Rechtsprechung
| AG München, 21.09.2009 - 412 C 34593/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Mieter darf Nebenkostenabrechnung abfotografieren
Kurzfassungen/Presse (4)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Nebenkosten: Mieter darf Belege abfotografieren
- lexisnexis.de (Pressemitteilung)
Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Nebenkostenabrechnung umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen
- kostenlose-urteile.de (Pressemitteilung)
Abfotografieren von Betriebskostenbelegen zulässig - Nutzen technischer Möglichkeiten im Sinne einer effektiven Ausübung des Rechts auf Belegeinsicht erlaubt
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Mieter dürfen Nebenkostenabrechnung fotografieren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskosten: Abfotografieren von Belegen bei Einsichtnahme erlaubt! (IMR 2010, 89)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 78
- IMR 2010, 89
- NZM 2010, 81
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