Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1976 - 41/76   

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https://dejure.org/1976,159
EuGH, 15.12.1976 - 41/76 (https://dejure.org/1976,159)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1976 - 41/76 (https://dejure.org/1976,159)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1976 - 41/76 (https://dejure.org/1976,159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    1 . MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - BESEITIGUNG - ANWENDUNGSBEREICH - IN DER GEMEINSCHAFT IN DEN FREIEN VERKEHR GEBRACHTE WAREN

  • EU-Kommission

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von nationalen "Überwachungsmaßnahmen" mit den Vorschriften über den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft; Anforderungen an die Annahme einer Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung i. S. des Art. 30 des Vertrages über die ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 9; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 9; EWGV Art. 30; EWGV Art. 115
    1. MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - BESEITIGUNG - ANWENDUNGSBEREICH - IN DER GEMEINSCHAFT IN DEN FREIEN VERKEHR GEBRACHTE WAREN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1007
 
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Wird zitiert von ... (83)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19

    Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und

    15 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1976, Donckerwolcke und Schou (41/76, EU:C:1976:182, Rn. 32), vom 17. Oktober 1995, Werner (C-70/94, EU:C:1995:328, Rn. 12) und Leifer u. a. (C-83/94, EU:C:1995:329, Rn. 12).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Die sich aus der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ergebende Sperrwirkung entfällt indes dort, wo das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedsstaaten - etwa durch Öffnungsklauseln - zum Erlass nationaler Regeln ermächtigt (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; NVwZ aaO; wistra aaO; EuGH Rs. C-174/84, Slg. 1986, 559, 576, Rdn. 31; Vedder/Lorenzmeier aaO; Schaefer, Die nationale Kompetenz zur Ausfuhrkontrolle nach Art. 133 EG S. 102).

    Zu Recht ist das Oberlandesgericht auch davon ausgegangen, dass Öffnungsklauseln als Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen generell eng auszulegen sind (EuGH NJW 1977, 1007, 1008; wistra 1996, 57, 59; EuGH Rs. C-414/97, Slg. 1999, I-5585, 5599, Rdn. 21; Pernice/Mayer in Grabitz/Hilf aaO Art. 220 EGV Rdn. 45 m. w. N.; Karpenstein aaO Rdn. 2; Friedrich aaO Rdn. 3).

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    SIE ERINNERT JEDOCH DARAN, DASS DIE RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES IN MEHREREN ENTSCHEIDUNGEN ZUR AUSLEGUNG DIESER BESTIMMUNGEN BEIGETRAGEN HABE; IN DIESEM ZUSAMMENHANG VERWEIST SIE AUF DIE URTEILE VOM 12. JULI 1973 IN DER RECHTSSACHE 8/73 (MASSEY-FERGUSON, SLG. 1973, 908) UND VOM 15. DEZEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 41/76 (DONCKERWOLCKE UND SCHOU, SLG. 1976, 1921), IN DENEN DER GERICHTSHOF DIE NOTWENDIGKEIT EINER VOLLSTÄNDIGEN UND ZUSAMMENHÄNGENDEN REGELUNG DER AUSSENHANDELSBEZIEHUNGEN DER GEMEINSCHAFT HERVORGEHOBEN HABE, SOWIE AUF DAS GUTACHTEN 1/75 VOM 11. NOVEMBER 1975 (SLG. 1975, 1355), IN DEM DER GERICHTSHOF BETONT HABE, DASS DER BEGRIFF DER HANDELSPOLITIK FÜR DIE GEMEINSCHAFT KEINE EINGESCHRÄNKTERE BEDEUTUNG HABEN KÖNNE ALS FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN UND DASS DIE GEMEINSCHAFT IN DIESEM SO DEFINIERTEN BEREICH AUSSCHLIESSLICH ZUSTÄNDIG SEI.
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   FG Bremen, 26.08.1977 - I 41/76   

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https://dejure.org/1977,14810
FG Bremen, 26.08.1977 - I 41/76 (https://dejure.org/1977,14810)
FG Bremen, Entscheidung vom 26.08.1977 - I 41/76 (https://dejure.org/1977,14810)
FG Bremen, Entscheidung vom 26. August 1977 - I 41/76 (https://dejure.org/1977,14810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1976 - 41/76   

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https://dejure.org/1976,8931
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1976 - 41/76 (https://dejure.org/1976,8931)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.1976 - 41/76 (https://dejure.org/1976,8931)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 1976 - 41/76 (https://dejure.org/1976,8931)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Suzanne Donckerwolcke verehelichte Criel und Henri Schou gegen Procureur de la République au tribunal de grande instance de Lille und Directeur général des douanes et droits indirects.

