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   LG Hamburg, 07.03.2013 - 418 HKO 68/12   

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https://dejure.org/2013,62093
LG Hamburg, 07.03.2013 - 418 HKO 68/12 (https://dejure.org/2013,62093)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2013 - 418 HKO 68/12 (https://dejure.org/2013,62093)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2013 - 418 HKO 68/12 (https://dejure.org/2013,62093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 278 BGB, § 343 BGB, § 348 HGB
    Wettbewerbsverbot: Herabsetzung einer von einem Kaufmann übernommenen Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2013 - 418 HKO 68/12
    Dies schließt in besonders gelagerten Fällen aber nicht aus, dass auch bei einer von einem Kaufmann übernommenen Vertragsstrafe eine Herabsetzung nach § 242 BGB in Betracht kommt ( BGH , Urt. v. 17.07.2008 - I ZR 168/05 - NJW 2009, 1882, 1885).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 17.07.2008, a.a.O.) ist die Vertragsstrafe auf ein Maß zu reduzieren, das ein Einschreiten des Gerichts gemäß § 242 BGB noch nicht rechtfertigen würde.

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2013 - 418 HKO 68/12
    Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zur Verteidigung gegen die klägerseitig geltend gemachten Forderungen war auch erforderlich; dies allein schon, um eine "Waffengleichheit" herzustellen (vgl. hierzu BGH , Urt. v. 30.04.1986 - VIII ZR 112/85 - NJW 1986, 2243, 2245) da die Klägerin die Ansprüche auch durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht hat.
  • BGH, 15.05.1985 - I ZR 25/83

    Haftung für Verschulden von Erfüllungsgehilfen bei strafbewehrtem

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2013 - 418 HKO 68/12
    Auch der Schuldner einer Unterlassungsverpflichtung hat bei einem Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung durch seinen Erfüllungsgehilfen für dessen Verschulden wie eigenes einzustehen ( BGH , Urt. v. 15.05.1985 - I ZR 25/83 - GRUR 1985, 1065, 1066).
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