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   LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07   

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https://dejure.org/2007,26438
LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07 (https://dejure.org/2007,26438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2007 - 408 O 22/07 (https://dejure.org/2007,26438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2007 - 408 O 22/07 (https://dejure.org/2007,26438)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07
    Störer ist nach der Rechtsprechung des BGH derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGH, GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung 1).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist sie nicht nur verpflichtet, die konkreten markenrechtsverletzenden Angebote zu löschen, sondern sie ist darüber hinaus aufgrund der ihr bekannt gewordenen Markenrechtsverletzungen gehalten, Vorsorge zu treffen, damit keine weiteren Angebote auf ihrer Plattform eingestellt werden, die erkennbar die Markenrechte der Antragstellerinnen verletzen (vgl. BGH, GRUR 2004, 860, 862 - Internet-Versteigerung 1).

    Für die Antragsgegnerin bedeutet dies, dass sie immer dann, wenn sie auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer gleichartige Rechtsverletzungen treffen muss (vgl. BGH, GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung 1).

    Der BGH führte damals aus, dass sich die - auch damalige - Antragsgegnerin "möglicherweise" einer Software bedienen könne (BGH, GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung 1).

    cc) Die vorgenannten Prüfungspflichten stellen für die Antragsgegnerin auch keine unzulässige Belastung dar, denn sie ist nach § 890 ZPO für Zuwiderhandlungen durch Nutzer ihrer Plattform nur dann haftbar zu machen, wenn sie für den Pflichtverstoß ein Verschulden trifft (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung 1).

  • OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05

    Markenrecht: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des Vertriebs von

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07
    Jeder verkehrswesentliche Eingriff in die vom Markeninhaber vorgesehene Produktverpackung stellt eine unzulässige Manipulation der Markenware und damit eine Markenrechtsverletzung dar (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 75).

    Dieses Kaufpreisinteresse ist nämlich nicht geeignet, die allgemeine Verkehrserwartung an Kosmetikprodukte des Luxussegments zu beeinflussen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 76).

    Infolge der unzulässigen Beeinträchtigung der Markenrechte der Antragstellerinnen liegt auch keine Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG vor, denn die markenrechtliche Veränderung führt zu einem Wiederaufleben der Rechte der Antragstellerinnen nach § 24 Abs. 2 MarkenG, da sie sich aus berechtigten Gründen einem Vertrieb ihrer Produkte in einer von ihr nicht gewünschten Weise widersetzen kann (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 74f.).

    Die klare Erkennbarkeit einer Rechtsverletzung ist immer dann gegeben, wenn der Streitgegenstand und die rechtsverletzende Handlung klar identifiziert sind, wovon jedenfalls dann auszugehen ist, wenn der Antragsgegnerin die Verkaufsvorgänge des Verkäufers mit einem bestimmten Pseudonym und die Form der rechtsverletzenden Handlung bekannt gemacht werden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 77).

  • OLG Hamburg, 07.11.2002 - 3 U 122/02

    Wettbewerbsrecht: Ort der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07
    Schließlich ist bei Angeboten im Inland über das Internet davon auszugehen, dass das Angebot zu einer bundesweit wettbewerbsrechtlich relevanten Lage führt (OLG Hamburg, MDR 2003, 587).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07
    Das Verbot der Veränderung erfasst auch die Entfernung der Umverpackung oder von Teilen hiervon (BGH, GRUR 2001, 448, 450 - Kontrollnummerbeseitigung II).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07
    Das Landgericht Hamburg war schließlich auch international zuständig, denn ob ein deutsches oder ein ausländisches Gericht zur Entscheidung berufen ist, bestimmt sich nach den Regeln der örtlichen Zuständigkeit (sog. Doppelfunktionalität, BGH, GRUR 1987, 172, 173 - Unternehmensberatungsgesellschaft 1).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07
    Vielmehr ist auch in den Fällen der Störerhaftung von den allgemein gültigen Grundsätzen zur Bestimmung des Gerichtsstandes auszugehen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 21. April 2006, ZUM 2006, 661).
  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 214/07

    Markenverletzende Fremdversteigerung: Haftung eines Internet-Auktionshauses als

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, KfH 8, vom 31. August 2007, Az. 408 O 22/07, abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. August 2007, Az. 408 O 22/07, abzuändern und die einstweilige Verfügung vom 23. November 2006, Az. 312 O 933/06 aufzuheben und die auf ihren Erlass gerichteten Anträge der Antragstellerinnen zurückzuweisen;.

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