    Freier Verkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.10.1970 - 12/70

    Craeynest u.a. / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1976 - 41/76
    Diese Ansicht steht nicht im Gegensatz zu der Feststellung, die der Gerichtshof in dem Urteil in der Rechtssache Craeynest (Urteil vom 22. Oktober 1970 in der Rechtssache 12/70 - Slg. 1970, 905 ff.) getroffen hat, daß es dem Erfordernis der einheitlichen Verwendung einer EWG- Warenverkehrsbescheinigung (es handelte sich dort um die Bescheinigung DD 4) in allen Mitgliedstaaten "widersprechen [würde], wenn die nationalen Verwaltungsbehörden für den Ursprungsnachweis außer der genannten Bescheinigung auch andere Beweismittel heranziehen könnten".
  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1976 - 41/76
    Diese Auffassung wurde in dem Urteil in der Rechtssache Van Haaster (Urteil vom 30. Oktober 1974, Rechtssache 190/73 - Slg. 1974, 1123 ff.) unter besonderer Bezugnahme auf die Verordnung Nr. 234/68 des Rates vom 27. Februar 1968 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels bekräftigt, deren Artikel 10 unter anderem das Verbot der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen enthält.
  • EuGH, 15.12.1971 - 51/71

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1976 - 41/76
    In der Entscheidung in der Rechtssache International Fruit Company (Urteil vom 15. Dezember 1971, Rechtssache 51 bis 54/71 - Slg. 1971, 1107 ff.) findet sich die Feststellung, daß.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1976 - 41/76
    Zunächst sollte man, meine ich, an die Entscheidung in der Rechtssache Dassonville (Urteil vom 11. Juli 1974, Rechtssache 8/74 - Slg. 1974, 837 ff.) erinnern.
  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1976 - 41/76
    Man kann in diesem Zusammenhang den von diesem Gerichtshof in seiner Entscheidung in der Rechtssache Watson (Urteil vom 7. Juli 1976, Rechtssache 118/75 - Slg. 1976, 1198 ff.) für den Bereich der persönlichen Freizügigkeit ausgesprochenen Grundsatz nennen, daß die Staaten zwar zum Zwecke des ihnen obliegenden Schutzes der innerstaatlichen öffentlichen Ordnung Ausländern und den sie beherbergenden Staatsangehörigen die Verpflichtung auferlegen dürfen, die Anwesenheit eines Ausländers im Inland den Polizeibehörden anzuzeigen, sie jedoch diese Verpflichtung im einzelnen wieder so ausgestalten dürfen, daß dadurch dem Verpflichteten unverhältnismäßige Schwierigkeiten entstehen (wie bei der Festsetzung unangemessener Fristen), noch an die Nichterfüllung Sanktionen knüpfen dürfen, die außer Verhältnis zur Schwere der Tat stehen.
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1976 - 41/76
    Zum zweiten Punkt ist das Urteil in der Rechtssache Sacchi (Rechtssache 155/73, Urteil vom 30..April 1974 - Slg. 1974, S. 409 ff.) zu nennen, das in Übereinstimmung mit Artikel 3 der erwähnten Richtlinie der Kommission vom 22. Dezember 1969 ausgesprochen hat, daß Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen "in Maßnahmen über die Vermarktung von Waren gesehen werden [können], deren beschränkende Wirkungen den Rahmen der solchen Handelsregelungen eigentümlichen Wirkungen überschreiten" und sodann hinzufügt: "Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn diese beschränkenden Wirkungen außer Verhältnis stehen zu dem angestrebten Ziel.".
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