Rechtsprechung
LG Hamburg, 13.06.2006 - 416 O 131/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 14 MarkenG
- Telemedicus
Markenrechtsverletzung durch Catch-All-Domain
- Telemedicus
Markenrechtsverletzung durch Catch-All-Domain
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation und Volltext)
Catch-All-Domains verstoßen gegen das Markenrecht
- wkblog.de (Kurzinformation und Volltext)
Catch-All-Domains verstoßen gegen das Markenrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Catch-All-Domains können Markenrechtsverletzungen darstellen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99
Defacto.de
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2006 - 416 O 131/06
Bei der Prüfung der sich gegenüberstehenden Zeichen ist im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von dem allgemein anerkannten Grundsatz auszugehen, dass zwischen allen in Betracht zu ziehenden Umständen, nämlich der Kennzeichnungskraft des Klagzeichens, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Zeichen und dem wirtschaftlichen Abstand der Warenbereiche eine Wechselwirkung besteht, wonach eine höhere Kennzeichnungskraft des Klagzeichens oder ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen einen größeren Abstand bei den angebotenen Waren-/Dienstleistungen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 898, 899 " defacto "; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 "CompuNet/ComNet"). - OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05
"Süß": Verletzung des Namensrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2006 - 416 O 131/06
Daneben hält die Kammer auch die Ausführungen des OLG Nürnberg (Az. 4 U 1790/05, Urteil vom 12. April 2006 = Anl. K ) für überzeugend und macht sich diese zu eigen. - BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98
CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2006 - 416 O 131/06
Bei der Prüfung der sich gegenüberstehenden Zeichen ist im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von dem allgemein anerkannten Grundsatz auszugehen, dass zwischen allen in Betracht zu ziehenden Umständen, nämlich der Kennzeichnungskraft des Klagzeichens, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Zeichen und dem wirtschaftlichen Abstand der Warenbereiche eine Wechselwirkung besteht, wonach eine höhere Kennzeichnungskraft des Klagzeichens oder ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen einen größeren Abstand bei den angebotenen Waren-/Dienstleistungen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 898, 899 " defacto "; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 "CompuNet/ComNet"). - OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 34/02
Zur Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer fremden Wortmarke als Meta-Tag …
Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2006 - 416 O 131/06
Dies wird in aller Regel dann der Fall sein, wenn es sich bei dem Zeichen um eine Phantasiebezeichnung handelt, die keinen beschreibenden Inhalt erkennen lässt (OLG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2004, Az. 3 U 34/02, zitiert nach juris).
- KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
Markenverletzung oder Werktitelverletzung bei Einsatz der Domain "de.de" durch …
Dieser Umstand ist nach Auffassung des Senats - jedenfalls im Streitfall - ohne Belang für die Einordnung des Seitenbetreibers als "Zeichenbenutzer" (wie hier: OLG Nürnberg NJW-RR 2006, 906, 907; LG Hamburg, Urt v. 13.06.2006 - 416 O 131/06 [[...] Rdn. 20, 21]; Maaßen/Pszolla, MarkenR 2006, 304, 305 ff.; a.A. ÖOGH MMR 2005, 750, LG Berlin, Urt v. 09.06.2011 - 52 O 42/11, S. 9 f.;… Bettinger in: Bettinger, Handbuch des Domainrechts, Teil 2: DE Rdn. 186).