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LG Düsseldorf, 01.10.2018 - O 41/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.10.2018 - O 41/18
- LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 41/18
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 60/18
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20
Erklärung der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum …
Diesen Anforderungen genügt das im russischen Strafrecht geregelte gerichtliche Verfahren zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung und die Möglichkeit zur Begnadigung (KG, Beschluss vom 03. Juli 2018, (4) 151 AuslA 44/18 (41/18), NStZ-RR 2018, 326). - Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-715/20
X (Absence de motifs de résiliation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Einerseits führt das vorlegende Gericht aus, dass der Sad Najwy?¼szy (Oberstes Gericht, Polen) in seinem Urteil vom 8. Mai 2019 (I PK 41/18) den Gerichten die Möglichkeit zuerkannt hat, die Gründe für die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags zu prüfen und zu bewerten, auch wenn er Zweifel an der Vereinbarkeit von Art. 30 Abs. 4 des polnischen Arbeitsgesetzbuchs mit dem Unionsrecht zum Ausdruck gebracht habe. - BPatG, 16.01.2022 - 26 W (pat) 564/22 Die Aufmerksamkeit des Publikums bei der Auswahl von Kosmetika ist aufgrund der unmittelbaren Wirkung auf Körper und Haut regelmäßig erhöht (BPatG 26 W (pat) 41/18 - ORGANOSIL G5/G5).
- OLG Brandenburg, 11.12.2023 - 1 OAus 12/23 Im Auslieferungsverfahren nach dem EuAlÜbk findet eine Prüfung des hinreichenden Tatverdachts nach § 10 Abs. 2 IRG grundsätzlich nicht statt, sondern es wird der in den Auslieferungsunterlagen mitgeteilte Sachverhalt als zutreffend unterstellt (BVerfG…, Beschluss vom 28. Juli 2016, 2 BvR 1468/16, Rz. 54; KG, Beschluss vom 03. Juli 2018, (4) 151 AuslA 44/18 [41/18], Rz. 26; beides zitiert nach Juris).
- LG Siegen, 27.07.2022 - 21 KLs 1/21
Betrug; Ebay-Kleinanzeigen
Durch Urteil des Amtsgerichts H. vom 22.05.2018, Az. 84 Js 41/18 412 Ds 73/18, wurde der Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Betruges in 3 Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10, 00 EUR verurteilt.