Rechtsprechung
   LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49120
LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12 (https://dejure.org/2013,49120)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2013 - 411 HKO 130/12 (https://dejure.org/2013,49120)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. August 2013 - 411 HKO 130/12 (https://dejure.org/2013,49120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,49120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 98 AktG, § 99 Abs 2 AktG, § 1 Abs 1 Nr 2 MitbestG, § 3 MitbestG, § 14 AÜG
    Mitbestimmungsrecht: Bestimmung der Belegschaftsstärke eines Unternehmens in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 98
    Leiharbeitnehmer, Mitbestimmung, Personaldienstleister, Verleihunternehmen, Verstoß gegen Mitbestimmungsgesetze

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitarbeit: "Wählen, aber nicht zählen"

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12
    Diese Rechtsansicht werde u.a. durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.3.2013 (Az. 7 ABR 69/11) gestützt.

    Auch aus der kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.3.2013 (Az. 7 ABR 69/11) folgt nicht, dass Leiharbeitnehmer als Arbeitnehmer des Entleiher-Betriebes im Rahmen von § 3 MitBestG mitzuzählen sind.

  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12
    Dies verneint die Kammer im Anschluss an die zum DrittelBeteilG ergangene Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29.10.2007 (Az. 11 W 27/07):.
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - 19 W 2/04

    Besetzung des Aufsichtsrates: betriebsverfassungsrechtliche Stellung von

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12
    Damit werden aber eine vollständige betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Zugehörigkeit zum Entleiher-Betrieb - auch bei längerfristigen Überlassungen - nicht begründet (ausführlich dazu OLG Düsseldorf vom 12.5.2004, Az. 19 W 2/04 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht