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LG Berlin, 01.03.2012 - 41 S 87/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- verkehrsunfallsiegen.de
Verkehrsunfall - fiktive Reparaturkosten - Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Verweisung bei fiktiver Abrechnung - Landgericht Berlin legt BGH-Entscheidung zugrunde
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 20.04.2011 - 110 C 3357/10
- LG Berlin, 01.03.2012 - 41 S 87/11
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere …
Auszug aus LG Berlin, 01.03.2012 - 41 S 87/11
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Geschädigter, der den Ersatz fiktiver Reparaturkosten begehrt, gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann, gelten folgende Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 13.7.2010 - VI ZR 259/09, NJW 2010, 2941 m.w.N.): Ein Geschädigter leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.
- LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen …
Es genügt vielmehr, wenn - wie hier - die maßgeblichen Kriterien zur Überprüfung der Gleichwertigkeit benannt werden (…vgl. Kammer, Urt. v. 11.10.2013 - 13 S 113/13, DAR 2014, 35; ebenso OLG Düsseldorf, NJW 2012, 2044; LG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 182; LG Essen, Schaden-Praxis 2012, 222; LG Berlin, Urt. v. 01.03.2012 - 41 S 87/11, juris). - OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15
Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens
Er hat allerdings auch angeführt, dass es dazu der Vorlage eines konkreten, verbindlichen, quasi annahmefähigen Reparaturangebots, etwa in Form eines konkreten Kostenvoranschlages, nicht unbedingt bedarf (Senat, Urteil vom 27. März 2012, I-1 U 139/11, abgedruckt in: NJW 2012, 2044; ebenso LG Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2013, 13 S 23/13, abgedruckt in: DAR 2014, 35; LG Essen, Urteil vom 23.03.2011, 15 S 147/11, abgedruckt in: Schaden-Praxis 2012, 222; LG Berlin, Urteil vom 01.03.2012, 41 S 87/11, zitiert nach Juris; LG Berlin, Urteil vom 23.08.2012, 44 O 262/11, zitiert nach Juris). - AG München, 20.08.2013 - 343 C 1379/13 Das Landgericht Berlin ist in der neueren Entscheidung vom 01.03.2012, Az.: 41 S 87/11 von.
- LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
Fiktive Schadensabrechnung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit der Verweisung des …
Die Vorlage eines annahmefähigen Reparaturangebots war insoweit nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2012, 2044; LG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 182; LG Essen, Schaden-Praxis 2012, 222; LG Berlin, Urteil vom 01.03.2012 - 41 S 87/11, juris). - AG Frankfurt/Main, 22.07.2015 - 31 C 2011/14 Soweit dieser Auffassung entgegen gehalten wird, es reiche die fachliche Gleichwertigkeit der Reparatur (OLG Düsseldorf NJW 2012, 2044 (2046)), und der BGH erfordere keinen Kostenvoranschlag (LG Berlin BeckRS 2012, 06993), ist darauf zu erwidern, dass angesichts der aus vielen Faktoren zusammengesetzten Reparaturkosten nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Referenzbetrieb bei tatsächlicher Inanspruchnahme insgesamt höhere Kosten berechnen würde als von dem Schädiger beispielsweise allein wegen niedrigerer Stundenverrechnungssätze kalkuliert.