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LG Hamburg, 18.04.2017 - 411 HKO 24/17 |
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Volltextveröffentlichung
- vdai.de
Das für Spielhallen geltende Trennungsgebot des § 21 GlüStV 2012 zwischen Geldspielgeräten und Sportwetten-Terminals gilt gemäß § 2 Abs. 4 GlüStV 2012 ausdrücklich nicht für Gaststätten.
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.04.2017 - 411 HKO 24/17
- OLG Hamburg, 23.05.2019 - 3 U 88/17
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 23.05.2019 - 3 U 88/17
Wettbewerbsverstoß: Gleichzeitiger Betrieb von Geldspielgeräten und …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 11 für Handelssachen, vom 18. April 2017, Geschäfts-Nr. 411 HKO 24/17, wird - soweit die Klage nicht bereits zurückgenommen worden ist - zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. April 2017, Az. 411 HKO 24/17, abzuändern und.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. April 2017, Az. 411 HKO 24/17, abzuändern und.
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 10 CS 17.1147
Untersagung der gleichzeitigen Vermittlung von Sportwetten und des Aufstellens …
Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. März 2017 (411 HKO 24/17) schließlich betrifft wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, wobei das Landgericht selbst feststellt, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung wegen der unterschiedlichen Regelungszwecke insoweit nicht herangezogen werden könne. - VGH Bayern, 13.07.2017 - 10 CS 17.10
Untersagung der gleichzeitigen Vermittlung von Sportwetten und des Aufstellens …
Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. März 2017 (411 HKO 24/17) schließlich betrifft wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, wobei das Landgericht selbst feststellt, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung wegen unterschiedlicher Regelungszwecke insoweit nicht herangezogen werden könne. - VG Regensburg, 21.02.2019 - RN 5 S 19.4
Sportwettenvermittlung in einem Gebäudekomplex mit Spielhalle
Wenn nun das LG Hamburg, Urteil vom 18.04.2017- 411 HKO 24/17 (auch LG Limburg vom 01.02.2019 5 O 20/18) davon ausgeht, dass ein Trennungsgebot zwischen Wettvermittlung und Gaststätte nicht gegeben sei, so ist das erkennende Gericht hieran nicht gebunden.