eingereicht: die Beschwerdeführer der Ausgangsverfahren (3 Glocken, Kritzinger und Zoni), die Provincia autonoma di Bolzano, die Beschwerdegegnerin in dem bei dem Pretura Bozen anhängigen Verfahren, die Nebenkläger, die dem bei der Pretura Mailand anhängigen Verfahren beigetreten sind, d. h. neun italienische Teigwarenhersteller, vier Verbände von Teigwarenindustriellen, darunter ein internationaler (der Durum-Club) und die Fratelli Barilla SpA (im folgenden: Unipi und andere), die nationalen Verbände der Kleinbauern, der Landwirte und der Landwirtschaft, die französische, die italienische und die niederländische Regierung sowie.

    In der Rechtssache 90/86 schlägt die Kommission Ihnen dagegen vor, festzustellen, daß "Artikel 30 ... einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, die Verpflichtung, ... bei der Herstellung von Trockenteigwaren, die innerhalb ... dieses Staates in den Verkehr gebracht werden sollen, ausschließlich Hartweizen zu verwenden, auf Erzeugnisse auszudehnen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind".

    Das von der Pretura Mailand geprüfte Etikett (Rechtssache 90/86) ist dagegen nur in Deutsch abgefaßt, und man kann dort die Worte "Attraktiv und preiswert.

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988 - 407/85
    Im Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Slg. 1987, 1227) ist in Anwendung einer bereits als traditionell angesehenen Rechtsprechung festgestellt worden, daß die Bundesrepublik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat, "daß sie das Inverkehrbringen von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem und in den Verkehr gebrachtem Bier untersagt hat, wenn dieses Bier nicht [den Bestimmungen des Biersteuergesetzes über die Herstellung und die Bezeichnung dieses Erzeugnisses] entspricht".

    Ich bemerke zunächst, daß wir es hier mit einem Vorabentscheidungsersuchen um Auslegung einer Norm des Gemeinschaftsrechts zu tun haben, d. h. - es erübrigt sich, dies zu sagen - mit einem anderen Verfahren als in der Rechtssache 178/84, insbesondere was die Beweisfragen und die Wirkungen angeht, die das Urteil in dem einen und in dem anderen Fall entfaltet.

  • EuGH, 23.02.1988 - 216/84

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988 - 407/85
    Es ist deshalb Sache der Gemeinschaft und nicht eines Mitgliedstaats, eine Lösung dieses Problems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu suchen" (Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, , Slg. 1988, 793, Randnr. 18, Hervorhebung durch mich).
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988 - 407/85
    Ist diese Auffassung aber begründet? Der Kern des Problems liegt, wie wir wissen, darin, festzustellen, welches die Bezeichnungen sind, die der Verbraucher braucht, um die Identität und die Art der auf dem Markt zu findenden Teigwaren ohne weiteres erkennen zu können; unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht ohne Nutzen, auf das Urteil vom 10. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80 (Fietje, Slg. 1980, 3839) hinzuweisen, in dem festgestellt wird: "Wenn eine nationale Regelung für ein bestimmtes Erzeugnis die Verpflichtung aufstellt, eine Bezeichnung zu verwenden, die hinreichend genau ist, um es dem Käufer zu ermöglichen, die Art des Erzeugnisses zu erkennen und es von Erzeugnissen zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte, kann es für einen wirksamen Schutz der Verbraucher... erforderlich sein, diese Verpflichtung auch auf die eingeführten Erzeugnisse zu erstrecken, auch wenn dies bedeuten würde, daß die ursprünglichen Etiketten einiger dieser Erzeugnisse geändert werden müssen ... Die Notwendigkeit eines solchen Schutzes besteht jedoch dann nicht mehr, wenn die Angaben auf dem ursprünglichen Etikett des eingeführten Erzeugnisses in bezug auf die Art des Erzeugnisses einen Informationsgehalt haben, der zumindest die gleichen Informationen vermittelt und ebenso verständlich für die Verbraucher des Einfuhrstaates ist wie die nach den Vorschriften dieses Staates verlangte Bezeichnung" (Hervorhebung durch mich).
  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1988 - 407/85
    Ich verweise auf das Urteil vom 17. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 197 bis 200, 243, 245 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle Erling KG und andere/Rat und Kommission, Slg. 1981, 3211: "Die... aufgezeigte Schwierigkeit" - so wird in Randnummer 54 festgestellt - "könnte nur durch eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften behoben werden." Welchen Inhalt müßte ein solcher Rechtsakt haben? Sehen wir uns die amerikanische Erfahrung an.
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