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   VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 41-VI-12   

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https://dejure.org/2012,38355
VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 41-VI-12 (https://dejure.org/2012,38355)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2012 - 41-VI-12 (https://dejure.org/2012,38355)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2012 - 41-VI-12 (https://dejure.org/2012,38355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wegen Überraschungsentscheidung begründete Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs bei Vornahme einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 41-VI-12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch gerichtliche Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 28.2.2011 = BayVBl 2011, 530/531).
  • VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 41-VI-12
    Durch die teilweise Aufhebung des Urteils vom 14. März 2012 wird der Beschluss vom 23. April 2012 insoweit gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (vgl. VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 41-VI-12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch gerichtliche Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 28.2.2011 = BayVBl 2011, 530/531).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht gehalten, die Rechtslage mit den Parteien zu erörtern, sie auf alle möglicherweise maßgeblichen Umstände hinzuweisen oder vor dem Erlass seiner Entscheidung darzulegen, welchen Sachverhalt oder welche Rechtsmeinung es seiner Entscheidung zugrunde legen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.3.1998 VerfGHE 51, 49/54; vom 28.11.2005 VerfGHE 58, 266/269 f.; vom 28.11.2012 - Vf. 41-VI-12 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2013 - 65-VI-12

    Strom, Gas- und Wasserpreise von Stadtwerken

    Dieses Grundrecht verpflichtet die Gerichte nicht dazu, die Rechtslage mit den Beteiligten zu erörtern, sie auf alle möglichen maßgeblichen Umstände hinzuweisen oder vor Erlass der Entscheidung darzulegen, welchen Sachverhalt oder welche Rechtsmeinung sie ihrer Entscheidung zugrunde legen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.3.1998 = VerfGH 51, 49/54; VerfGH vom 28.11.2012 Vf. 41-VI-12).

    In einem solchen Fall legt das Gericht seiner Entscheidung letztlich einen Sachverhalt zugrunde, zu dem sich die Parteien nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.11.2005 = VerfGH 58, 266/269; VerfGH vom 28.11.2012 Vf. 41-VI-12).

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

    Gerichte sind verfassungsrechtlich nicht gehalten, die Rechtslage mit den Parteien zu erörtern, sie auf alle möglicherweise maßgeblichen Umstände hinzuweisen oder vor dem Erlass ihrer Entscheidung darzulegen, welchen Sachverhalt oder welche Rechtsmeinung sie ihrer Entscheidung zugrunde legen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.3.1998 VerfGHE 51, 49/54; vom 28.11.2005 VerfGHE 58, 266/269 f.; vom 28.11.2012 - Vf. 41-VI-12 - juris Rn. 19; vom 29.1.2014 BayVBl 2014, 448).
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