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   LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HK O 159/14   

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LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HK O 159/14 (https://dejure.org/2015,7715)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2015 - 416 HK O 159/14 (https://dejure.org/2015,7715)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2015 - 416 HK O 159/14 (https://dejure.org/2015,7715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 10 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb von Werbeblocker-Software mit kostenpflichtiger Whitelist-Funktion

  • Telemedicus

    Zulässigkeit von Adblockern mit Whitelist-Funktion

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Erster Erfolg für Adblock Plus

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Adblock Plus erfolgreich gegen Verlage

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Adblock Plus darf weiter Werbung blocken

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Produktion und Verkauf des Werbeblockers »Adblock Plus«

  • heise.de (Pressebericht, 21.04.2015)

    Adblock Plus darf weiter blocken

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stellen Werbeblocker eine wettbewerbswidrige Behinderung dar?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbeblocker: Adblock Plus keine wettbewerbswidrige Behinderung

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    ADBLOCKER bleiben zulässig

  • spiegel.de (Pressebericht, 22.04.2015)

    Werbefilter: Klage gegen Adblock Plus abgewiesen

  • taz.de (Pressemeldung, 22.04.2015)

    Klage gegen Werbeblocker verloren - Da geht noch was!

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Freiheit des Web vs. Kommerz - Adblock Plus

  • taz.de (Pressebericht, 22.04.2015)

    Klage gegen Werbeblocker verloren: Da geht noch was!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeit.de scheitert gegen Werbeblocker Adblock Plus

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Adblock Plus auf dem Prüfstand

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Adblocker: Wieviel Blockade ist erlaubt?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Eyeo darf mit Adblock Plus weitermachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbeblocker sind zulässig

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz vor Adblock Plus

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.07.2013)

    Streit um Werbeblocker "Adblock Plus": Das Geschäft mit der Nicht-Werbung

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der Streit um Adblock Plus und die Zukunft von Adblockern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Unter umfangreichem Vorbringen, auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird, streiten die Parteien in Ansehung der Werbeblocker-Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2004 (GRUR 2004, 877 ff.) darüber,.

    Es genügt daher, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen unterschiedlichen Branchen oder Wirtschaftsstufen angehören (vgl. nur BGH GRUR 2004, 877, 878 f. - Werbeblocker).

    Angesichts dieser identischen Ausgangslage sind die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in der Werbeblocker-Entscheidung (GRUR 2004, 877, 880) in vollem Umfang übertragbar:.

    Dieser Punkt, dass es letztlich der Nutzer ist, der darüber entscheidet, ob er sich der Werbung auf Internetseiten entziehen möchte, findet sich auch sinngemäß in der Argumentation der "Werbeblocker"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes wieder (GRUR 2004, 877, 880).

    Ähnlich wie in der Werbeblocker-Entscheidung des Bundesgerichthofes (GRUR 2004, 877 ff.) wird hier die Tätigkeit der Klägerinnen im Bereich der Onlinewerbung erschwert.

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Nach der Rechtsprechung ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 2014, 573 - Werbung für Fremdprodukte m.w.N.).

    An das Vorliegen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses sind im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes grundsätzlich keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BGH GRUR 2014, 573 - Werbung für Fremdprodukte; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., 2015, § 2 Rn. 97).

    Es ist ausreichend, dass der Handelnde für die geschäftlichen Belange eines anderen eintritt, der mit dem Betroffenen in einem Wettbewerbsverhältnis steht (vgl. BGH GRUR 1990, 611, 612/613 - Werbung im Programm; GRUR 2014, 573, 574 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., 2014, § 2 Rn. 63).

    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Mitbewerbereigenschaft ist stets das zu beurteilende Wettbewerbsverhalten (vgl. BGH GRUR 2014, 573, 574 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 98).

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, ist jedoch grundrechtlich nicht geschützt (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 1168).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    (c) Schließlich vermag auch die Bezugnahme der Klägerinnen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Rufumleitung (GRUR 2002, 902 ff. - Vanity-Nummer) nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Zwar ist den Klägerinnen darin zu folgen, dass die Pressefreiheit auch das Schalten von Anzeigen umfasst, weil es sich dabei im Ergebnis um die Weiterverbreitung von Nachrichten handelt (BVerfGE 21, 271, 278 ff.).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Erforderlich hierfür ist wiederum, dass eine "entgeltliche Tätigkeit" ausgeübt wird (vgl. BGH WRP 2014, 835, 837 Rn. 17 - Nordjob-Messe), was ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraussetzt (vgl. BGH WRP 2009, 967, 969 Rn. 33 - Ohrclips).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Es ist ausreichend, dass der Handelnde für die geschäftlichen Belange eines anderen eintritt, der mit dem Betroffenen in einem Wettbewerbsverhältnis steht (vgl. BGH GRUR 1990, 611, 612/613 - Werbung im Programm; GRUR 2014, 573, 574 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., 2014, § 2 Rn. 63).
  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Insoweit bedarf es einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer (st. Rspr. vgl. z.B. BGH GRUR 2015, 714, 715 - Uhrenankauf im Internet; 2014, 785 - Flugvermittlung im Internet).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (BGH GRUR 2015, 714, 715 - Uhrenankauf im Internet GRUR 2014, 393, 395 - wetteronline.de sowie Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 10.8 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 218/12

