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   LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10   

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https://dejure.org/2012,56709
LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10 (https://dejure.org/2012,56709)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2012 - 41 O 87/10 (https://dejure.org/2012,56709)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2012 - 41 O 87/10 (https://dejure.org/2012,56709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung des Bilanzgewinns aus der ordentlichen Hauptversammlung i.R.e. Beschlusses; Ausschluss der Stimmen der Hauptaktionäre wegen Verletzung der Meldepflichten von der Abstimmung; Zurechnung von Stimmrechten eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anfechtungsklage gegen Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinns

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10
    Von einer Kontrollerlangung im Sinne eines Erwerbs durch eine der I Gesellschaften kann deshalb nicht die Rede sein (so auch BGH, NZG 2006, 945, 947).
  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 41 O 87/10
    Dies lässt im konkreten Fall selbst den Fahrlässigkeitsvorwurf entfallen (vgl. auch KG, AG 2009, 30, 39; Scholz in AG 2009, 313, 321; Schneider in ZIP 2006, 493, 500; Dehlinger/Zimmermann in Fuchs WpHG a.a.E7., § 28 Rn. 18; Fleischer, DB 2009, 1335, 1337).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 6 U 148/12

    Rechtsfolgen der Mitzählung vom Stimmrecht ausgeschlossener Stimmen bei Fassung

    Die Berufung des Klägers gegen das am 29. August 2012 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (41 O 87/10) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt (sinngemäß), unter Abänderung des am 29. August 2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (41 O 87/10) den Beschluss der ordentlichen.

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