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   LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15   

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LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15 (https://dejure.org/2016,14933)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2016 - 412 HKO 44/15 (https://dejure.org/2016,14933)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 412 HKO 44/15 (https://dejure.org/2016,14933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 14 BGB, § 307 BGB
    Darlehensvertrag mit einem Unternehmer: Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über "Bearbeitungsprovisionen"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15
    Nach den den Entscheidungen des BGH vom 13.5.2014 (XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (XI ZR 17/14) zugrunde liegenden Grundsätzen ist ein in Kreditverträgen vorgesehenes Bearbeitungsentgelt in Verbraucherverträgen als eine der AGB-Kontrolle unterliegende Nebenabrede anzusehen, welche in zweifacher Hinsicht von gesetzlichen Leitbildern abweicht: Zum einen ist die Vergütung für die Hingabe von Darlehen nicht laufzeitabhängig ausgestaltet, wie es § 488 BGB vorsieht, zum anderen berechnet die Beklagte ein Entgelt für Tätigkeiten, die sie in ihrem eigenen Interesse, nicht im Interesse des Kunden erbringt.

    Wie sich aus der BGH Entscheidung vom 13.5.2014 (a.a.O.) ergibt, wird durch die Vereinbarung der Bearbeitungsprovision auch kein für Verbraucherverträge geltendes Klauselverbot nach den §§ 308 oder 309 BGB verletzt.

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2015 - 10 O 9729/14

    Darlehensvertrag, Erstattungsanspruch, laufzeitunabhängige Gebühr,

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15
    Bei einer Verwendung derartiger Klauseln gegenüber Unternehmern vermag die Kammer eine solche gegen Treu und Glauben verstoßende, unangemessene Benachteiligung nicht zu erkennen (ebenso: Landgericht Hamburg, 413 HKO 109/14, Urteil vom 20.8.2015, juris RN 24; Landgericht Nürnberg, Urt. v. 26.05.2015, Az.: 10 O 9729/14, juris RN 42; OLG München, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 27 U 1088/14 -, juris RN 6).
  • AG Nürnberg, 15.11.2013 - 18 C 3194/13

    Unwirksamkeit formularmäßiger Bearbeitungsentgelte auch in Darlehensverträgen mit

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15
    Hierzu verweist die Klägerin auf eine Reihe eine Reihe amts- und landgerichtlicher Urteile sowie von wissenschaftlichen Diskussionsbeiträgen, denen zu Folge die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in AGB im Rahmen der Kreditvergabe eine unangemessene Benachteiligung des Adressaten der AGB bedeute (z.B. AG Nürnberg, Urt. v 15.11.2013, 18 C 3194/13).
  • OLG München, 13.10.2014 - 27 U 1088/14

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts für ein gewährtes Darlehen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15
    Bei einer Verwendung derartiger Klauseln gegenüber Unternehmern vermag die Kammer eine solche gegen Treu und Glauben verstoßende, unangemessene Benachteiligung nicht zu erkennen (ebenso: Landgericht Hamburg, 413 HKO 109/14, Urteil vom 20.8.2015, juris RN 24; Landgericht Nürnberg, Urt. v. 26.05.2015, Az.: 10 O 9729/14, juris RN 42; OLG München, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 27 U 1088/14 -, juris RN 6).
  • LG Hamburg, 20.08.2015 - 413 HKO 109/14

    Darlehensvertrag mit einem Unternehmen: Anspruch auf Rückzahlung des

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15
    Bei einer Verwendung derartiger Klauseln gegenüber Unternehmern vermag die Kammer eine solche gegen Treu und Glauben verstoßende, unangemessene Benachteiligung nicht zu erkennen (ebenso: Landgericht Hamburg, 413 HKO 109/14, Urteil vom 20.8.2015, juris RN 24; Landgericht Nürnberg, Urt. v. 26.05.2015, Az.: 10 O 9729/14, juris RN 42; OLG München, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 27 U 1088/14 -, juris RN 6).
  • LG Itzehoe, 08.12.2015 - 7 O 37/15

    Bankkreditvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15
    Die Aufteilung der Vergütung hat allerdings insofern Auswirkungen, dass durch die "Provision" ein steuerlich sofort absetzbarer Betrag generiert wird, der bei einem Zinsaufschlag erst gestaffelt zu späteren Zeitpunkten wirksam würde (vgl. dazu LG Itzehoe, Urteil vom 17.11.2015, 7 O 37/15, juris 27, 28).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15
    Dies widerspräche § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wie sich aus der zwar zu einem Verbrauchervertrag ergangenen, aber auf gewerbliche Verträge übertragbaren Entscheidung des BGH vom 13.05.2014, NJW 2014, 2420, ergäbe.
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Hamburg, 26.02.2016 - 412 HKO 44/15
    Nach den den Entscheidungen des BGH vom 13.5.2014 (XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (XI ZR 17/14) zugrunde liegenden Grundsätzen ist ein in Kreditverträgen vorgesehenes Bearbeitungsentgelt in Verbraucherverträgen als eine der AGB-Kontrolle unterliegende Nebenabrede anzusehen, welche in zweifacher Hinsicht von gesetzlichen Leitbildern abweicht: Zum einen ist die Vergütung für die Hingabe von Darlehen nicht laufzeitabhängig ausgestaltet, wie es § 488 BGB vorsieht, zum anderen berechnet die Beklagte ein Entgelt für Tätigkeiten, die sie in ihrem eigenen Interesse, nicht im Interesse des Kunden erbringt.
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