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   LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09   

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https://dejure.org/2010,10219
LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09 (https://dejure.org/2010,10219)
LG Aachen, Entscheidung vom 22.06.2010 - 41 O 94/09 (https://dejure.org/2010,10219)
LG Aachen, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 41 O 94/09 (https://dejure.org/2010,10219)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung durch Bezugnahme auf die die Gerichtsstandsklausel enthaltende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) i.R.e. Vertragsangebotes; Schriftliche, mündliche, mit schriftlicher Bestätigung oder dem Handelsbrauch im internationalen Handel ...

  • unalex.eu

    Art. 23 Brüssel I-VO, 8 CISG
    Gerichtsstandsvereinbarungen - Form der Gerichtsstandsvereinbarung - Grundsatz der "halben Schriftlichkeit" - Mündliche Vereinbarung

  • cisg-online.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Der laufende Abdruck einer Gerichtsstandsklausel auf Rechnungen oder Auftragsbestätigungen als solcher reicht hierfür nicht aus (so: BGH, NJW-RR 2004, 1292).

    Insoweit ähnelt der Fall dem vom Bundesgerichtshofs am 25.02.2004 (BB 2004, 853 f.) entschiedenen Sachverhalt.

  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Erforderlich für eine wirksame Einbeziehung ist zudem, dass der Erklärungsgegner mit der Angebotserklärung der Text übersendet oder anderweitig zugänglich gemacht wird (vgl. BGHZ 149, 113, 117 f.).

    Damit lagen aber, anders als im Fall des BGH (BGHZ 149, 113 ff.) nicht bereits dem Vertragsangebot die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Gerichtsstandsklausel bei, sondern erst bei der Vertragsannahmeerklärung durch die Insolvenzschuldnerin, was für die Einbeziehung der AGB in den Vertrag gemäss Art. 8 CISG nicht ausreicht.

  • OLG Köln, 24.05.2006 - 16 W 25/06

    Internationale Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren - wirksame

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Das Schriftformerfordernis kann allerdings auch durch Bezugnahme auf die die Gerichtsstandsklausel enthaltende AGB erfüllt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, 16 W 25/06, OLGR Köln 2006, 661 ff.).
  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die andere Partei die Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt und damit der Gerichtsstandsklausel zustimmt (vgl. OLG Köln, a.a.O.; BGH, NJW 1996, 1819).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Dass die Vertragsparteien einen solchen Handelsbrauch kennen, steht dann fest oder wird vermutet, wenn sie untereinander oder mit anderen in dem betreffenden Geschäftszweig tätigen Vertragsparteien schon früher Geschäftsbeziehungen geknüpft hatten oder wenn in diesem Geschäftszweig ein bestimmtes Verhalten bei Abschluss einer bestimmten Art von Verträgen allgemein oder regelmäßig befolgt wird und daher hinreichend bekannt ist, um als ständige Übung angesehen zu werden (vgl. EuGH NJW 1997, 1431).
  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Die Annahme eines Angebotes unter Beifügung der AGB führt grundsätzlich noch nicht zur Vereinbarung einer darin enthaltenen Gerichtsstandsklausel, da es insoweit an der vollen beiderseitigen Schriftlichkeit fehlt (vgl. BGH NJW 1994, 2699, 2007).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Grundsätzlich ist Art. 23 EuGVVO für seine Voraussetzungen eng auszulegen (vgl. BGH NJW 2001, 1731).
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer abweichenden Vereinbarung beurteilen sich nach der lex causae (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1518).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09
    Ein Handelsbrauch im Sinne der genannten Vorschrift ist autonom auszulegen und nur für den jeweiligen Geschäftszweig, in dem die Parteien tätig sind, zu bestimmen (EuGH, EuZW 1999, 441).
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