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   AG Hamburg-Bergedorf, 06.01.2015 - 410d C 86/13   

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https://dejure.org/2015,1825
AG Hamburg-Bergedorf, 06.01.2015 - 410d C 86/13 (https://dejure.org/2015,1825)
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 06.01.2015 - 410d C 86/13 (https://dejure.org/2015,1825)
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 410d C 86/13 (https://dejure.org/2015,1825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Höhe und Erforderlichkeit von Kfz.-Sachverständigenkosten

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Richter des AG Hamburg-Bergedorf verurteilt zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 6.1.2015 - 410d C 86/13 -.

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 06.01.2015 - 410d C 86/13
    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (vgl. BGH Urteil vom 11 Februar 2014, Az.: VI ZR 225/13).

    Allein weil die Nebenkosten etwa 30 % des Grondhonorars ausmachen, fallen sie nicht aus dem Rahmen des für die Behebung des Schadens erforderlichen Geldbetrags (vgl. BGH, Urteil vom 11 Februar 2014, Az.: VI ZR 225/13, wo die Nebenforderungen - nach Berechnung des erkennenden Gerichts - einen weit höheren Prozentanteil im Verhältnis zum Grundhonorar ausgemacht haben).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 06.01.2015 - 410d C 86/13
    Liegen die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. BGH Urteil vom 22. Juli 2014, Az.: VI ZR 357/13).
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