Rechtsprechung
LG Bayreuth, 25.03.2019 - 41 O 677/18 |
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 25.03.2019 - 41 O 677/18
- OLG Bamberg, 22.05.2020 - 1 U 114/19
- BGH - VI ZR 808/20 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 22.05.2020 - 1 U 114/19
Anspruch auf Schadensersatz bei Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen …
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 25.03.2019, Az. 41 O 677/18, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Unter Abänderung des am 25.03.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Bayreuth, Az. 41 O 677/18, die Beklagte zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges A. mit der Fahrgestellnummer X. weitere 19.009,98 Euro nebst 5% Zinsen seit dem 19.12.2011 an den Kläger zu bezahlen.
Unter Abänderung des am 25.03.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Bayreuth, Az. 41 O 677/18, die Beklagte zu verurteilen, den Kläger von den weiteren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwalts M. in Höhe von 1.021,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.
Unter Abänderung des am 25.03.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Bayreuth, Az. 41 O 677/18, festzustellen, dass sich die Beklagte seit dem 14.11.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeuges im Annahmeverzug befindet.
das am 25. März 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bayreuth, Az. 41 O 677/18, teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.