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LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung des Bilanzgewinns aus der ordentlichen Hauptversammlung i.R.e. Beschlusses; Ausschluss der Stimmen der Hauptaktionäre wegen Verletzung der Meldepflichten von der Abstimmung; Zurechnung von Stimmrechten eines Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Anfechtungsklage gegen Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinns
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10
- OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
- BGH, 29.04.2014 - II ZR 262/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05
Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10
Von einer Kontrollerlangung im Sinne eines Erwerbs durch eine der I Gesellschaften kann deshalb nicht die Rede sein (so auch BGH, NZG 2006, 945, 947). - KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07
Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10
Dies lässt im konkreten Fall selbst den Fahrlässigkeitsvorwurf entfallen (vgl. auch KG, AG 2009, 30, 39; Scholz in AG 2009, 313, 321; Schneider in ZIP 2006, 493, 500;… Dehlinger/Zimmermann in Fuchs WpHG a.a.E7., § 28 Rn. 18; Fleischer, DB 2009, 1335, 1337).
- OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12
Rechtsfolgen der Mitzählung vom Stimmrecht ausgeschlossener Stimmen bei Fassung …
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. August 2012 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (41 O 87/10) wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt (sinngemäß), unter Abänderung des am 29. August 2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (41 O 87/10) den Beschluss der ordentlichen.