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   LG Berlin, 27.02.2014 - 41 O 149/13   

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https://dejure.org/2014,44742
LG Berlin, 27.02.2014 - 41 O 149/13 (https://dejure.org/2014,44742)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2014 - 41 O 149/13 (https://dejure.org/2014,44742)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 41 O 149/13 (https://dejure.org/2014,44742)
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Volltextveröffentlichung

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen für Nachforderungen des Geschädigten nach einem Abfindungsvergleich über die Folgen eines Kfz-Unfalls

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 41 O 149/13
    Über den abschließend in den §§ 844, 845 BGB, § 10 StVG aufgeführten Personenkreis der mittelbar Geschädigten Dritten hinaus besteht kein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.1952 - III ZR 295/51 - = BGHZ 7, 30).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 112/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Tötung eines Angehörigen; Ersatz von

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 41 O 149/13
    Die Voraussetzungen der Ausnahmevorschriften liegen - mit Ausnahme bei den Beerdigungskosten - nicht vor, da vorliegend - über die Beerdigungskosten hinaus - keine Ansprüche auf Unterhaltsrente gemäß § 844 BGB und keine Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste gemäß § 845 BGB verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2004 - VI ZR 112/13 - = NJW 2004, 2894).
  • LG Hamburg, 09.11.1989 - 6 O 174/89
    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 41 O 149/13
    Des Weiteren besteht kein Anspruch mittelbar Geschädigter gemäß §§ 7, 18 StVG (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 09.11.1989 - 6 O 174/89 - = r + s 1991, 198 f.).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 41 O 149/13
    - nachträglich erhebliche Äquivalenzstörungen in der Leistungen der Parteien eingetreten sind, die für den Kläger nach den gesamten Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeuten (vgl. die durch den Kläger zitierte Entscheidung BGH, Urteil vom 12.07.1983 - VI ZR 176/81 - m.w.N., zitiert nach "juris"; vgl. ferner Palandt/Sprau bzw. Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 779 Rn. 12 und 25, § 313 Rn. 44).
  • LG Köln, 22.10.2010 - 4 O 437/08

    Radler müssen beim Überqueren von Straßen vorsichtig sein!

    Auszug aus LG Berlin, 27.02.2014 - 41 O 149/13
    Denn die Kollision hat sich unstreitig ereignet, als Frau ... mit dem Fahrrad - nachdem sie zuvor auf unzulässige Weise entgegen der Fahrtrichtung den Gehweg befahren hatte - auf ebenfalls unzulässige Weise auf der Fußgängerfurt der Ampelanlage auf die von der Beklagten zu 2.) mit dem Beklagtenfahrzeug befahrene Fahrbahn einfuhr (vgl. auch LG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 4 O 437/08 - , zitiert nach "juris").
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