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   LG Hamburg, 20.09.2007 - 409 O 53/06   

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LG Hamburg, 20.09.2007 - 409 O 53/06 (https://dejure.org/2007,7792)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2007 - 409 O 53/06 (https://dejure.org/2007,7792)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2007 - 409 O 53/06 (https://dejure.org/2007,7792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Lebensmitteleinzelhandelskette gegen die Versicherung eines Geldtransportunternehmens auf Ersatz von Verlustschäden infolge nicht abgelieferter Tageseinnahmen; Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Transportversicherung durch den Kunden des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • grimme-kollegen.de PDF (Pressemeldung)

    Mannheimer muss für Heros-Schäden zahlen

  • grimme-kollegen.de PDF (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Lichtblick für Heros-Geschädigte (Christoph Murmann)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 27.04.1989 - 6 U 211/87

    Verderbschäden; Beschaffenheitsschäden; Versicherte Gefahren; Zusammenwirken;

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2007 - 409 O 53/06
    Mit der Nichtablieferung ist der Versicherungsfall dargetan (HansOLG VersR 1991, 544).
  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 282/99

    Leistungsfreiheit in der Transportversicherung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2007 - 409 O 53/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2001 S. 593 ff.) ist bei einer derartigen Sachlage der Makler als Vertreter der Versicherer anzusehen.
  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90

    Klage einer Sparkasse gegen die Versicherung auf Deckung aus einer

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2007 - 409 O 53/06
    Sie verweise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1991 S. 417.
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Aus diesen Gründen kann auch nicht der entgegenstehenden Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt gefolgt werden, wo das Landgericht angenommen hatte, der Versicherungsvertrag decke sämtliche Risiken bis zur Einzahlung der der Firma H. übergebenen Geldbeträge auf ein Konto des Auftraggebers.

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

    Eine Entscheidung des Senats ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Urteile des OLG Düsseldorf vom 5. November 2008 (I 18 U 188/07) und des LG Hamburg vom 20. September 2007 (Az. 409 O 53/06) geboten.

  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Aus diesen Gründen kann auch nicht der entgegenstehenden Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt gefolgt werden, wo das Landgericht angenommen hatte, der Versicherungsvertrag decke sämtliche Risiken bis zur Einzahlung der der Firma H. übergebenen Geldbeträge auf ein Konto des Auftraggebers.

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

    Eine Entscheidung des Senats ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Urteile des OLG Düsseldorf vom 5. November 2008 (I 18 U 188/07) und des LG Hamburg vom 20. September 2007 (Az. 409 O 53/06) geboten.

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    Aus diesen Gründen kann auch nicht der entgegenstehenden Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt gefolgt werden, wo das Landgericht angenommen hatte, der Versicherungsvertrag decke sämtliche Risiken bis zur Einzahlung der der Firma H. übergebenen Geldbeträge auf ein Konto des Auftraggebers.

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

    Eine Entscheidung des Senats ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Urteile des OLG Düsseldorf vom 5. November 2008 (I-18 U 188/07) und des LG Hamburg vom 20. September 2007 (Az. 409 O 53/06) geboten.

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

    Aus diesen Gründen kann auch nicht der entgegenstehenden Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt gefolgt werden, wo das Landgericht angenommen hatte, der Versicherungsvertrag decke sämtliche Risiken bis zur Einzahlung der der Firma H. übergebenen Geldbeträge auf ein Konto des Auftraggebers.

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

    Eine Entscheidung des Senats ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Urteile des OLG Düsseldorf vom 5. November 2008 (I 18 U 188/07) und des LG Hamburg vom 20. September 2007 (Az. 409 O 53/06) geboten.

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

    Eine Entscheidung des Senats ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Urteile des OLG Düsseldorf vom 5. November 2008 (I-18 U 188/07) und des LG Hamburg vom 20. September 2007 (Az. 409 O 53/06) geboten.

  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Aus diesen Gründen kann auch nicht der entgegenstehenden Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt gefolgt werden, wo das Landgericht angenommen hatte, der Versicherungsvertrag decke sämtliche Risiken bis zur Einzahlung der der Firma H. übergebenen Geldbeträge auf ein Konto des Auftraggebers.

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

    Eine Entscheidung des Senats ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. November 2008 unter dem Az. I 18 U 188/07 und des Landgerichts Hamburg vom 20. September 2007 unter dem Az. 409 O 53/06 geboten.

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

    Eine Entscheidung des Senats ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Urteile des OLG Düsseldorf vom 5. November 2008 (I 18 U 188/07) und des LG Hamburg vom 20. September 2007 (Az. 409 O 53/06) geboten.

  • OLG Hamburg, 19.11.2009 - 6 U 249/07

    Valorentransportversicherung: Versicherung der Abholung und Auskehrung von

    dass Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.09.2007 - 409 O 53/06 - abzuändern und die Klage abzuweisen, .

    das Urteil des Landgerichts vom 20.09.2007 - 409 O 53/06 - aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Auch ein vernünftiger objektiver Dritter, wie die Klägerin als Auftraggeberin und Versicherte, kann diese Vorschrift nicht dahin verstehen, dass sich der Versicherer für den Fall einer zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer des Rechts begeben will, dieses treuwidrige Verhalten seines Vertragspartners der versicherten Person entgegenzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. anders, ohne hinreichende Begründung: Landgericht Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2007 zum Az. 409 O 53/06, zitiert nach juris).
  • LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 208/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 245/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 27.02.2009 - 13 O 281/06

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

  • LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Valorenversicherung wegen Bargeldverlustes,

  • LG Hannover, 06.02.2009 - 13 O 301/07

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

  • LG Hannover, 06.03.2009 - 13 O 22/08

    Abholung; Ablieferung; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund;

  • LG Hannover, 21.05.2008 - 6 O 271/07

    Heros-Insolvenz

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