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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.02.2012 - 413 HKO 63/11   

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https://dejure.org/2012,83792
LG Hamburg, 16.02.2012 - 413 HKO 63/11 (https://dejure.org/2012,83792)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2012 - 413 HKO 63/11 (https://dejure.org/2012,83792)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 413 HKO 63/11 (https://dejure.org/2012,83792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Haftung des Geschäftsführers der Komplemetär-GmbH: Klage des Insolvenzverwalters auf Erstattung von Auszahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit; Vermutung der Zahlungsunfähigkeit bei Zahlungseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2012 - 413 HKO 63/11
    Die Zahlungseinstellung kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen gefolgert werden (BGH, Urt. v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, NJW-RR 2011, 1413 ff.).

    Die tatsächliche Nichtzahlung einer einzigen Verbindlichkeit kann eine Zahlungseinstellung begründen, wenn die Forderung von insgesamt nicht unbeträchtlicher Höhe ist, selbst wenn sie im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmacht (BGH, Urt. v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, NJW-RR 2011, 1413 ff.).

    Dieselbe Bedeutung ist einer geschlossenen Stundungsvereinbarung beizumessen, wenn sich der Schuldner im Zeitpunkt der Fälligkeit zur Zahlung der Verbindlichkeit außerstande sah und deshalb vorsorglich die Stundungsvereinbarung getroffen hat (BGH, Urt. v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, NJW-RR 2011, 1413 ff.).

    Von einer Zahlungseinstellung ist daneben regelmäßig auszugehen, wenn im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden haben, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind (BGH, Urt. v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, NJW-RR 2011, 1413 ff.).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2012 - 413 HKO 63/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn aufgrund konkreter Umstände, die sich nachträglich geändert haben, damals angenommen werden konnte, der Schuldner werde rechtzeitig in der Lage sein, die Verbindlichkeiten zu erfüllen (BGH, Urt. v. 12.10.2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222, 2224 f.).

    Auf eine Zahlungseinstellung deuten auch eigene Erklärungen des Schuldners, eine fällige Verbindlichkeit nicht begleichen zu können, hin, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind (BGH, Urt. v. 12.10.2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222, 2224).

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2012 - 413 HKO 63/11
    Die Vertreter dürfen daher solche Vermögensverfügungen vornehmen, die für die Gesamtheit der Gesellschaftsgläubiger vorteilhaft oder zumindest nicht schädlich sind, insbesondere weil es ihrer für die Sanierung der Gesellschaft bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2001 - II ZR 88/99 - BGHZ 146, 275 = NZG 2001, 361, 364, zu § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.; Freitag/Seeger in NK-HGB, 1. Auflage 2011, § 130 a HGB Rn. 14; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl. 2012, § 130 a HGB Rn. 5).
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 150/02

    Tilgung von Verbindlichkeiten der insolvenzreifen GmbH aus zweckgebunden zur

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2012 - 413 HKO 63/11
    Ein unschädlicher Aktivtausch liegt nämlich nur dann vor, wenn die Gesellschaft im Gegenzug eine werthaltige Leistung oder zumindest einen werthaltigen Anspruch auf diese erhält (BGH, Urteil vom 31.03.2003 - II ZR 150/02, NZG 2003, 582, 583, zu § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.); die Erfüllung bestehender Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist trotz ihrer bilanziellen Neutralität untersagt, da sie nur für den befriedigten, nicht aber für die Gesamtheit der Gläubiger vorteilhaft ist (Freitag/Seeger in NK-HGB, 1. Auflage 2011, § 130 a HGB Rn. 13).
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2012 - 413 HKO 63/11
    Der Anspruch aus § 130 a Abs. 2 S. 1 Alt. 2 HGB ist auf Erstattung der dem Verbot zuwider geleisteten Zahlungen gerichtet (nicht: auf Quotenschaden bzw. nach Differenzhypothese, vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2007 - II ZR 310/05 - NZG 2007, 462 ff.; BGH, Beschluss vom 05.02.2007 - II ZR 51/06 - NZG 2007, 678; Freitag/Seeger in NK-HGB, 1. Auflage 2011, § 130 a HGB Rn. 15; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2010, § 130 a HGB Rn. 9 m.N.), mithin hier auf Zahlung von ? 354.476,52 .
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 51/06

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen an einen Sanierer nach Eintritt der

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2012 - 413 HKO 63/11
    Der Anspruch aus § 130 a Abs. 2 S. 1 Alt. 2 HGB ist auf Erstattung der dem Verbot zuwider geleisteten Zahlungen gerichtet (nicht: auf Quotenschaden bzw. nach Differenzhypothese, vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2007 - II ZR 310/05 - NZG 2007, 462 ff.; BGH, Beschluss vom 05.02.2007 - II ZR 51/06 - NZG 2007, 678; Freitag/Seeger in NK-HGB, 1. Auflage 2011, § 130 a HGB Rn. 15; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2010, § 130 a HGB Rn. 9 m.N.), mithin hier auf Zahlung von ? 354.476,52 .
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   LG Hamburg, 12.03.2012 - 413 HKO 63/11   

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LG Hamburg, 12.03.2012 - 413 HKO 63/11 (https://dejure.org/2012,83537)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.2012 - 413 HKO 63/11 (https://dejure.org/2012,83537)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 2012 - 413 HKO 63/11 (https://dejure.org/2012,83537)
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