    Wettbewerbsverstoß einer gesetzlichen Krankenkasse: Erhebung persönlicher Daten

    Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14
    Erforderlich hierfür ist wiederum, dass eine "entgeltliche Tätigkeit" ausgeübt wird (vgl. BGH WRP 2014, 835, 837 Rn. 17 - Nordjob-Messe), was ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraussetzt (vgl. BGH WRP 2009, 967, 969 Rn. 33 - Ohrclips).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

  • LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Mitbewerberbehinderung eines

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Das Landgericht macht sich im Wesentlichen die Begründungen der Urteile des Landgerichts München I v. 27.5.2015 - 37 O 11673/14 sowie des Landgerichts Hamburg v. 21.4.2015 - 416 KO 159/14 [richtig: 416 HKO 159/14 - d. Red.] in zwei vom Sachverhalt her gleichgelagerten und jeweils die hiesige Beklagte betreffenden Rechtsstreitigkeiten zu eigen.
  • LG Köln, 29.09.2015 - 33 O 132/14

    "Whitelisting" durch Adblocker stellt keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar

    Dass und warum dies so ist, hat neben dem Landgericht München I in der bereits angeführten Entscheidung auch das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 21.04.2015 - 416 HKO 159/14 - , das ebenfalls das hier streitgegenständliche Angebot der Beklagten betraf, ausgeführt.
  • LG Stuttgart, 10.12.2015 - 11 O 238/15

    Adblocker rechtlich zulässig

    Allerdings liegt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor, Dies ist hier - anders als etwa im Fall des LG Hamburg v. 21.04.2015, 416 HKO 159/14, zit. nach JURIS - unproblematisch, da die Software entgeltlich veräußert wird.

    Es ist aber unstreitig so, dass die Verfügungsklägerin die Möglichkeit hat, Gegenmaßnahmen zu ergreifen (so auch ausführlich LG München v. 27.05.2015, Az. 37 0 11843/14, JURIS Rz. 183 ff.; LG Hamburg v. 21.04.2015, Az. 416 HKO 159/14, JURIS Rz. 45, 49 ff.) und z.B. Nutzer, die Werbeblocker wie den streitgegenständlichen einsetzen, zu bitten, vom Einsatz des Werbeblockers freiwillig abzusehen, das inhaltliche Angebot für solche Nutzer nur eingeschränkt zur Verfügung zu stellen oder sie gänzlich von der Nutzung der Seite auszuschließen.

  • LG Hamburg, 03.12.2015 - 308 O 375/15

    Der Streit um Adblock Plus und die Gegenmaßnahmen der Verlage

    Auf die - nicht rechtskräftigen - Urteile des Landgerichts Hamburg vom 21.04.2015 (Az. 416 HKO 159/14, juris, Tz 49), des Landgerichts München vom 27.05.2015 (Az. 37 O 11673/14, juris, Tz. 207) sowie den Hinweisbeschluss des Landgerichts Köln vom 10.03.2015 (Az. 33 O 132/14, Anlage AS 10) wird verwiesen.
  • LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots

    Bei den beanstandeten Handlungen handelt es sich ohne Zweifel um eine geschäftliche Handlung, da sie darauf gerichtet sind, den entgeltlichen Absatz des eigenen Produkts der Antragsgegnerin zu fördern (ebenso Köhler WRP 2014, 1017, 1020; LG München MMR 2015, 660, 662; LG Hamburg CR 2016, 122 jeweils zum unentgeltlichen Absatz eines Werbeblockers mit entgeltlicher White-List-Funktion).
  • LG Hamburg, 21.12.2016 - 310 O 129/16

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines Programmcodes im Internet mit dem

    Auf die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 21.04.2015 (Az. 416 HKO 159/14, juris, Tz 49), des Landgerichts München vom 27.05.2015 (Az. 37 O 11673/14, juris, Tz. 207) sowie des Landgerichts Köln vom 29.09.2015 (Az. 33 O 132/14) wird hingewiesen.
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