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   AG Kassel, 22.05.2015 - 413 C 828/14   

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https://dejure.org/2015,28852
AG Kassel, 22.05.2015 - 413 C 828/14 (https://dejure.org/2015,28852)
AG Kassel, Entscheidung vom 22.05.2015 - 413 C 828/14 (https://dejure.org/2015,28852)
AG Kassel, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 413 C 828/14 (https://dejure.org/2015,28852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Schätzung der Honorarkosten auf BVSK-Basis

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Kassel, 22.05.2015 - 413 C 828/14
    Den von dem Bundesgerichtshof aufgestellten maßgeblichen Grundsätzen für die Berechtigung sowie Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Kosten für eine Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs sowie zur Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 Abs. 1 ZPO in den jüngsten Entscheidungen vom 11.02.2014 (Az. VI ZR 225/13) und vom 22.07.2014 (Az.: VI ZR 357/13) schließt sich das erkennende Gericht an.

    Für eine berechtigte Kürzung der Grund- und Nebenkosten kommt es entscheidend darauf an, ob die zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen getroffene Preisvereinbarung für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt (BGH, Urt. v. 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13, Urt. v. 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, jeweils zit. n. juris).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Kassel, 22.05.2015 - 413 C 828/14
    Den von dem Bundesgerichtshof aufgestellten maßgeblichen Grundsätzen für die Berechtigung sowie Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Kosten für eine Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs sowie zur Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 Abs. 1 ZPO in den jüngsten Entscheidungen vom 11.02.2014 (Az. VI ZR 225/13) und vom 22.07.2014 (Az.: VI ZR 357/13) schließt sich das erkennende Gericht an.

    Für eine berechtigte Kürzung der Grund- und Nebenkosten kommt es entscheidend darauf an, ob die zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen getroffene Preisvereinbarung für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt (BGH, Urt. v. 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13, Urt. v. 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, jeweils zit. n. juris).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kassel, 22.05.2015 - 413 C 828/14
    Als erforderlich sind diejenigen Gutachterkosten anzusehen, die vom Standpunkt eines verständigen und wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH, Urt. v. 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, zit. n. juris).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Kassel, 22.05.2015 - 413 C 828/14
    Auch ist eine Bestimmung eines Gesamthonorars dergestalt, dass neben einem Grundhonorar für die eigentliche Sachverständigentätigkeit Pauschalen für Nebenkosten wie Schreibkosten, Porto, Telefon, Fotografien und Fahrten bei der Bemessung seines Gesamthonorars berücksichtigen kann, ist nicht zu beanstanden (BGH, Urt. v. 04.04.2006, X ZR 80/05, zit. n. juris).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Kassel, 22.05.2015 - 413 C 828/14
    Geltend gemacht werden von dem Sachverständigen die abgetretenen Entschädigungsansprüche des Geschädigten, die sich durch die Abtretung nicht verändern oder umwandeln (OLG Naumburg, Urt. v. 20.01.2006, Az. 4 U 49/05, zit. n. juris).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Kassel, 22.05.2015 - 413 C 828/14
    Die Abtretungserklärung genügt dem vom BGH geforderten Bestimmtheitserfordernis (BGH, Urt. v. 07.06.2011, Az. VI ZR 260/10, zit. n. juris).
  • LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Jedenfalls entspricht eine Schätzung auf dieser Grundlage nach § 287 ZPO pflichtgemäßem Ermessen (LG Arnsberg, Urteil vom 21. Januar 2015 - 3 S 210/14 -, Rn. 36, juris; AG Kassel, Urteil vom 22. Mai 2015 - 413 C 828/14 -, Rn. 15 ff., juris).
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