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   LG Berlin, 02.07.2015 - 41 O 174/14   

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https://dejure.org/2015,48772
LG Berlin, 02.07.2015 - 41 O 174/14 (https://dejure.org/2015,48772)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.07.2015 - 41 O 174/14 (https://dejure.org/2015,48772)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 41 O 174/14 (https://dejure.org/2015,48772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Berücksichtigung der Betriebsgefahr bei Unfall mit über 11 Jahre alter Fußgängerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.07.1988 - RReg. 1 St 108/88
    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2015 - 41 O 174/14
    Trotz der Regelung des § 3 Abs. 2a StVO muss daher bei einem 11-jährigen oder gar 12-jährigen Kind nur bei konkret darauf deutenden Umständen mit einem nicht verkehrsgerechten Verhalten gerechnet werden (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. § 3 StVO Rn. 29c, § 25 StVO Rn. 26, 27, 32; OLG Hamm ZfS 2006, 17; BayObLG DAR 1989, 114; KG VM 1999, 11).

    Insbesondere musste der Beklagte zu 1.) aufgrund der unauffälligen Verhaltensweise der Klägerin auch nicht die von ihm gefahrene Geschwindigkeit unter die an der Unfallstelle grundsätzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (weiter) reduzieren (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. § 3 StVO Rn. 29b, § 25 StVO Rn. 26; BayObLG DAR 1989, 114; OLG Hamm VM 86, 22).

  • KG, 06.06.2006 - 12 U 138/05

    Haftung beim Motorradunfall: Betriebsgefahr des Motorrades gegenüber dem groben

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2015 - 41 O 174/14
    Ein derartiger Anscheinsbeweis ist zu bejahen, wenn der Fußgänger die Fahrbahn unter Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO betritt (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 25 StVO Rn. 54; vgl. auch KG NZV 2007, 80).
  • OLG Hamm, 11.04.2005 - 13 U 133/04

    Kinder als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, mitwirkendes Verschulden eines

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2015 - 41 O 174/14
    Trotz der Regelung des § 3 Abs. 2a StVO muss daher bei einem 11-jährigen oder gar 12-jährigen Kind nur bei konkret darauf deutenden Umständen mit einem nicht verkehrsgerechten Verhalten gerechnet werden (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. § 3 StVO Rn. 29c, § 25 StVO Rn. 26, 27, 32; OLG Hamm ZfS 2006, 17; BayObLG DAR 1989, 114; KG VM 1999, 11).
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