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   LG Düsseldorf, 01.10.2018 - O 41/18   

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https://dejure.org/2018,64647
LG Düsseldorf, 01.10.2018 - O 41/18 (https://dejure.org/2018,64647)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2018 - O 41/18 (https://dejure.org/2018,64647)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2018 - O 41/18 (https://dejure.org/2018,64647)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20

    Erklärung der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum

    Diesen Anforderungen genügt das im russischen Strafrecht geregelte gerichtliche Verfahren zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung und die Möglichkeit zur Begnadigung (KG, Beschluss vom 03. Juli 2018, (4) 151 AuslA 44/18 (41/18), NStZ-RR 2018, 326).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-715/20

    X (Absence de motifs de résiliation) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Einerseits führt das vorlegende Gericht aus, dass der Sad Najwy?¼szy (Oberstes Gericht, Polen) in seinem Urteil vom 8. Mai 2019 (I PK 41/18) den Gerichten die Möglichkeit zuerkannt hat, die Gründe für die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags zu prüfen und zu bewerten, auch wenn er Zweifel an der Vereinbarkeit von Art. 30 Abs. 4 des polnischen Arbeitsgesetzbuchs mit dem Unionsrecht zum Ausdruck gebracht habe.
  • BPatG, 16.01.2022 - 26 W (pat) 564/22
    Die Aufmerksamkeit des Publikums bei der Auswahl von Kosmetika ist aufgrund der unmittelbaren Wirkung auf Körper und Haut regelmäßig erhöht (BPatG 26 W (pat) 41/18 - ORGANOSIL G5/G5).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2023 - 1 OAus 12/23
    Im Auslieferungsverfahren nach dem EuAlÜbk findet eine Prüfung des hinreichenden Tatverdachts nach § 10 Abs. 2 IRG grundsätzlich nicht statt, sondern es wird der in den Auslieferungsunterlagen mitgeteilte Sachverhalt als zutreffend unterstellt (BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2016, 2 BvR 1468/16, Rz. 54; KG, Beschluss vom 03. Juli 2018, (4) 151 AuslA 44/18 [41/18], Rz. 26; beides zitiert nach Juris).
  • LG Siegen, 27.07.2022 - 21 KLs 1/21

    Betrug; Ebay-Kleinanzeigen

    Durch Urteil des Amtsgerichts H. vom 22.05.2018, Az. 84 Js 41/18 412 Ds 73/18, wurde der Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Betruges in 3 Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10, 00 EUR verurteilt.
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